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Bildungsreform?

Gedanken eines besorgten Lehrervertreters ..

zum Schulautonomie Paket, das am 18. Oktober 2016 den Ministerrat passierte ...

 

1. Eine ersatzlose Streichung der Klassenschülerhöchstzahl und der Eröffnungs- und Teilungszahlen ist völlig inakzeptabel.

Diese Maßnahme führt angesichts jetzt schon zu knapper Ressourcen zwingend zu größeren Klassen und damit zu massiven Qualitätseinbußen im Unterricht.

Dies stellt auch einen weiteren Anschlag auf den gerade international vorbildhaften BMHS-Bereich dar, der in letzter Zeit immer mehr von Sparmaßnahmen betroffen ist.

Regionale Kleinst- und Kleinschulen (APS-Bereich) werden zudem im Rahmen der Schulclusterbildung in ihrer Existenz gefährdet und lassen weitere Schließungen befürchten.

 

2. Es klingt wie Hohn, dass eine verstärkte „Individualisierung“ des Unterrichts gefordert wird, die bei noch größeren Klassen völlig unmöglich wird.

 

3. Der Schulgemeinschaftsausschuss für mittlere und höhere Schulen/das Schulforum für Pflichtschulen darf gemäß SchUG bereits eine schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen festlegen, sofern es keine zwingend gesetzliche Bestimmung gibt.

Die jetzt angedachte De-facto-Streichung der Mitbestimmungsrechte des SGA/SF ist ein inakzeptabler Anschlag auf mühsam erkämpfte Grundrechte der Schuldemokratie.

 

Die Lehrergewerkschaften aller Schularten können aus diesen Gründen dieses Autonomiepaket nur ablehnen. Als GBA-Vorsitzender-Stv., der sich um die Qualität unseres Schultyps sorgt, muss ich mich sogar dafür einsetzen, dass dieses Paket bekämpft wird!

 

Die gesetzlich festgelegten Eröffnungs- und Teilungszahlen müssen unangetastet bleiben, besser wären noch kleinere Klassen für eine echte Individualisierung des Unterrichts. Die Mitbestimmungsrechte des Schulgemeinschaftsausschusses bzw. Schulforen (Schüler, Eltern und Lehrer) und der Personalvertretung gehören im Rahmen einer erweiterten Schulautonomie sogar noch ausgebaut.

 

Hannes Grünbichler
Lehrer an der HTL Weiz, SGA-Mitglied und GBA-Vors.-Stv.

Veröffentlicht: 19. Oktober 2016

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