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Friedhofsbäume nicht geschützt?

Sie fallen nicht unter Grazer Baumschutzverordnung

Friedhöfe sind von der an sich strengen Grazer Baumschutzverordnung ausgenommen. KPÖ-Gemeinderat Manfred Eber macht in einer Anfrage an Bürgermeister Nagl auf diesen Widersinn aufmerksam.
Der KPÖ-Mandatar: „Grüne Lungen, grüne Oasen sind gerade in einer feinstaubbelasteten Stadt wie Graz äußerst notwendig. Dazu zählen nicht nur Parkanlagen und Heimgärten, sondern auch Friedhöfe.
Der Schutz von Bäumen auch in - kirchlich geführten - Friedhöfen ist daher eine notwendige Angelegenheit, die auch Aufgabe der Stadt ist.
In der Grazer Baumschutzverordnung sind Friedhöfe allerdings explizit von den Schutzbestimmungen ausgenommen.
Daher ist es möglich, dass – beispielsweise am St. Peter Friedhof – Bäume gefällt wurden bzw. gefällt werden sollen, die weder erkrankt noch von Borkenkäfern befallen sind. Konkret handelt es sich u. a. um eine Fichte mit einem Umfang von 2,60 m und eine Eiche mit einem Umfang von drei Metern.“
Manfred Eber fordert Bürgermeister Nagl auf, sich dafür einzusetzen, dass auch Bäume in Friedhöfen künftig von der Baumschutzverordnung der Stadt Graz erfasst werden.

17. März 2009