Graz verbessert Bezirksdemokratie
Foto: © KPÖ/Julia Prassl
Es sind viele kleine Schrauben, an denen gedreht werden soll, um die Bezirksdemokratie in Graz aufzuwerten. Es reicht von der besseren Einbindung der Bezirksvertretungen in Stadtentwicklung und Verkehrsfragen, mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, eine Info-Kampagne zur Bekanntmachung der Grazer Bezirksdemokratie, bis hin zu vermeintlichen Kleinigkeiten wie mehr Klarheit bei Sitzungsabläufen Antragsfristen und Protokollierungen oder Umlaufbeschlüssen, um wichtige Stellungnahmen zu vereinfachen.
„Über eine Aufwertung ist schon in vergangenen Perioden viel geredet worden. Als Koalition haben wir etwas auf den Weg gebracht und alle Stakeholder eingebunden – natürlich die Bezirksvertretungen selbst, alle im Gemeinderat vertretenen Parteien, aber auch die Stadtverwaltung“, erklärt KPÖ-Klubobfrau Sahar Mohsenzada.
„Was für uns als Koalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ immer klar war: Ideen wie eine Anhebung der Bezüge für die Bezirksvorstehungen oder ein Sitzungsgeld kommen für uns nicht infrage. Gerade in Zeiten, in denen auf allen Ebenen gespart werden muss, ist es falsch, die Kosten für den politischen Betrieb in die Höhe zu schrauben“, hält Hanno Wisiak, Bezirksvorsteher in Graz-Geidorf, fest.
Mittel für Bezirksanliegen, nicht Politbetrieb!
Was noch zu prüfen ist, ist ein im Konvent von allen Parteien getragener Wunsch: nämlich der nach einer Erhöhung der Budgets für die Bezirksräte von derzeit 1 Euro pro Einwohner:in. Wie sie wissen, ist die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden in Österreich ja sehr angespannt.
Es gibt aber eine andere, sparsame Möglichkeit, den 17 Stadtbezirken mehr Mittel für die Umsetzung von Bürgeranliegen und Förderungen zur Verfügung zu stellen. Gelingen soll das durch die Aufhebung der verpflichtenden Bezahlung der zweiten Bezirksvorsteher-Stellvertreter und das Umverteilen der Ersparnisse auf die Bezirksbudgets, die den Bürger:innen zugute kommen. Die Funktion der zweiten Stellvertreter:in selbst soll aber erhalten bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass eine breite demokratische Einbindung in wichtige Anliegen weiterhin möglich ist.
Das und nicht wenige andere Dinge, die wir heute hier beschließen, sind damit aber noch fix auf Schiene: Die Stadt selbst kann ja wenigsten Dinge selbst entscheiden, in den meisten Fällen muss das Land Steiermark um gesetzliche Anpassungen ersucht werden.
„In diesem Prozess gab es sehr viele unterschiedliche Interessen, die sich teils ergänzen, aber teils auch widersprechen. Auch wenn es hier jetzt noch einmal hochgekocht ist, sollte man schon festhalten, dass in den allermeisten Punkten Einigkeit besteht. Und das ist auch etwas, was die Arbeit der 17 Bezirksräte auszeichnet: Gemeinsam für die Anliegen der Bevölkerung zu arbeiten“, so Mohsenzada abschließend.
Umfassende Beteiligung und Vorbereitung
Dem Beschluss im Gemeinderat ist ein umfassender Beteiligungsprozess vorangegangen. So waren die politischen Parteien, Gemeinderatsklubs und Bezirksräte sowie die Abteilungen und Bereiche von Magistrat, Holding und GBG im Vorjahr aufgefordert, Reformvorschläge auf den Tisch zu legen. 244 davon langten in der städtischen Präsidialabteilung ein, die nach Prüfung auf Zulässigkeit und Aussortierung von Mehrfachnennungen eine Liste erstellt hat, die 73 Vorschläge in 13 Kategorien umfasst. Sie wurden am 23. Jänner dem „Konvent Bezirksdemokratie“ vorgelegt. Die 62 akzeptierten Vorschläge inkl. derer, denen mindestens ein Fünftel zugestimmt hatte, wurden nach umfassenden juristischen und praktischen Stellungnahmen der städtischen Ämter und Abteilungen in einer weiteren Runde von Vertreter:innen aller Parteien mit Verantwortlichen der Verwaltung besprochen. Nun benötigen sie das finale Okay des Gemeinderates. Dann werden sie den Dienststellen zur Bearbeitung zugewiesen bzw. an Land oder Bund weitergeleitet mit dem Ersuchen, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen.
Veröffentlicht: 14. November 2025