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Hände weg von der Wohnbeihilfe!

Unterstützen Sie die Petition für die Rückkehr zur steirischen Wohnbeihilfe

Unterschriftenliste Wohnunterstützung

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pdf, 818.5K, 12-09-2016


Unterschriftenlisten gibt es hier als PDF zum Ausdrucken. Sie können sie auch bei uns anfordern (E-Mail) , wir schicken Ihnen gerne Listen zu.

 

Was bedeutet die neue „Wohnunterstützung“?

1. Egal ob Mindestpensionistin, Invalidenrentner, ob eine Familie mit Kindern bzw. eine Alleinerzieherin: In fast allen Fällen kommt es zu einer deutlichen Verringerung der Unterstützung. Während große Vermögen unangetastet bleiben und Konzerne „weniger Steuern bezahlen als ein Würstelstand“, wie es ein österreichischer Spitzenpolitiker ausgedrückt hat, lässt die Landesregierung keine Möglichkeit aus, sozial Schwachen immer noch mehr wegzunehmen.

 

2. Familienbeihilfe und Alimente werden nun ins Haushaltseinkommen einbezogen. Das bedeutet eine enorme Verschlechterung für Haushalte, in denen Kinder leben. Wer Alimente bezahlt, kann diese aber nicht vom Haushaltseinkommen abziehen! Und das Einkommen von Minderjährigen zählt nun auch zur Gänze (z.B. von Lehrlingen), früher erst ab € 450,-.

 

3. Die Beantragung wurde schwieriger. Sie ist per E-Mail nicht mehr möglich, sondern nur mehr mit direktem Hochladen auf die Homepage des Landes, viel umständlicher als vorher. Wer nach dem 15. eines Monats ansucht, bekommt die Beihilfe erst ab dem nächsten Monat. Die Wirkung beginnt erst, wenn alle Unterlagen eingereicht sind.

 

4. Wer ein Auto oder ein „Vermögen“ über € 4.189 besitzt (z.B. Ersparnisse für Heilbehelfe oder auch das eigene Begräbnis), kann keine Wohnunterstützung beziehen. Außer man kann nachweisen, dass das Auto unbedingt benötigt wird – z.B. um zur Arbeit zu kommen, aufgrund fehlender öffentlicher Verkehrsmittel, behinderungs-, krankheits- oder altersbedingt.

 

5. Studierende haben nur noch eine Chance auf Wohnunterstützung, wenn die Eltern (deren Einkommen jetzt eingerechnet wird) zusammen nicht mehr als 2000 Euro Einkommen haben – ein genauerer Wert ist hier aufgrund der intransparenten Berechnung kaum möglich. Unterhaltszahlungen für Geschwister werden dagegen nicht berücksichtigt. Studierende, die keine Studienbeihilfe beziehen, haben also praktisch kaum noch eine Chance auf Wohnunterstützung.

 

Die KPÖ sagt: Die Wohnbeihilfe wurde zwischen 2009 und 2014 bereits um 27 Mio. Euro gekürzt. 2011 wurde die Betriebskostenpauschale halbiert. Von einer Kostenexplosion kann also keine Rede sein, die Ausgaben des Landes sind seit 2009 stark zurückgegangen. Gleichzeitig steigen die Wohnkosten enorm an. Von 2011 bis 2015 verteuerten sich Mieten und Betriebskosten österreichweit um 14,9 Prozent, das ist EU-weit der höchste Wert. Bei privat vermieteten Wohnungen sind es sogar 16,5 Prozent. Im selben Zeitraum wurden sämtliche Initiativen für mehr leistbare Wohnungen in der Steiermark von SPÖ und ÖVP abgeschmettert.

 

Solange es keine günstigen Wohnungen gibt, ist die Abschaffung der Wohnbeihilfe verantwortungslos und ungerecht. Vielen droht sogar der Verlust der Wohnung. Die KPÖ fordert die Rückkehr zur „alten“ Wohnbeihilfe, solange es in der Steiermark nicht genügend erschwingliche Wohnungen gibt.

 

13. Oktober 2016