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„Wohnunterstützung neu“ bringt massive Kürzung für Menschen mit kleinen Einkommen

Ab 1.9. radikal reduzierte „Wohnunterstützung“ in Kraft

Im Juli beschloss der steirische Landtag unter Federführung der SPÖ die Abschaffung der Wohnbeihilfe. Ab 1. September 2016 gilt die neue „Wohnunterstützung“, die nach einer komplizierten Formel festgelegt wird. Berechnungen der KPÖ zeigen, dass die neue Regelung für fast alle Bezieherinnen und Bezieher der Wohnbeihilfe radikale Kürzungen bedeutet, die es in dieser Höhe noch nie gegeben hat.

Die Grazer Vizebürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) warnt vor den Folgen: „Von 2011 bis 2015 haben sich Mieten und Betriebskosten in Österreich um 15 Prozent verteuert. Das ist EU-weit der höchste Wert. Das Angebot an erschwinglichen Wohnungen ist bei weitem nicht ausreichend. Die Wohnbeihilfe ist für viele die einzige Möglichkeit, ihre Wohnung bezahlen zu können. Mit den Kürzungen werden viele in ihrer Existenz bedroht. Ich appelliere an die Landesregierung, das Gesetz schnell zu überarbeiten, sonst werden bald Menschen auf der Straße stehen.

 

KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Mit der neuen Wohnunterstützung begibt sich das Land auf einen sozialpolitischen Blindflug. Landesrätin Kampus streicht Mindestpensionisten monatlich beinahe 70 Euro, das ist für viele existenzbedrohend. Die Verordnung ist schwer durchschaubar und absichtlich kompliziert formuliert. Die Menschen sollen abgeschreckt werden und erst gar keinen Antrag stellen. Die KPÖ wird alles daran setzen, dieses verunglückte Gesetz im Landtag zu Fall zu bringen.“

 

Die Kürzungen sind massiv. So wurde heute einer berufstätigen, alleinerziehenden Mutter aus Graz von der Wohnbeihilfenstelle des Landes mitgeteilt, dass sie anstatt wie bisher 169,83 Euro künftig nur noch 14 Euro beziehen werde – die junge Familie verliert also monatlich 155,83 Euro.

 

Fall 2: Eine Mindestpensionistin (837,76 Euro Pension) erhielt bisher 111,05 Euro Beihilfe für ihre Wohnung. Nach der neuen Regelung erhält sie nur noch 43,10 Euro – verliert also monatlich 67,95 Euro.

 

Fall 3: Ein kinderloses Paar, die Frau berufstätig, der Mann derzeit arbeitslos, erhielt bisher 145,90 Euro Wohnbeihilfe. Die neue Beihilfe beträgt nur noch 17,77 Euro, ein Minus von 128,13 Euro.

 

Fall 4: Ein Ehepaar mit drei Kindern bezog bisher eine Wohnbeihilfe in der Höhe von 187,74 Euro. Künftig werden es nur noch 108,73 Euro sein, obwohl ein Elternteil AMS-Geld bezieht und der Alltag finanziell schon jetzt schwer zu bewältigen ist. Die Familie verliert monatlich 79,01 Euro.

 

Das Land hat bei der Wohnbeihilfe bereits in der Vergangenheit massiv gekürzt: 2009 betrugen die Aufwendungen für die Wohnbeihilfe 73,4 Mio. Euro (für 34.616 Haushalte), 2014 nur noch 46,3 Mio. Euro (für 27.084 Haushalte). 2011 wurde der Anteil für Betriebskosten halbiert. Mit der neuen Wohnunterstützung werden noch weniger Haushalte eine Beihilfe bekommen, und diese wird in den meisten Fällen deutlich geringer ausfallen als bisher. Insgesamt wird das Land die Ausgaben bis Ende des nächsten Jahres gegenüber 2009 halbiert haben. Von „explodierenden“ Kosten kann also keine Rede sein.

 

Veröffentlicht: 29. August 2016

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