ÖVP-Vorschlag ist Gefahr für Gemeindebudgets

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Druch die explodierenden Immobilienpreise, ist es Normalverdiener:innen kaum noch möglich Eigentum zu erwerben. Darum würde ein Erlass der Grunderwerbssteuer vor allem Reiche begünstigen. Noch weiter in Bedrängnis kämen jedoch die ohnehin klammen Budgets der Städte und Gemeinden. (Foto: John Fornander, unsplash) John Fornander, unsplash

Gestern wurde bekannt, dass die ÖVP die Gespräche über die Mietpreisbremse platzen ließ. Kern des Scheiterns einer dringend nötigen Entlastung der Mieter:innen ist eine Forderung der Volkspartei, die für Städte und Gemeinden drastische Folgen hätte: Die ersten 500.000 Euro bei Immobilienkäufen, so das türkise Ansinnen, sollen von der Steuer ausgenommen werden. Weil bei den aktuellen Preisen am Grundstücks-, Haus und Wohnungsmarkt, ohnehin nur mehr wenige in der Lage sind mitzuhalten, wäre das eine Maßnahme, die vor allem Reichen begünstigt.
 

94 Prozent der Grunderwerbssteuer kommt Gemeinden zugute

„Ein Erlass der Grunderwerbssteuer würde eine Riesenlücke in die Gemeindebudgets reißen“, warnt Daniela Katzensteiner, Finanzsprecherin der KPÖ im Grazer Gemeinderat. „94 Prozent fließen nämlich direkt in die Budgets der Kommunen.“

2021 betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer 1,66 Milliarden Euro. Ohne sie wären die Städte und Gemeinden in den letzten Jahren nicht in der Lage gewesen, die großen finanziellen Brocken zu stemmen. „Sollte sich die ÖVP hier durchsetzen, würde das Geld in der Pflege, Kinderbetreuung und in wesentliche Bereichen der Daseinsvorsorge fehlen“, so Katzensteiner.
 

Kommunale Budgets in der Bredouille

Durch die Krisen der letzten Jahre haben die österreichischen Kommunen mit Mehrkosten von rund 1,2 Milliarden zu kämpfen, davon alleine 500 Millionen im Bereich der Energie. Einstimmig beschloss die Landesgruppe Steiermark des österreichischen Städtebundes im November eine Resolution, die eindringlich darauf hinweist, „dass die Rücklagen der Kommunen durch die Corona-Krise bereits stark reduziert wurden. Die Kommunale Daseinsvorsorge kann hingegen nicht reduziert werden und muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.“

25. Februar 2023