Tag der offenen Konten 2005

Verwendungsnachweis über Politikereinkommen.

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68.500 Euro, so viel wie noch nie, haben die KPÖ-Landtagsabgeordneten und -stadträtinnen im Jahr 2005 für die Unterstützung sozial Bedürftiger zur Verfügung gestellt.

Wie jedes Jahr legte Ernest Kaltenegger die Verwendung seiner Politikerbezüge offen, diesmal zum ersten Mal in seiner Funktion als Obmann des KPÖ-Landtagsklubs.
Auch die Grazer KPÖ-Stadträtinnen Kahr und Monogioudis stellen den Großteil ihrer Bezüge für soziale Zwecke zur Verfügung.

Für KPÖ-Mandatarinnen und –mandatare gilt eine Einkommensgrenze von 1950 Euro, darüber hinausgehende Beträge werden in den Sozialfonds von Ernest Kaltenegger, dessen Bruttoeinkommen als Klubobmann sich monatlich auf 9.659,10 Euro beläuft, einbezahlt.
Durch die Vertretung der KPÖ im Steiermärkischen Landtag stiegen die Ausgaben für in Not geratene Menschen im Jahr 2005 auf insgesamt 68.490,60 Euro, zusätzlich wurden 19.506 Euro für Sozialprojekte gespendet.

Klubobmann Ernest Kaltenegger: „Die meisten Probleme gibt es in den Bereichen Strom, Heizung und Miete. Es gibt aber auch immer mehr Menschen, die sich an uns wenden, weil sie ihren Lebensbedarf nicht mehr decken können. Durch eine Kooperation mit dem Vinzimarkt können wir den Betroffenen aber schnell und unbürokratisch helfen.“
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Stadträtin Elke Kahr: „Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt, trotzdem gibt es in Österreich sehr viele Menschen, die von ihrem Einkommen nicht leben können. Hauptbetroffen sind Mindestrentnerinnen und Alleinerzieherinnen.“
LAbg. Dr. Werner Murgg fügt hinzu: „Diese Unterstützungen sind notwendig, weil viele Menschen kurzfristig Hilfe brauchen. Sie sind aber nicht unser politisches Programm. Unsere Landtagsarbeit wird darauf abzielen, die Lebensbedingungen so zu verbessern, dass Menschen nicht auf Unterstützungen angewiesen sind.“
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Als einen konkreten Schritt zur Entlastung der einkommensschwächsten Familien wird die KPÖ in der nächsten Landtagssitzung den Antrag stellen, Mitversicherte von Personen, die aus finanziellen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind, ebenfalls von Selbstbehalten und Rezeptgebühren zu befreien.

14. August 2006