Weg mit den Gebühren auf Mietverträge!

Unterschreiben auch Sie!

Jeder Wohnungssuchende kann ein Lied davon singen: Bei Abschluss eines neuen Mietvertrages muss eine Gebühr bezahlt werden. Zirka 15 Millionen Euro (200 Millionen Schilling) kassiert der Finanzminister so jährlich von den Mietern.

Ein Prozent des dreifachen Jahres-Bruttomietzinses macht die Gebühr aus, die in der Regel auf die Mieter abgewälzt wird. Diese Gebühr wird auch bei Verlängerung eines befristeten Mietvertrages kassiert. Durch die starke Zunahme der befristeten Verträge werden viele Mieter mehrfach belastet.
Je höher die Miete ist, desto höher ist auch die Gebühr an den Finanzminister.

Gegenleistung gibt es seitens des Finanzamtes keine!

Beim Abschluss eines Mietvertrages überprüfen weder Behörden noch sonstige öffentliche Stellen, ob der Mietvertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Es gelten sogar gesetzwidrig überhöhte Mieten als Bemessungsgrundlage. Der Mieter kann erst nach Abschluss des Mietvertrages den Mietzins von der Schlichtungsstelle überprüfen und eventuell herabsetzen lassen.
Aber: Auch wenn der Mietzins gerichtlich reduziert wurde, gibt es keine Rückerstattung der Mietvertragserrichtungsgebühr

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Stadtrat Ernst Kaltenegger:
„Eine Abschaffung dieser Gebühr ohne jede Gegenleistung wäre nur gerecht. Ohne eine Gegenleistung – wie Vertragskontrolle – zu erbringen, kassiert der Finanzminister bei Mietverträgen ab.Während die Reichen und Superreichen steuerlich maximal geschont werden, bittet man hier viele Menschen mit niedrigem Einkommen zur Kasse.
Wir fordern den Nationalrat auf, die Gebühren auf Wohnungsmietverträge abzuschaffen!
Unsere Unterschriftenaktion soll diese Forderung unterstützen.“

Das Flugblatt können Sie hier runterladen:

28. Juni 2005