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Zahlen für Behördenfehler

Gemeinderat Fabisch will Abkassieren bei Unschuldigen stoppen

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Dass die Behörde sich irrt und die Betroffenen berufen müssen, kommt gar nicht selten vor, wie Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch weiß.

Wenn das zuständige Amt in einem Berufungsverfahren einen Irrtum begeht und die entsprechenden Schriftstücke an die FALSCHE Adresse schickt - weil sich z.B. das Amt beim Blick ins Grundbuch geirrt hat, nicht den neuesten Informationsstand besitzt oder der Sachverhalt eben komplizierter war - muss der falsch angeschriebene Bürger, der mit dem Sachverhalt eigentlich überhaupt nichts zu tun hat, nicht nur dagegen berufen, sondern auch die Berufungsgebühr zahlen! Für den Fall, dass er das nicht tut, wird in dem Schreiben sogar eine Strafe angedroht.

Dieser Umstand ist laut Auskunft von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch gar nicht allzu selten, da in der Berufungskommission regelmäßig solche Fälle auf der Tagesordnung stehen.

„Das Amt beruft sich hier auf das Prinzip der Selbsttragung im Verwaltungsverfahren, wonach jede Partei die Kosten ihres Verfahrens selbst zu tragen hat. Doch in jenen Fällen, wo das zuständige Amt einen Fehler macht, ist nicht einzusehen, dass Bürgerinnen und Bürger völlig unschuldig zur Kasse gebeten werden",macht Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch deutlich.

In einem Dringlichen Antrag bei der letzten Gemeinderatssitzung forderte Fabisch daher folgende Maßnahmen:

„Die Stadt Graz möge eine Petition im Sinne des Motivenberichtes an den Bundesgesetzgeber verabschieden, in obengenannten Fällen auf die Einhebung einer Berufungsgebühr verzichten zu dürfen.

2. In der Zwischenzeit mögen die zuständigen Stellen prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass die Stadt Graz (bis zu einer bundesgesetzlichen Änderung) von sich aus der betroffenen Partei aus einem passenden Topf diese Kosten ersetzen kann."

 

Der Antrag wurde von allen Fraktionen einstimmig angenommen.

 

Rückfragehinweis: Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch: Tel. 0699 12 77 96 10

13. Juli 2011