Landtagssitzung 16. Jänner 2007

Initiativen der KP

 

Abschaffung des Einbettzimmerzuschlages in Pflegeheimen

BewohnerInnen eines Pflegeheimes müssen laut § 13 Abs 4 Stmk. Sozialhilfegesetz 20 Prozent ihrer Pension und die Sonderzahlungen zur Abdeckung ihrer persönlichen Bedürfnisse verbleiben, dazu ein monatliches Taschengeld von rund 42 Euro, wenn sie Pflegegeld­bezieherInnen sind.

Diese gesetzliche Bestimmung wird durch die Einführung von Einbettzimmerzuschlägen unterlaufen. Gemäß Punkt C.-V.Z.2 des Musterrahmenvertrages können für die Nutzung eines Einbettzimmers bis zu 6 ? pro Tag, sofern der/die Bewohner/in eine gesetzliche Mindestpension oder eine Pension bezieht, die unter der gesetzlichen Mindestpension liegt, maximal 5 ? proTag verrechnet werden.

Diese Vereinbarung stellt eine unzumutbare finanzielle Belastung von HeimbewohnerInnen dar. Die oben angeführten gesetzlichen Regelungen haben den Sinn, HeimbewohnerInnen finanziell abzusichern. Diese Absicherung darf nicht durch hohe Einbettzimmerzuschläge ausgehöhlt werden. Das Wohnen in einem eigenen Zimmer ist kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit: Niemand sollte gezwungen sein, aus finanziellen Gründen seinen Lebensabend plötzlich mit fremden Menschen in einem Zimmer zu verbringen.

Die durchschnittliche Pension betrug im Jahre 2004 laut sozialstatistischem Taschenbuch der AK 880 Euro. Es gibt aber zahlreiche PensionistInnen, die weit weniger als diesen Betrag an Pension erhalten. Ein Einbettzimmerzuschlag von 6 Euro pro Tag bedeutet bei einer Pensionshöhe von 880 Euro im Monat, dass diesen HeimbewohnerInnen inklusive Sonderzahlungen und Taschengeld vom Pflegegeld lediglich etwas mehr als 6 Euro pro Tag für ihre persönlichen Bedürfnisse verbleiben.

Es wird daher der Antrag gestellt, der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Vereinbarung mit den Heimbetreibern in Bezug auf den Einbettzimmerzuschlages neu zu verhandeln. Dabei soll der Einbettzimmerzuschlag in folgeder Weise begrenzt werden:
Für Nettopensionen bis zu 800 Euro monatlich: kein Einbettzimmerzuschlag.
Für Nettopensionen zwischen 800 und 1.000 Euro monatlich: ein Euro pro Tag.
Für Nettopensionen zwischen 1.000 und 1.200 Euro monatlich: zwei Euro pro Tag.
Für Nettopensionen zwischen 1.200 und 1.400 Euro monatlich: drei Euro pro Tag.
Nettoensionen über 1.400 Euro: vier Euro pro Tag.

Veröffentlicht: 18. Januar 2007