Landtagssitzung 19. Mai 2015

Rückkauf der EdF-Anteile an der Energie Steiermark durch das Land Steiermark

Dringliche Anfrage der KPÖ

Begründung:

Energieversorgung ist ein sehr sensibles Thema. Ihre Sicherstellung ist als öffentliche Aufgabe von höchster Bedeutung. Sie gehört zur Daseinsvorsorge; eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltfreundliche Energieversorgung stellt eine wichtige Aufgabe im Interesse der Allgemeinheit dar.

 

In der jüngsten steirischen Geschichte wurde hier viel Unheil angerichtet:

1998 verkaufte der Landtag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP 25 Prozent und eine Aktie der damaligen ESTAG an den französischen Atomkonzern Electricité de France (EdF). Damit nicht genug: Die mit der EdF abgeschlossenen Syndikatsverträge sichern EdF eine deutlich höhere Mitsprache als ihnen mit den 25 Prozent eigentlich zustehen würde.

Der Schlag gegen die heimische Stromversorgung folgte 2001. Am Landtag und damit an der Öffentlichkeit vorbei beschloss die Landesregierung mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP die Abgabe der STEWEAG-Kraftwerke an den Verbund-Konzern. Der Protest der SPÖ an diesem Ausverkauf der steirischen Stromerzeugung aus Wasserkraft hielt sich in Grenzen. All das firmierte unter den sogenannten Südpolverträgen.


Nun plant die EdF ihre Anteile am Landesenergieversorger Energie Steiermark zu verkaufen. Laut Wirtschaftsblatt sind die Verhandlungen zwischen der EdF, dem Land Steiermark und potenziellen Käufern bereits im Gange und sollen schon Ende Mai abgeschlossen sein.

Der Kaufpreis liegt angeblich zwischen 270 und 340 Millionen Euro. Das aufliegende Angebot soll die 25 Prozent und eine Aktie enthalten und somit dem künftigen Miteigentümer eine Sperrminorität sichern. Die Führung der Energie Steiermark soll darauf bestanden haben, die EdF-Anteile an einen Finanzinvestor zur veräußern, und nicht an einen strategischen Partner aus der Energiebranche. Als Interessenten werden Investoren aus der Slowakei und England, ein Konsortium um die Allianz-Versicherung, die Investmentgesellschaft Macquarie, ein Infrastrukturfonds der Deutschen Bank und ein australischer Pensionsfonds genannt.

 

Jede Veräußerung von Anteilen an der Energie Steiermark außerhalb der öffentlichen Hand birgt das Risiko in sich, dass ein privater Großinvestor längerfristig bestimmenden Einfluss auf die Energieversorgung erhält. Dies gilt auch für die in den Medien kolportierte Möglichkeit der Ausgabe von Volksaktien. Die Ausgabe von Aktien schürt zudem naturgemäß Gewinnerwartungen, und diese sind naturgemäß nicht kompatibel mit günstigen Strompreisen.

 

Das Land hat ein Vorkaufsrecht bei Verkauf der Anteile durch die EdF. Daraus ergibt sich jetzt die Chance, die Geschicke der Energie Steiermark wieder in die alleinige Hand des Landes zu übertragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

  1. ist es richtig, dass bereits Verhandlungen mit potenziellen Investoren stattfinden, die angeblich mit Ende Mai abgeschlossen sein sollen?
  2. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand konkret?
  3. Von welchem Preis für den Kauf der EdF-Anteile muss man ausgehen?
  4. Angesichts des in der Begründung geschilderten Szenarios: Treten Sie für den Rückkauf der EdF-Anteile durch das Land Steiermark ein?
  5. Ziehen Sie die Ausgabe von Volksaktien ernsthaft in Erwägung?
  6. Sind Sie bereit, dauerhaft den bestimmenden Einfluss der öffentlichen Hand in der Energieversorgung sicherzustellen, indem jegliche Veräußerung von Anteilen an der Energie Steiermark an nicht-öffentliche Eigentümer landesverfassungsrechtlich ausgeschlossen wird?

Energieversorgung in steirischer Hand

Entschließungsantrag der KPÖ

Begründung:

Die EdF hält derzeit 25 Prozent und eine Aktie am Landesenergieversorger Energie Steiermark. Nun beabsichtigt die EdF offenbar, diese Anteile zu verkaufen.

Jede Veräußerung von Anteilen an der Energie Steiermark außerhalb der öffentlichen Hand birgt das Risiko in sich, dass ein privater Großinvestor längerfristig bestimmenden Einfluss auf die Energieversorgung erhält.

Das Land hat ein Vorkaufsrecht bei Verkauf der Anteile durch die EdF. Daraus ergibt sich die Chance, die Geschicke der Energie Steiermark wieder in die alleinige Hand des Landes zu übertragen. 

Um eine verläßliche Kontrolle über sämtliche Landesgesellschaften zu gewährleisten und negativen Entwicklungen wie bei den Hypobanken in anderen Bundesländern vorzubeugen, sollte ein ständiger Kontrollausschuss für Landesgesellschaften eingerichtet werden. 

Zur Unterstützung der Kontrolle über die Landesgesellschaften und aufgrund der Erfahrungen mit dem  „Multiorganversagen“ der Kontrollorgane bezüglich Hypo-Alpe-Adria sollte ein „Whistle-Blower“-Organ eingerichtet werden, an das sich jeder wenden kann, der glaubt, dass den Landesgesellschaften durch ungesetzliches oder nachteiliges Handeln  in den Unternehmen Schaden zugefügt wird. Dieses „Whistle-Blower“-Organ sollte tunlichst durch ein pensioniertes Mitglied der Justiz (Richter oder Staatsanwalt) besetzt werden und soll bei berechtigtem Verdacht die Justiz oder den Vorsitzenden des ständigen Kontrollausschusses für Landesgesellschaften einschalten bzw. jährlich dem Landtag Bericht erstatten.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

 

I) Die Landesregierung wird aufgefordert, 

  1. im Falle des Verkaufs der Energie Steiermark-Anteile durch die EdF, diese Anteile in das Eigentum des Landes zurückzukaufen und 
  2. dem Landtag eine Regierungsvorlage für ein Verfassungsgesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das eine qualifizierte Mehrheit im Landtag für künftige Verkäufe von Anteilen an der Energie Steiermark und ihren „Kernunternehmen“ verbindlich vorsieht.

 

II) Um eine verläßliche Kontrolle über sämtliche Landesgesellschaften zu gewährleisten und negativen Entwicklungen wie bei den Hypobanken in anderen Bundesländern vorzubeugen bekennt sich der Landtag Steiermark

  1. zu einem „politischen Risikomanagement“ durch gewählte VertreterInnen des Landtages, welches in Form eines ständigen Kontrollausschusses für Landesgesellschaften unter der Vorsitzführung eines Mandatars/einer Mandatarin derjenigen Partei, die die geringste Mandatszahl hat, eingerichtet wird und 
  2. zur Einrichtung eines  „Whistle-Blower“-Organs, an das sich jeder wenden kann, der begründeten Verdacht hat, dass den Landesgesellschaften durch ungesetzliches oder nachteiliges Handeln in den Unternehmen Schaden zugefügt wird.

Lehrlingsentschädigung erhöhen

Entschließungsantrag der KPÖ

Begründung:

Die Verbesserung der Lehrlingsausbildung ist ein wichtiges Ziel. Sinnvoll ist es aber nur, wenn dieser Ausbildungszweig für Jugendliche überhaupt noch attraktiv sein soll. Die Lehrlingsentschädigung ist dafür nicht der einzige, aber doch ein wichtiger Parameter:

Die Lehrlingsentschädigungen sind nämlich äußerst ungleich geregelt.

So wird im Lehrberuf  "Entsorgungs- und Recyclingfachmann/-frau - Abfall"  (Lehrzeit: 3 Jahre) im ersten Lehrjahr ein/e Lehrlingsentschädigung (monatlich brutto) von 832 Euro bezahlt.

Demgegenüber erhalten Zahntechniker/innen im ersten Lehrjahr gerade 330 Euro brutto monatlich; Lehrlinge im Lehrberuf "Rechtskanzleiassistent/in" bekommen in der Steiermark im ersten Lehrjahr gar nur 253 Euro brutto.

 

Möglich sind diese geringen Entlohnungen, weil es bis jetzt keine Mindest-Lehrlingsentschädigung gibt. Speziell in Branchen mit vielen weiblichen Lehrlingen sind die Lehrlingsentschädigungen "traditionell" sehr niedrig.

 

Zu rechtfertigen sind diese großen Unterschiede weder sachlich noch moralisch.

Es sollte daher sichergestellt werden, dass jeder Lehrling im ersten Lehrjahr zumindest 550 Euro brutto monatlich erhält.

 

Da bisher Bemühungen, eine Mindestlehrlingsentschädigung in Form eines Generalkollektivvertrags durchzusetzen, gescheitert sind, soll mit einer bundesweiten gesetzlichen Regelung die Untergrenze von 550 Euro festgelegt werden.

Eine solche gesetzlich festgesetzte Mindestlehrlingsentschädigung soll die Kollektivverträge nicht ersetzen, sondern nur mit einem Mindesttarif nach unten absichern.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, eine gesetzliche Mindest-Lehrlingsentschädigung in der Höhe von 550 Euro brutto monatlich im ersten Lehrjahr für Lehrlinge aller Branchen einzuführen.

Wesentliche Forderungen für die Mobile Pflege in der Steiermark

Entschließungsantrag der KPÖ

Begründung:

Der vorliegende selbständige Antrag EZ 3422/2 "Pflege zu Hause - Forderungen für die Zukunft" geht in die richtige Richtung. So werden klientInnenorientierte Tarife, die leistbar sind, für die mobilen Pflegedienste gefordert. Dies ist natürlich eine wesentliche Forderung. Allerdings geht aus dem LRH-Bericht Pflege klar ersichtlich, dass die mobile Pflege darüber hinaus auch gegenüber der stationären Pflege das preislich günstigere Angebot sein muss. Nur so ist gewährleistet, dass die mobile Pflege mehr Gewicht bekommt. Niemand soll mehr als zwei Drittel seines Einkommens (ohne Einsatz des Pflegegelds) für die mobile Pflege einsetzen müssen.

Und es muss sichergestellt werden, dass die Tarife in der gesamten Steiermark einheitlich sind, sodass preislich kein Unterschied für die Klientinnen besteht, ob sie konkrete mobile Dienste in oder außerhalb von Graz in Anspruch nehmen.

 

Um die nötige Kontrolle zu gewährleisten, sollte von einer Pauschalabrechnung auf Ist-Stundenabrechnung umgestellt werden. Zudem müssen genügend in der Hauskrankenpflege fachlich kompetente Amtssachverständige eingesetzt werden, die regional in den Bezirken verortet sind und eine Pflege- und Bedarfsfeststellung nach standardisierten Verfahren durchführen und kurzfristig (binnen 3 Tagen) entscheiden können.

 

Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach der Attraktivierung der Pflege- und Betreuungsberufe. Hier fordert der vorliegende Antrag, den Personaleinsatz so zu gestalten, dass ein hoher Grad an Arbeitszufriedenheit erreicht wird. Dies ist natürlich zu unterstützen. Die wichtigere Forderung ist allerdings, die Gehälter zu attraktivieren, sprich zu erhöhen; erst dann werden die Pflegeberufe tatsächlich für die Steirerinnen und Steirer attraktiver sein. 

 

Gefordert werden alternative Wohnformen, wie betreubares oder betreutes Wohnen, SeniorInnenwohngemeinschaften, etc. Auch diese Forderung ist berechtigt; allerdings müssen diese Möglichkeiten so gestaltet sein, dass sie auch wohnbeihilfenfähig sind, wenn sie tatsächlich leistbar und eine Alternative zum Pflegeheim sein sollen.

Die Zugangskriterien und der Umfang der Leistungen müssen explizit festgesetzt, Bewilligungen nur mehr nach den Erfordernissen eines zentralen Bedarfsplans erteilt werden und die Kontrolle der Verwendung der Förderungsmittel durch die Landesregierung und durch den Landesrechnungshof gewährleistet sein.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, folgende Punkte im Bereich der mobilen Pflege zu berücksichtigen:

  1. die mobile Pflege soll gegenüber der stationären Pflege das preislich günstigere Angebot sein,
  2. niemand soll in der Steiermark mehr als zwei Drittel seines Einkommens für die mobile Pflege einsetzen müssen,
  3. die Tarife für Leistungen der mobile Pflege sollen in der gesamten Steiermark einheitlich sein,
  4. detaillierte Leistungsvereinbarungen sollen geschlossen werden und lückenlose Finanzkontrolle und Leistungskontrolle (Einzelfallprüfung) durch die Behörde gewährleistet sein,
  5. von einer Pauschalabrechnung soll auf Ist-Stundenabrechnung umgestellt werden,
  6. es soll sichergestellt sein, dass genügend in der Hauskrankenpflege fachlich kompetente Amtssachverständige eingesetzt werden, die regional in den Bezirken verortet sind und eine Pflege- und Bedarfsfeststellung nach standardisierten Verfahren durchführen und kurzfristig (binnen 3 Tagen) entscheiden können,
  7. für alternative Wohnformen, wie betreutes oder betreubares Wohnen, sollen Zugangskriterien und Leistungsumfang explizit festgesetzt und Bewilligungen nur mehr nach den Erfordernissen eines zentralen Bedarfsplans erteilt werden,
  8. die Kontrolle der Verwendung der Fördermittel muss durch die Landesregierung und durch den Landesrechnungshof gewährleistet sein,
  9. alternative Wohnformen, wie betreutes oder betreubares Wohnen sollen so ausgestaltet sein, dass sie wohnbeihilfenfähig sind,und
  10. es soll (z.B. über Personalkostenzuschüsse) zu einer deutlichen Erhöhung der Gehälter in den Pflege- und Betreuungsberufen in der Steiermark kommen. 

Begründung: Der vorliegende selbständige Antrag EZ 3422/2 "Pflege zu Hause - Forderungen für die Zukunft" geht in die richtige Richtung. So werden klientInnenorientierte Tarife, die leistbar sind, für die mobilen Pflegedienste gefordert. Dies ist nat

Entschließungsantrag der KPÖ

Begründung:

Das derzeit bestehende Normkostenmodell hat enorme Mängel. Jedes Pflegeheim erhält dieselbe Hotelkomponente, unabhängig davon, ob unterschiedliche Leistungen beansprucht und unabhängig davon, ob die Hotelleistungen von eigenem angestelltem Personal erbracht oder billiger von Dritten (die dann auch noch Gewinne erzielen) zugekauft werden.

 

Das Normkostenmodell impliziert, dass

  • die Errichtungskosten eines jeden Pflegeheims gleich waren, egal wie der Bau ausgeführt wurde und ob etwa das Heim womöglich von dritter Seite (z.B. Gemeinde) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde oder diverse Förderungen erhalten hat,
  • die Grundstückkosten gleich waren, egal welcher Lage und welcher Größe,
  • die Betriebskosten gleich sind, unabhängig von der Bauausführung,
  • jedes Pflegeheim die gleiche Quadratmeterfläche pro KlientInnen bietet,
  • die Instandhaltungskosten stets gleich sind, unabhängig vom Alter und Zustand des Baus und unabhängig davon, ob der Betreiber überhaupt selbst für die Instandhaltung aufkommen muss.

 

Im gegenwärtigen Normkostenmodell refinanziert die öffentliche Hand den Betreibern etwa 70 % der angenommenen - zu keiner Zeit geprüften - Baukosten sowie 100 % der Ausstattungskosten. Dies auch in den Fällen, in denen der Heimbetreiber gar nicht selbst gebaut hat und auch in jenen Fällen, in denen der Heimbetreiber das Objekt etwa nur mietet.

 

Da die Tagsätze aber auch dann nicht abgesenkt werden, wenn die Baukosten im Laufe der Jahre bis zur kalkulierten Grenze refinanziert wurden, erhalten die Betreiber ihre Objekte potenziell sogar mehrfach refinanziert.

 

Damit Gewinne aus dem Betrieb von Pflegeheimen in den Bilanzen nicht wiedergefunden werden, haben etliche Betreiber verschachtelte Netzwerke aus Betreibergesellschaften, Besitzergesellschaften, diverse Holdings und Kommanditgesellschaften gegründet. Diese Gebilde stehen zu einander bisweilen über wechselseitige Leistungsverträge und/oder Mietverträge in Rechtsbeziehungen, über die die durch Tagsätze, Regresseinnahmen und Sozialhilfezuschüssen erzielten Gewinne verschoben und letztendlich verschleiert werden.

 

Die Leistungserbringung erfolgt in manchen Heimen nur fragmentarisch oder durch den Einsatz von deutlich billigeren Fremdleistern, obwohl im Normkostenmodell angestelltes Personal eingerechnet wurde.

Auch sind im Normkostenmodell gleich mehrere Management- und Verwaltungsfunktionen vorgesehen und hoch dotiert, für deren Refundierung durch die öffentliche Hand es keine gesetzliche Grundlage gibt. Die meisten steirischen Pflegeheime benötigen keinEn normkalkulierten GeschäftsführerInnen, noch dazu parallel zu einem/einer HeimleiterIn, der wiederum parallel zu einem/einer VerwaltungsleiterIn arbeitet. Auch hat wohl kein einziges Pflegeheim einen - ebenso normkalkulierten - eigenen mit rund 40.000 € dotierten Dienstposten für einen MitarbeiterIn des Rechnungswesens, da man sich am Markt der Steuerberater bedient.

Außerdem werden im Normkostenmodell diese Overheadkosten nicht nur einmal dem übergeordneten Rechtsträger zugerechnet, sondern finanzieren alle Funktionen in jedem einzelnen Pflegeheim! Das heißt einem Betreiber mit fünf Pflegeheimen mit 350 Plätzen werden fast vier GeschäftsführerInnen, fünf BuchhalterInnen usw. bezahlt, sodass in Summe 27,5 Vollzeitäquivalente für Management und Verwaltung öffentlich finanziert werden.

 

Der Mitteleinsatz über das Normkostenmodell wird vom Land Steiermark derzeit weder geprüft, noch werden jene Mittel zurückgefordert, für die keine nachweislichen Leistungen erbracht worden sind. Weder gibt es die erforderlichen Organisationseinheiten noch die nötigen Rechtsgrundlagen.

Seit 2006 gehen somit jährlich zwischen 30 und 60 Millionen Euro an ihrem vorgesehenen Wirkungsziel vorbei!

 

Ein neues Finanzierungsmodell muss in Zukunft jedenfalls individuelle Hotelkomponenten und individuelle Pflegekomponenten pro KlientIn beinhalten und sich am Konzept der Dienstleistungsqualität orientieren. Es soll einzelne Kostenkomponenten unterscheiden und innerhalb dessen einzelne Kostenarten in unterschiedlichen Ausprägungen von Detailkosten nach Kennzahlen differenzieren (z.B. Quadratmeter, Bettenanzahl, Außenflächen,...). Alle Variablen und Parameter müssen exakt benannt, quantifiziert und transparent dargestellt werden.

 

Anstelle von angenommenen Errichtungs- und Instandhaltungskosten sollen zukünftig Refundierungen nur mehr anhand der ortsüblichen Mietpreise auf Basis des Mietpreiskatalogs erfolgen.

 

Overheadkosten dürfen im neuen Finanzierungsmodell nicht ersetzt werden. Es steht dem Betreiber eines Pflegeheimes frei, jede beliebige Rechtsform zu wählen. Das Land Steiermark darf aber keinesfalls Kosten finanzieren, die sich aus der freien Wahl der Rechtsform ergeben.

 

Das neue Finanzierungsmodell muss vorsehen, dass zu definierten Tageszeiten mit definierten Arbeitsinhalten (z.B. Wecken, Hygiene, Essen, Medikation, etc.) entsprechend der Anzahl der KlientInnen bestimmte Anzahlen von Pflegepersonal anwesend zu sein haben.

 

In Zukunft muss klargestellt sein, dass das Land Steiermark und der Landesrechnungshof Einsicht in die Rechnungsabschlüsse und Buchführung der Pflegeheime und deren Träger nehmen darf, Übergenüsse zurückgefordert und Sanktionen verhängt werden können. Rückforderungsbeträge müssen auch SelbstzahlerInnen zurückzuzahlen sein. Die verursachenden Pflegeheime müssen verpflichtet werden, die Kosten für den dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand an die öffentliche Hand zu refundieren.

Die ermittelten Preise für ein Pflegeheim müssen gegenüber dem Träger künftig mittels Bescheid erlassen werden.

 

Alle künftigen Finanzierungsmaßnahmen müssen unter Prüfvorbehalt durch den Landesrechnungshof stehen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert

1.) ein neues Finanzierungsmodell für Pflegeheime zu erarbeiten, das jedenfalls

  • individuelle Hotel- und Pflegekomponenten pro KlientInnen und detaillierte Kostendifferenzierung beinhaltet, 
  • statt Errichtungs- und Instandhaltungskosten ortsübliche Mietpreise zugrundelegt
  • keine Management- bzw. administrative Kosten ersetzt,
  • sicherstellt, dass zu definierten Tageszeiten mit definierten Arbeitsinhalten jedenfalls genügend Pflegepersonal entsprechend der Anzahl der zu versorgenden KlientInnen anwesend ist,

 

2.) sicherzustellen, dass das Land Steiermark und der Landesrechnungshof Einsicht in die Rechnungsabschlüsse und Buchführung der Pflegeheime und deren Träger nehmen kann, Übergenüsse sowohl vom Land als auch von SelbstzahlerInnen zurückgefordert werden können, und die Kosten für den dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand an die öffentliche Hand vom verursachenden Pflegeheim refundiert werden, und

 

3.) sicherzustellen, dass alle künftigen Finanzierungsmaßnahmen von Pflgeheimen nur mehr unter Prüfvorbehalt durch den Landesrechnungshof erfolgen.

Stationäre Pflege - ohne Gewinnorientierung

Entschließungsantrag der KPÖ

Begründung:

In keinem österreichischen Bundesland gibt es so viele stationäre Pflegeheime wie in der Steiermark: 212.

Und in keinem anderen Bundesland gibt es auch nur annähernd so viele private gewinnorientierte Pflegeheime wie in der Steiermark: 127!

 

Nirgendwo sonst in Österreich waren die Bedingungen für gewinnorientierte Unternehmen im Pflegebereich in den vergangenen Jahren offenbar so günstig wie in unserem Bundesland.

Gleichzeitig sind die Kosten für die stationäre Pflege in der Steiermark enorm angestiegen. Lagen die Ausgaben des Landes und der Gemeinden für die privaten Pflegeheime 2005 noch bei 96 Mio. Euro sind sie 2013 auf 267 Mio Euro angestiegen und haben sich damit im Zeitraum von 8 Jahren beinahe verdreifacht!

Im selben Zeitraum sind die Kosten für die landeseigenen Heime nur um 58 % gestiegen.

Hätte die öffentliche Hand statt dessen selbst gebaut und die Pflegeheime den Betreibern vermietet, wären nicht nur die Errichtungskosten geringer ausgefallen - keine Mehrfach-Refinanzierung - sondern hätte mit den ausgegebenen Steuermitteln auch bleibendes öffentliches Eigentum geschaffen werden können.

 

Natürlich haben Pflegeheimbetreiber diese für sie günstigen Effekte des aktuellen Finanzierungsmodells längst als lukrative Einnahmequelle erkannt und so hat die Steiermark mittlerweile mit 60 % den österreichweit höchsten Anteil an gewinnorientierten Rechtsträgern als Betreiber von Pflegeheimen.

 

Zahlreiche Heimbetreiber haben zur Erzielung zusätzlicher Gewinne, ihre Immobilien nach der Baukosten-Refinanzierung durch das Land Steiermark, an ausländische Fonds oder Finanzgesellschaften weiterverkauft. Nach den lukrativen Verkäufen werden die Objekte dann von den neuen Besitzern zurückgemietet, während die Tagsätze aber völlig unverändert weiter fließen und weiterhin den Bau, die Ausstattung, die Instandhaltung und den laufenden Betrieb refinanzieren!

 

Profitstreben sollte in einem sensiblen Bereich, wie es die Pflege betagter Menschen ist, nichts zu suchen haben.

 

Hinkünftig sollen nur mehr gemeinnützige oder öffentliche Anbieter stationäre Pflegeleistungen erbringen dürfen, wie dies auch in der mobilen Pflege der Fall ist.

Zudem müssen bestehende Verträge mit privaten gewinnorientierten Pflegeheimen nach dem derzeitigen Normkostenmodell umgehend gekündigt werden.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert:

  1. Die Verträge nach dem derzeitigen Normkostenmodell mit den privaten Pflegeheimen in der Steiermark, die nicht ausschließlich gemeinnützig orientiert sind, zu kündigen und
  2. dem Landtag ehestmöglich ein Konzept vorzulegen mit dem die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger beschränkt wird, um in Zukunft auszuschließen, dass öffentliche Gelder zur Subventionierung privater Gewinne verwendet werden.

Begründung: In keinem österreichischen Bundesland gibt es so viele stationäre Pflegeheime wie in der Steiermark: 212. Und in keinem anderen Bundesland gibt es auch nur annähernd so viele private gewinnorientierte Pflegeheime wie in der Steiermark: 1

Entschließungsantrag der KPÖ

Begründung:

Wesentlichster Faktor in jedem Pflegeheim ist die Qualität der Betreuung. Doch sowohl die Beschäftigten in den Heimen, als auch die BewohnerInnen und ihre Angehörigen leiden unter der derzeitigen Situation.

 

Zum einen ist die Personalausstattung, wie sie durch die Personalschlüsselverordnung zum Steierischen Pflegeheimgesetz festgelegt wird, einfach ungenügend.

Derzeit suggeriert die bestehende Regelung, dass bei einem Personalschlüssel von etwa 1:2, dass  für je zwei Klienten in der Pflegestufe 7 stets eine Pflegekraft anwesend sei.

Tatsächlich aber sagt der Schlüssel nur aus, dass auf zwei KlientInnen eine Vollzeitäquivalent (VZÄ) Pflegekraft zu rechnen ist. Damit tatsächlich zu jeder Stunde am Tag zumindest 1 Pflegekraft anwesend ist, benötigt man bei einer Jahresarbeitszeit von 1640 Stunden, nicht weniger als 5,3 Dienstposten!

 

Außerdem geht die geltende Personalausstattungsverordnung davon aus, dass die Beziehung zwischen Personalbedarf und Bettenanzahl eine lineare ist. Diese falsche Annahme führt dazu, dass kleinere Heime (10 – 25 KlientInnen) so wenige Dienstposten für das Pflegepersonal vorgeschrieben und bezahlt bekommen, dass ein 24-Stunden-Betrieb selbst bei einer Minimalpräsenz völlig unmöglich ist.


Zum anderen ist es in vielen Pflegeheimen üblich, statt eigenem angestelltem Personal auf billigere Drittanbieter zurückzugreifen. Dadurch wird die Qualität der Betreuung sehr beeinträchtigt.

 

Unbestrittenen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Folge ist das Zustandekommen von Diensleistungsqualität an ein gutes Zusammenwirken zwischen Pflegebedürftigem und Personal gebunden. Innerhalb dieser Interaktion ist in einem Pflegeheim die Kommunikation unverzichtbar. Damit es rein grundsätzlich zu der notwendigen Interaktion und Kommunikation kommen kann, müssen die folgenden Minimalbedingungen erfüllt sein:

  • Genügend Personal, das genügend Zeit und Bindung zu den Kundinnen hat, um suffizient zu interagieren und kommunizieren
  • Personal, das in der Lage ist, in der Muttersprache der KundInnen zu kommunizieren.


Diese Minimalbedingungen werden dann begünstigt, wenn Personal in ausreichender Anzahl beim Betreiber angestellt ist und somit täglich mit den KundInnen zusammentrifft. Damit wird Stress durch Personalfluktuation vermieden und es können sich stabile und längerfristige Beziehungen entwickeln. Durch eine qualitätsorientierte Personalbemessung wird der Zeitdruck gemildert, der durch zu wenig Personal entsteht und beim Personal von Drittanbietern auf Grund von Zeit-, Termin- und Gewinndruck de facto stets gegeben ist.

Es muss sichergestellt sein, dass in den steirischen PH Personal in ausreichender Anzahl beim Betreiber angestellt ist und nicht auf Fremdleistungen zurückgegriffen wird.

Dazu ist es notwendig, die derzeit bestehende völlig ungeeignete Personalausstattungsverordnung radikal umzugestalten:

In Zukunft muss sichergesestellt sein, dass zu definierten Tageszeiten mit definierten Arbeitsinhalten (z.B. Wecken, Hygiene, Essen, Medikation, etc.) entsprechend der Anzahl der Klienten bestimmte Anzahlen von Pflegepersonal anwesend zu sein haben.

Die nötige Anwesenheit muss in Zusammenarbeit mit PraktikerInnen des Pflegewesens und Amtssachverständigen je nach Pflegestufe definiert werden.

Aus der Summe der geforderten Personal-Präsenzen zu den definierten Tagesphasen soll dann die erforderliche Dienstpostenanzahl errechnet werden.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, anstelle der derzeit gültigen völlig ungenügenden Personalschlüsselverordnung in Zusammenarbeit mit PraktikerInnen aus dem Pflegebereich und Amtssachverständigen in der Steiermark ein neues Präsenzmodell für Pflegepersonal zu erarbeiten, das

  • die tatsächliche physische Anwesenheit zu definierten Tageszeiten garantiert,
  • auch in kleinen Heimen eine ausreichende Personalausstattung ermöglicht,
  • hinsichtlich Schwankungen in der Anzahl und in der Verteilung der KlientInnen innerhalb der Pflegestufen robuster ist und
  • stabile und planbare Dienstverhältnisse ermöglicht.

Veröffentlicht: 19. Mai 2015

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