„Mädchentester“ gesucht: Anzeige gegen Bordellwerbung

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Bürgermeisterin Elke Kahr hat gegen das zutiefst menschenverachtende und ungustiöse "Mädchentester"- Plakat Anzeige erstattet. (Foto: Alisa Kabasser)

Bezugnehmend auf die Plakatwerbung eines einschlägig bekannten Bordellbetreibers am Schönaugürtel hat Bürgermeisterin und Frauenstadträtin Elke Kahr jetzt beschlossen zu handeln.

„Wir haben in der Steiermark ja dankenswerter Weise ein Gesetz, das Werbung für Bordelle verbietet“, so die Bürgermeisterin. „Ich habe den Sachverhalt daher bei der Landespolizeidirektion zur Anzeige gebracht und hoffe, dass hier rasch und wirkungsvoll gehandelt wird.“

Im Steiermärkischen Prostitutionsgesetz ist lt. § 3 Abs. 4 Z 3 „...jegliche Art der Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen auf Plakatflächen, in Radio und Fernsehen sowie im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen“ verboten. Bei Zuwiderhandeln droht eine Strafe von bis zu 7.267 Euro.

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Wenn niemand mehr da ist: Wer sorgt für ein Begräbnis?

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Veröffentlicht: 4. September 2023