Bessere Infos für Grazer Eltern
KPÖ-Gemeinderätin Miriam Herlicska hat im Gemeinderat ein Thema aus der Facebook Gruppe „Grazer Mamas“ aufgegriffen.

Wie jedes Jahr vor den Sommerferien, steht für die Grazer Erziehungsberechtigten die Berechnung für den Kostenbeitrag in den Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen ins Haus. Während die Berechnung bei klassisch, gemeinsam lebenden Elternteilen und Familien, die das Residenzmodell leben recht klar definiert ist, fehlt bei Familien die etwa das Modell der Doppelresidenz oder eine 60:40 Aufteilung der Betreuungspflichten leben, eine konkrete Angabe wie die Berechnung zu erfolgen hat. Betroffene Eltern und Erziehungsberechtigte schildern, dass hier jedes Jahr eine andere Berechnungsmethode zur Anwendung kommt, wodurch sich auch jedes Jahr eine neue Einstufung in der Sozialstaffel ergibt.
„Die Betroffenen haben nicht den Eindruck, dass ihre Lebensumstände realistisch dargestellt werden und es stellt sich immer wieder die Frage, wie der Kostenbeitrag nun wirklich berechnet wird“, sagt Miriam Herlicska.
Daher hat sie bei Bildungsstadtrat Kurt Hohensinner (ÖVP) nachgefragt wie das aktuell geschieht. Ergebnis: Es werden aktuell 50 Prozent der Nettoeinkommen plus der Ausgleichsunterhalt zur Berechnung der Kostenbeiträge herangezogen. Wichtig ist, dass ein gerichtlicher Nachweis der Doppelresidenz vorgelegt werden muss.
„Ich freue mich, dass Stadtrat Hohensinner auch zugesagt hat, die aktuellen Berechnungsschlüssel auf der Website der Stadt Graz zu veröffentlichen. Dadurch wird die Berechnung der Kostenbeiträge wesentlich transparenter. Es freut mich auch, dass der Bildungsstadtrat Bereitschaft signalisiert hat, allen zu helfen, die durch das undurchsichtige Berechnungsverfahren möglicherweise falsch eingestuft wurden“, sagt Herlicska.
Veröffentlicht: 5. Juni 2025