Finanzlage: Ungerechtigkeit im Finanzausgleich wird in Krisenzeiten besonders spürbar
Foto: © Julia Prassl
Der gestern veröffentlichte Bericht über die angespannte Finanzlage Kärntens zeigt einmal mehr: Dass gerade das Land Kärnten mit Klagenfurt und das Land Steiermark mit Graz besonders unter Druck stehen, ist kein Zufall. Beide Bundesländer sind von Ungerechtigkeiten im Finanzausgleich besonders betroffen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird die Folgen dieser Schieflage deutlich sichtbar.
„Die Ungerechtigkeiten im Finanzausgleich bestehen schon lange. Seit Jahren werden die westlichen Bundesländer gegenüber den südlichen bevorzugt. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden die Folgen dieser Ungerechtigkeit aber besonders spürbar, weil die finanziellen Spielräume kleiner werden. Davor warnen wir seit Jahren“, sagt Finanzstadtrat Manfred Eber.
Wie groß diese Ungerechtigkeit ist, zeigt ein einfacher Vergleich: Würde ein Grazer im Finanzausgleich gleich viel wert sein wie ein Salzburger, würde die Stadt Graz jährlich rund 100 Millionen Euro mehr erhalten – Geld, das eine wachsende Stadt für Schulen, Kinderbetreuung und Infrastruktur dringend braucht.
Als wäre diese Benachteiligung im Finanzausgleich durch den Bund nicht schon gravierend genug, haben weitere Entscheidungen des Bundes den finanziellen Spielraum der Städte zusätzlich eingeschränkt. Die nicht gegenfinanzierte Steuerreform des Bundes entzieht der Stadt Graz jährlich 30 bis 40 Millionen Euro an Ertragsanteilen. Gleichzeitig verzichtet die Bundesregierung im Budget auf Maßnahmen, die die Einnahmen der Gemeinden nachhaltig stärken würden – etwa eine Reform der Grundsteuer oder eine Vermögenssteuer für Superreiche.
Dass es auch anders geht, zeigt Deutschland: Dort haben sich Bund und Länder kürzlich auf den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ geeinigt. Künftig übernimmt der Bund einen größeren Anteil jener Kosten, die er den Kommunen durch neue Aufgaben verursacht (Ministerpräsidentenkonferenz: Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform | DIE ZEIT). Ein vergleichbarer Zugang wäre auch in Österreich dringend notwendig.
Veröffentlicht: 1. Juli 2026