Für mehr Inklusion: Ausgleichstaxe erhöhen!

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„Ein Mensch mit Behinderung ist gleich viel wert wie ein Mensch ohne Behinderung, darum sollte die Ausgleichstaxe auch so berechnet werden“, fordert KPÖ-Inklusionssprecher Philipp Ulrich. (Foto: Julia Prassl)

Menschen mit Behinderung haben es am Arbeitsmarkt besonders schwer. Um ihnen ein Berufsleben zu ermöglichen, gibt es das sogenannte „Behinderteneinstellungsgesetz“. Es sieht vor, dass Unternehmen ab 25 Mitarbeiter:innen zumindest einen begünstigt behinderten Menschen einstellen müssen. Tun sie das nicht, so ist eine „Ausgleichstaxe“ von 292 Euro monatlich zu entrichten. Neben einigen positiven Ausnahmen scheint aber die große Mehrheit der Unternehmen lieber diese Zahlung zu leisten, als einem Menschen mit Behinderung ein geregeltes Einkommen zu ermöglichen.

KPÖ-Inklusionssprecher Philipp Ulrich fordert darum, dass die Ausgleichstaxe auf ein, in der jeweiligen Branche übliches, Brutto-Monatsgehalt angehoben wird. „Ein Mensch mit Behinderung ist gleich viel wert wie ein Mensch ohne Behinderung, darum sollte die Ausgleichstaxe auch so berechnet werden“, sagt Ulrich. 

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Veröffentlicht: 22. September 2023