Graz bekommt Grünflächenfaktor mit Baumbonus

Wirkungsvolle Maßnahme im Kampf gegen Verbauung

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„Ein ganz wichtiger Wunsch der Grazerinnen und Grazer ist es, mehr Grünflächen zu erhalten und beim Bauen behutsamer vorzugehen. Mit der neuen Verordnung bekommt die Stadt dazu verbesserte Möglichkeiten“, erklärt Bürgermeisterin Elke Kahr.
Foto: © KPÖ/Julia Prassl

Am kommenden Donnerstag wird im Stadtsenat der verbindliche Grünflächenfaktor für das gesamte Stadtgebiet von Graz beschlossen. Mit dieser Verordnung legt die Stadt zukünftig fest, welches Mindestausmaß an unversiegelter Fläche bei jedem einzelnen Bauvorhaben berücksichtigt werden muss.

Von Investoreninteressen dominierte Bauprojekte, die oft zu übermäßiger Bodenversiegelung auf vielen Grundstücken im Grazer Bauland führen konnten, wird mit der Verordnung des Grünflächenfaktors gestoppt. Dies ist einer der wichtigsten Aufträge der Grazer Koalition, bestehend aus KPÖ, Grünen und SPÖ, seit Beginn ihrer Regierungsperiode.

Um der übermäßigen Bauwut entgegenzuwirken, sind geänderte rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich. Der Grünflächenfaktor ist ein wirksames Instrument dafür. Im Jahr 2022 hat das Land Steiermark mit einer Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes den Weg geebnet, um den Gemeinden die Festlegung eines Grünflächenfaktors zu ermöglichen. Für die Stadt Graz wird die Verordnung dazu am kommenden Donnerstag vom Stadtsenat vor dem Gemeinderat beschlossen.
 

Zentrales Versprechen umgesetzt

„Ein ganz wichtiger Wunsch der Grazerinnen und Grazer ist es, mehr Grünflächen zu erhalten und beim Bauen behutsamer vorzugehen. Mit dieser Verordnung bekommt die Stadt ein Instrument in die Hand, um im Interesse der Umwelt und der Lebensqualität die Bautätigkeit besser zu regulieren“, erklärt Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ).

„Mit der Festlegung des Grünflächenfaktors für Graz erfüllen wir den Wunsch der Menschen nach mehr Grün, mehr Platz und mehr Lebensqualität. Dieser Beschluss ist ein immens wichtiger Beitrag unsere Stadt für die Zukunft lebenswert, sozial und klimafreundlich zu gestalten und die österreichweit immens hohe Bodenversiegelung im Grazer Bauland deutlich einzubremsen. Ich freue mich, dass wir die neuen Regeln für ein umweltfreundliches und bodensparendes Bauen für die Grazer:innen gemeinsam beschließen“, ergänzt die grüne Vizebürgermeisterin Judith Schwentner

Der für die Bau- und Anlagenbehörde der Stadt verantwortliche Stadtrat Manfred Eber (KPÖ) betont, dass mit der Einführung des Grünflächenfaktors wir ein zentrales Wahlversprechen umgesetzt. „Sie ermöglicht es der Stadt, aktiv gegen die Versiegelung vorzugehen und zu verhindern, dass Investoren aus reinem Profitinteresse Grünflächen bis zum letzten Quadratmeter zubetonieren können.“

SPÖ-Klubobmann Michael Ehmann: „Mit dieser Verordnung können wir einen weiteren, sehr wichtigen Schritt gegen eine überbordende Versiegelung setzen. Wir wissen, dass genau das ein dringender Wunsch vieler Grazer:innen ist.“
 

Was der neue, verbindliche Grünflächenfaktor für Graz bedeutet

  • Der Grünflächenfaktor legt einen bestimmten Anteil an Grünfläche für jedes Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet fest: Zukünftig müssen beispielsweise Geschossbauten 60 Prozent der Gesamtfläche oder bei Baugebieten im Grüngürtel 80 Prozent unversiegelt sein (siehe unten beigefügte Tabelle).
  • Bei Neu-, Um- und Zubauten im Bestand muss der Versiegelungsgrad verbessert werden.
  • Es wird ein Bonussystem zur Berechnung des Grünflächenfaktors etabliert, das starke Anreize für die Baumerhaltung, die Pflanzung neuer Bäume, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung schafft.
  • Wasserflächen mit Bodenanschluss (z.B. Naturteiche) wirken sich positiv auf die Bilanz aus, im Gegensatz zu Pools, die als versiegelte Fläche gelten.

 

Bereichstyp

Grünflächenfaktor (Mindestmaß)

  1. Altstadt und Vorstadt

-

  1. Blockrandbebauung

Der Grünflächenfaktor bezieht sich in diesem Bereichstyp auf die Hoffläche: 0,8

  1. Straßenrandbebauung

Bei einer Wohnnutzung von über 70% der Bruttogeschoßfläche: 0,6

Ab einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30% der Bruttogeschoßfläche: 0,4

  1. Vororte mit Zentrumsfunktion

0,4
Bei ausschließlicher Wohnnutzung: 0,6

  1. Geschoßbau

0,6

  1. Wohnanlage und verdichteter Flachbau

0,6

  1. Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe

0,7

  1. Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb des Grüngürtels

0,6

  1. Baugebiete im Grüngürtel

0,8

  1. Betriebsgebiete

0,4

  1. Öffentliche Einrichtungen

0,5

  1. Entwicklungsgebiete

Bei einer Wohnnutzung von über 70% der Bruttogeschoßfläche: 0,6

Ab einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30% der Bruttogeschoßfläche: 0,4

  1. Dorfgebiete

0,6

Veröffentlicht: 7. September 2023