Grundsteuer-Reform zu blockieren, wäre fahrlässig

Seit 1973 wurde die Grundsteuer B nicht mehr angepasst. Das Bewertungssystem ist veraltet und spiegelt längst nicht mehr den tatsächlichen Wert eines Grundstücks wider. Dabei ist diese Steuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden: 2023 betrug das Aufkommen österreichweit 765 Mio. Euro, in Graz rund 26 Mio. Euro.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) nimmt die überfällige Reform ernst. Gemeinsam mit Städte- und Gemeindebund wurde in den letzten Wochen ein Projekt entwickelt, das ein österreichweit einheitliches, transparentes und benutzerfreundliches System schaffen soll. Der Projektauftrag soll bis Ende Oktober von Bundesregierung, Ländern und Städte- und Gemeindebund unterzeichnet werden. Während der Übergangsphase ist eine Anpassung des Hebesatzes vorgesehen – unabdingbar, um viele Gemeinden weiterhin handlungsfähig zu halten.
Einige Länder könnten versuchen, die Reform zu blockieren. Das wäre fahrlässig: Sie selbst verlieren dabei nichts, im Gegenteil – ein funktionierendes System entlastet sie langfristig, weil der Druck von den Gemeinden geringer wird. Ohne diesen erarbeiteten Reformweg werden sie unvermeidlich gezwungen sein, alternative Lösungen zu schaffen.
Der Grazer Finanzstadtrat Manfred Eber (KPÖ) betont: „Die Reform der Grundsteuer B ist überfällig. Ein Blockieren des endlich eingeschlagenen Reformweges wäre in der aktuellen Situation fahrlässig. Sollten sich die Länder dazu entscheiden, den Reformweg nicht gemeinsam zu beschreiten, werden sie noch stärker gezwungen sein, andere Finanzierungsquellen für die Städte und Gemeinden zu finden.“
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Veröffentlicht: 10. Oktober 2025