Konsumraum: KPÖ fordert gesetzliche Grundlage
Der österreichweit zunehmende Drogenkonsum stellt auch die Stadt Graz vor gesundheitliche, soziale und sicherheitspolitische Herausforderungen. Steigenden Lebenserhaltungskosten, Wohnungsnot, psychische Belastungen, Kürzungen von Sozialleistungen und die gleichzeitig hohe Verfügbarkeit von Substanzen mit starkem Abhängigkeitspotenzial führen dazu, dass sich die Lage auch in unserer Stadt verschärft.
Ein Ansatz, um den Betroffenen zu helfen, wäre die Einrichtung eines sogenannten Drogenkonsumraums, sagt Sozialarbeiterin und KPÖ-Gemeinderätin Viktoria Sturm: „Es geht ausdrücklich nicht darum, Konsum zu fördern. Vielmehr soll verhindert werden, dass sich gesundheitliche Schäden verschärfen oder vermeidbare Notfälle entstehen. Im Sinne der Betroffenen ist es wichtig einen Raum zu schaffen, in dem medizinische Notfälle rascher erkannt, gesundheitliche Risiken reduziert und Kontakte zu Beratungs-, Behandlungs- und Therapieangeboten hergestellt werden können.“
In Deutschland und der Schweiz werden Konsumräume seit Jahrzehnten als Bestandteil einer umfassenden Suchthilfe eingesetzt. Während Deutschland im Jahr 2000 mit § 10a BtMG eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die behördliche Genehmigung solcher Einrichtungen schuf, wurden in der Schweiz bereits 1986 erste betreute Konsumangebote eröffnet. In Österreich fehlt es bislang an der gesetzlichen Grundlage. In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag wird Sturm eine entsprechende Petition an den Bund einbringen.
Veröffentlicht: 20. Oktober 2026