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Landtagswahl: Wählerverzeichnisse liegen auf

BürgerInnen können Einsicht nehmen

Von Dienstag, 16. August, bis Donnerstag, 25. August, liegen die Wählerverzeichnisse für die Wahl in den steirischen Gemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. In Graz ist dies von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr und Samstag und Sonntag von 8 bis 12 Uhr im BürgerInnenamt, Beethovenstraße 9 möglich.

Innerhalb dieser Frist kann man Einsicht in die Wählerverzeichnisse nehmen und sich davon Kopien machen lassen (gegen Kostenersatz). Für eine Änderung im Wählerverzeichnis muss man - sofern es sich nicht nur um einen Schreibfehler handelt oder eine Person mehr als einmal eingetragen ist - Einspruch erheben: Mündlich oder schriftlich, unter Angabe des Namens und der Wohnadresse, beim oben erwähnten BürgerInnenamt in der Beethovenstraße 9. Geht es beim Einspruch um die Aufnahme eines vermeintlich Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, so sind Belege vorzulegen, die den Einspruch begründen (Wähleranlageblatt). Soll ein vermeintlich nicht Wahlberechtigter aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werden, ist dies ebenfalls zu begründen.

12. August 2005