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Mietrecht: Hausherren setzen Änderung in letzter Minute durch

Es geht um die Abwehr von Gesundheitsgefährdung

Im zuständigen Parlamentsausschuss soll morgen, Dienstag, der Entwurf der Wohnrechtsnovelle behandelt und so bald wie möglich im Parlament beschlossen werden. Eine weitere Begutachtung durch Mieterorganisationen oder die AK wird dadurch umgangen.
Die Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr wies am Montag darauf hin, dass die Hausbesitzerlobby eine für die Mieter positive Bestimmung im ursprünglichen Gesetzesentwurf in letzter Minute verwässert hat:
Die Hausherren müssen nun gesundheitsschädigende und damit unbrauchbare Wohnungen nicht generell instandsetzen, sondern nur dann, „wenn sich die Gefahren nicht durch andere zumutbare Maßnahmen abwenden lassen“ (§ 6 MRG neuer Absatz 1a). Wie interpretierbar dies wird, zeigt eine jüngste OGH-Entscheidung zu den Blei-Wasserleitungen, wo es durchaus als "zumutbar" angesehen wird, wenn die MieterInnen das Wasser bis zu 10 Minuten und mehr vor Gebrauch rinnen lassen sollen.
Eine negative Bestimmung für die MieterInnen ist im Entwurf weiterhin enthalten. So werden befristete Mietverträge nicht automatisch in unbefristete umgewandelt, sondern unter bestimmten Bedingungen bloß um 3 Jahre verlängert.

Stadträtin Elke Kahr: „Ein Jahr vor der Nationalratswahl will man anscheinend gravierende Veränderungen im Interesse der Besitzenden durchsetzen und die Möglichkeiten einer öffentlichen Diskussion darüber begrenzen.
Die KPÖ verlangt eine grundlegende Reform des Mietrechtes, die nicht im Interesse der Hausherren, der Banken und der Wohnungsgesellschaften, sondern im Interesse der Bewohner liegt.
Vor allem sollte dabei das komplizierte System von Richtwerten, das zu einer Verteuerung vieler Wohnungen geführt hat, durch klare Mietzinsobergrenzen ersetzt werden. Für uns gilt nach wie vor: Wohnen darf nicht arm machen!“

Rückfragehinweis: 872 2060

(Bei dieser Aussendung wurden Materialien des MSZ-Wien und des Mieterschutzverbandes verwendet.)

28. November 2005