Bordellwerbung: Erneut Anzeige von Elke Kahr

Bezugnehmend auf die äußerst menschenverachtende Plakatwerbung des Bordellbetreibers am Grazer Schönaugürtel, die jetzt eine provokante Fortsetzung in Form einer „Korrektur“ von „Mädchentester“ auf „LadiestesterInnen“ gefunden hat, hat Bürgermeisterin Elke Kahr eine neuerliche Anzeige bei der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde, der Landespolizeidirektion, eingebracht.

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Bürgermeisterin Elke Kahr hat erneut eine Anzeige gegen die äußerst menschenverachtende Plakatwerbung des Bordellbetreibers am Grazer Schönaugürtel eingebracht.
Foto: © Julia Prassl

Zu wünschen wäre, dass nicht nur in diesem Fall Konsequenzen folgen, sondern dass künftig generell Strafen möglich werden, die den Betreibern, die gegen das Prostitutionsgesetz verstoßen, wirklich wehtun, bis hin zur erzwungenen Schließung des Bordells.“, sagt Bürgermeisterin Elke Kahr

Zur Erklärung: Im Steiermärkischen Prostitutionsgesetz ist es lt. § 3 Abs. 4 Z 3 ist  „...jegliche Art der Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen auf Plakatflächen, in Radio und Fernsehen sowie im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen“ verboten. Bei Zuwiderhandeln droht eine Strafe von bis zu 7.267,- Euro, im Wiederholungsfall bis zu 14.535,- Euro.

Aus aktuellem Anlass zeigt das Referat Frauen & Gleichstellung der Stadt Graz in Kooperation mit dem Grazer Frauenrat am 26. September 2023 um 18 Uhr im KIZ Royal den Film „PRECIOUS_LIEBEnsWERT“ mit anschließender Diskussion zum Thema Sexarbeit und Zwangsprostitution. Anmeldungen unter frauen.gleichstellung@stadt.graz.at

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Veröffentlicht: 19. September 2023