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Peinliche Gesetzeslücke

Bürger müssen für Fehler der Behörde zahlen

Auf eine geradezu unglaubliche und peinliche Gesetzeslücke macht der Grazer KPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch aufmerksam:

Selbst wenn das zuständige Amt in einem Berufungsverfahren einen Fehler begeht und die entsprechenden Schriftstücke an die falsche Adresse schickt, muss nicht die Behörde sondern der Bürger alle Kosten tragen und beispielsweise eine Berufungsgebühr zahlen.

Fabisch: „Man beruft sich auf das Prinzip der Selbsttragung im Verwaltungsverfahren, wonach jede Partei die Kosten ihres Verfahrens selbst zu tragen hat. Anscheinend gilt das auch, wenn das zuständige Amt einen Fehler macht. Anscheinend hat der Gesetzgeber diesen Fall nicht in seine Überlegungen einbezogen und quasi eine Rechtslücke erzeugt.
Ich schlage deshalb vor, dass die Stadt Graz von sich aus der betroffenen Partei diese Kosten aus einem passenden Topf ersetzen soll. Es kann doch nicht sein, dass Bürger dafür finanziell bestraft werden, dass es Schlampereien im Amt gibt“.

23. Juni 2011