Verbesserter Taxikostenzuschuss für mobilitätseingeschränkte Menschen

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„Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat sich dafür ausgesprochen, dass die Gutscheine nicht verfallen sollen. Darum wurde wir die Gültigkeit auf sechs Monate verlängert“, freut sich Philipp Ulrich. (Foto: Julia Prassl)

Erstmals wurde ein Taxikostenzuschuss für mobilitätseingeschränkte Menschen 1987 angeboten. Grazer:innen die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, haben bislang einen Zuschuss im Rahmen von Taxigutscheinen erhalten.

Gültig waren die Taxigutscheine immer nur für den Monat in dem sie ausgestellt wurden. Nicht in Anspruch genommene Taxigutscheine verloren ihre Gültigkeit und konnten im Folgemonat nicht mehr eingelöst werden. Das ändert sich jetzt: „Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat sich dafür ausgesprochen, dass die Gutscheine nicht verfallen sollen. Darum wurde wir die Gültigkeit auf sechs Monate verlängert“, freut sich Philipp Ulrich, KPÖ-Inklusionssprecher im Grazer Gemeinderat.

Je nach Einkommen stellt das Sozialressort von Bürgermeisterin Elke Kahr Bezieher:innen vier bzw. sechs Fahrten pro Monat zur Verfügung. Der Wert der Gutscheine erhöht sich von maximal 10,60 Euro auf 12 Euro. Ein darüber liegender Betrag ist vom Fahrgast selbst zu bezahlen.

Die Finanzierung des verbesserten Taxikostenzuschusses wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Ebenso einstimmig Beschlossen wurde ein Zusatzantrag von ÖVP-Integrationssprecherin Cornelia Leban-Ibrakovic, der vorschlägt zu prüfen, ob die Taxigutscheine im jeweils gültigen Zeitraum auch kombinierbar eingelöst werden können.

 

 

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Veröffentlicht: 18. Januar 2024