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Teures Wohnen

Mietzinsobergrenzen statt undurchschaubarer Richtwerte

Das Richtwertmietsystem für Altbauten funktioniert nicht. Es lädt die Eigentümer geradezu ein, auf Kosten der Mieterinnen und Mieter überhöhte Mietzinse zu verlangen. Besonders drastisch wird dies bei befristeten Mietverträgen. Eine Studie der AK bestätigt diese Kritik der KPÖ am geltenden Mietrecht voll und ganz. Das Richtwertsystem verhindert mit einer Unzahl an undurchschaubaren Zuschlagsmöglichkeiten eine klare Mietenobergrenze und treibt die Mieten in teilweise absurde Höhen.“
Das erklärte die Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr am Freitag.
Die Richtwerte liegen in der Steiermark noch dazu weit höher als in Wien.

Elke Kahr: „Immer mehr Menschen müssen immer mehr für ihr Dach über dem Kopf zahlen. Mieten und Betriebskosten steigen weit stärker an als die offizielle Inflationsrate.
Daher fordert die KPÖ das Ende des teuren Richtwertsystems und die Wiedereinführung von klaren, niedrigeren Mietzinsobergrenzen für alle Wohnungen. Als Sofortmaßnahme schlagen wir einen Mietzinsstopp bzw. eine Reduzierung der Richtwerte vor.“

PS.:
Es ist auch möglich, sofort gegen überhöhte Mieten vorzugehen, die dem geltenden Recht nicht entsprechen. Die Mieterinnen und Mieter in Altbauwohnungen haben das Recht, ihre Miethöhe bei der Schlichtungsstelle am städtischen Wohnungsamt, Alberstraße 12, (Parteienverkehr: Di und Fr 8.00-12.00 Uhr) – Telefon 872-5424 auf deren Zulässigkeit überprüfen zu lassen oder sich an den KPÖ Mieternotruf 71 71 08 zu wenden.

18. Februar 2011