Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Wenn man allein nicht weiterweiß.

Probleme rund ums Wohnen sind vielfältig. Eine Reportage aus dem aktuellen Stadtblatt.

Es-geht-bergauf-001.jpg

„Den Mut verlieren, das darf man nicht!“, ermuntert Stadträtin Elke Kahr bei Wohnproblemen. Pia Schmikl

Beispiel 1

Wohnung schuldlos abgebrannt - vom Vermieter allein gelassen.

Mitten in der Nacht zum Ostersonntag passierte es: Durch einen von draußen achtlos durch die offene Haustüre ins Stiegenhaus geworfenen Zigarettenstummel brach ein Brand aus. „Wäre die Türe verschlossen gewesen, wäre das nicht passiert“, sagt Frau Hilde F. „Aber die Eingangstür war seit eineinhalb Jahren kaputt und ist nie repariert worden.“ Frau F. wurde von den Rauchschwaden überrascht. Sie musste von der Feuerwehr über eine Drehleiter gerettet und ins Krankenhaus gebracht werden, wo eine leichte Rauchgasvergiftung festgestellt wurde.

Nach Brand alleingelassen

Als sie am nächsten Tag aus dem Krankenhaus kam, war die Wohnung rußgeschwärzt vom Boden bis zur Decke, der Gestank unerträglich. „Ich konnte kaum atmen“, erinnert sich Frau F. Die Asche hatte Einrichtungsgegenstände und Kleidungsstücke komplett bedeckt und war in sämtliche Ritzen eingedrungen. Zum Glück konnte Hilde F. bei ihrer Tochter übernachten. 

Die in Niederösterreich ansässige Hausverwaltung glänzte durch Abwesenheit. Als die Tochter endlich eine zuständige Person ans Telefon bekam, hieß es, vor einer Sanierung müsse man die Leistungszusage der Versicherung abwarten. Inzwischen müsse man halt öfter lüften. „Eineinhalb Monate hat es gedauert, bis die Elektroleitungen saniert wurden und bei mir ausgemalt worden ist“, sagt Frau F. 

Mietzinsminderung und Schadenersatz

Doch der entstandene Schaden ist weit größer, und Frau F. bezieht nur eine kleine Pension. In ihrer verzweifelten Lage wandte sie sich an Elke Kahr. „Ich musste alles wegwerfen, Kleidung, Bettwäsche usw. Nicht einmal ein Paar Schuhe ist mir geblieben. Die Lampen haben wir mehrmals geputzt – die bleiben schwarz“, erzählt Frau F. Bis heute ist die Eingangstüre unversperrbar, die Glasscheiben sind gesprungen, die Gegensprechanlage funktioniert nicht. Der Vermieter bleibt untätig.

Elke Kahr: „Sämtliche Interventionen beim Hauseigentümer in Niederösterreich blieben wirkungslos. Deshalb haben wir uns entschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten um für alle Bewohner im Haus Schadenersatz und Mietzinsminderung zu erreichen“, sagt Elke Kahr. „Die Kosten dafür haben wir übernommen.”

Für Vertragsverlängerung kassiert

Darüber hinaus stellte sich heraus, dass die Mietverträge im Haus befristet sind. Für eine Verlängerung der Verträge wurden 120 Euro berechnet. „Das ist bei einem Altbau nicht erlaubt. Bei der Hausverwaltung heißt es, dass sie die Mietverträge ja nicht verlängern müssen. Diese Vorgangsweise setzt Mieter unter Druck“, betont die KPÖ-Stadträtin. „Deshalb treten wir für die Abschaffung von befristeten Mietverträgen ein”.

 

Beispiel 2

Ohne Lohnzettel keine Wohnung?

Vinzenz H. hat sich an Elke Kahr gewandt. Der alleinerziehende Vater einer eineinhalbjährigen Tochter wusste nach dem Auszug seiner Frau aus der gemeinsamen Wohnung nicht weiter. „Allein war mir die Wohnung zu teuer und ich habe nach einer Alternative gesucht. Meine Arbeit musste ich aufgeben, da meine Tochter erst ab Herbst einen Krabbelstubenplatz bekommt. Genau das war das Handicap bei der Wohnungssuche, denn die meisten Immobilienfirmen verlangten einen Lohnzettel“, so Herr H. Auch die Kosten für eine Maklerprovision konnte sich Herr H. nicht leisten. 

Hilfe bei Wohnungseinstiegskosten

Schließlich wurde Herr H. aber doch fündig. Der Vermieter erklärte sich bereit, die Kaution zu stunden. Herr H. hat sich an Elke Kahr gewandt. Diese übernimmt jetzt einen Teil der Wohnungseinstiegskosten. Einen kleinen Betrag kann Herr H. selber zahlen, den Rest der Kaution übernehmen Caritas und Sozialamt. „Ich bin froh, dass das geklappt hat“, meint Herr H. erleichtert. „Jetzt geht es bergauf.“ 

 

Beispiel 3

Delogierungen abgesagen

Wegen einer drohenden Delogierung wandte sich ein junges Paar mit vierjährigem Sohn an KPÖ-Stadträtin Elke Kahr. Aufgrund einer schweren Operation des Familienvaters und anschließender Reha war die Familie beim Vermieter in einen Zahlungsrückstand geraten, den sie nicht gleich wieder aufholen konnte. Trotz des aufgrund der Coronakrise von der Regierung verfügten Delogierungsverbotes wurde gegen die Familie eine Räumungsklage eingebracht. Eine einfache schriftliche Intervention bei Gericht, wie es Elke Kahr in diesem Fall gemacht hat, bewirkt einen dreimonatigen Räumungsaufschub. In anschließenden Verhandlungen kann oft eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden. Für die junge Familie ist die Delogierung abgesagt.

 

Es gibt eine Lösung

„Für fast jedes Problem gibt es eine Lösung, und es ist keine Schande, sich Hilfe zu holen, wenn man nicht mehr weiterweiß“, sagt Elke Kahr. In Graz kann man sich an den Mieternotruf der KPÖ, in der Sprechstunde an Elke Kahr, aber auch an andere Stellen wenden, wenn es Probleme rund ums Wohnen gibt. „Den Mut verlieren, das darf man nicht!“, ermuntert die KPÖ-Stadträtin.

Wohin Sie sich wenden können:

Mieternotruf der KPÖ (kostenlos): 0316/71 71 08

• Büro Stadträtin Elke Kahr (kostenlos): Tel. 0316/872 2060

WOIST – Wohnungsinformationsstelle der Stadt Graz (kostenlos): Tel. 0316/872 5450 oder 5451,
E-Mail: wohnungsinformationsstelle@stadt.graz.at

Mieterschutzverband: Tel. 0316/38 48 30,
E-Mail: office@mieterschutz-steiermark.at

30. Juni 2020