Wenn niemand mehr da ist: Wer sorgt für ein Begräbnis?
Foto: © Julia Prassl
Rund um Allerheiligen und Allerseelen am 1. und 2. November gedenken viele Menschen ihrer Verstorbenen. Doch nicht alle Menschen haben Angehörige, die sich am Ende ihres Lebens um sie kümmern oder nach ihrem Tod für ein Begräbnis sorgen können. Was geschieht mit Menschen, die einsam versterben und niemanden haben, der sich um ihre letzte Ruhestätte kümmert? Wer übernimmt die Verantwortung für ein würdiges Begräbnis?
Mit der Abschaffung des Sozialhilfegesetzes auf Landesebene sind mit 1. Jänner 2025 zahlreiche bisher gesetzlich geregelte Leistungen weggefallen. Dazu zählt auch die Übernahme der Kosten für einfache Bestattungen, sogenannte Fürsorgebegräbnisse. Was zuvor gesetzlich geregelt war, ist seither nur noch als freiwillige Leistung vorgesehen. Das Land Steiermark hat sich damit aus der Kostenbeteiligung von 60 Prozent zurückgezogen.
Land zieht sich aus der Verantwortung
Für die Stadt Graz bedeutet das, dass sie seit nun mehr zwei Jahren die Kosten für diese Begräbnisse zur Gänze selbst tragen muss. Denn auch Menschen, die ohne Angehörige oder soziales Umfeld versterben, müssen bestattet werden – unabhängig davon, ob ihr Nachlass die Kosten dafür deckt. Mit rund 150 Personen pro Jahr betrifft das in Graz etwa fünf Prozent aller Verstorbenen.
Die Stadt Graz übernimmt diese Verantwortung selbstverständlich weiterhin, wird damit aber erneut mit den finanziellen Folgen allein gelassen. Es braucht eine klare und verlässliche Regelung auf Landesebene, damit die Kosten für einfache Bestattungen nicht einseitig bei den Gemeinden hängen bleiben. Der Umgang mit Verstorbenen ohne Angehörige und Vermögen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss auch entsprechend abgesichert sein.
Gerade rund um Allerheiligen und Allerseelen sollte uns bewusst sein: Die Würde eines Menschen endet nicht mit dem Tod. „Unabhängig davon, ob Angehörige vorhanden sind oder wer die Kosten trägt: Ein respektvolles Begräbnis muss für alle Menschen gewährleistet sein. Das ist keine Aufgabe, von der sich die öffentliche Hand nach Belieben zurückziehen kann,“ so Bürgermeisterin Elke Kahr.
Veröffentlicht: 30. Oktober 2026