Wir wollen nicht die Investoren erfreuen

Die neue Grazer Stadtregierung hat von ihren schwarz-blauen Vorgängern noch einige Altlasten in Form von Bebauungsplänen geerbt, die sich bereits seit langem in öffentlicher Auflage befinden. Gemeinsam arbeiten KPÖ, Grüne und SPÖ daran, diese im Sinne der Grazer Bevölkerung zu verbessern.
 

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Manuel Lenartitsch (SPÖ), Christine Braunersreuther (KPÖ) und Karl Dreisiebner (Grüne) stellen sich gegen die Grazer Bauwut. (Foto: Julia Prassl)

Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema Bauen ist ein zentrales Versprechen der Grazer Stadtkoalition. Besonders auf Aspekte wie Klimaschutz, aktive Mobilität, Baumschutz, bedarfsgerechtes Bauen sowie einem sensibleren Umgang mit Ortsbild und Gebietscharakteristik legt man besonders wert. 

„Wir sehen uns nicht in der Verpflichtung, Investoren zu erfreuen, sondern wollen die Menschen, die in Graz leben, zufrieden stellen“, betont KPÖ-Klubobfrau Christine Braunersreuther bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Stadtplanungssprecher der SPÖ und Grünen.

Bei neuen Verfahren können diese Grundsätze gut umgesetzt werden. Bei älteren Projekten, die zum Teil bereits vor vielen Jahren gestartet wurden, sind die Eingriffsmöglichkeiten aber zu einem großen Teil begrenzt. Zum einen gibt es eine 18-monatige Frist für die Erstellung von Bebauungsplänen, zum anderen bindet das rechtsstaatliche Prinzip an bereits gefallene Gemeinderatsbeschlüsse.
Derzeit liegen neun Bebauungsplanentwürfe vor, die bereits vor der Wahl im vergangenen September in Begutachtung und Auflage waren und für die Beschlussfassung im Gemeinderat vorbereitet werden. Vier sind aktuell zur Begutachtung aufgelegt. Weitere Entwürfe befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Erarbeitung.

Der Prozess der Erstellung eines Bebauungsplanes ist komplex. Bis ein beschlussfähiger Konsens zustande kommt, haben die Bauwerber:innen oft Zugeständnisse gemacht, die verloren wären, würde man die Projekte zurück an den Start schicken. Aus diesen Gründen sind meist nur inhaltlich kleinere Eingriffe und Qualitätsverbesserungen in laufenden Verfahren möglich. Die werden von KPÖ, Grünen und SPÖ jedoch konsequent eingefordert und umgesetzt werden.

Drei Beispiele

  • Das Projekt Schwarzer Weg ist seit 2016 in Bearbeitung. Heute würde man dieses Projekt anders entwickeln, aber der Antragsteller könnte wegen Fristverzögerung die Aufhebung der Bebauungsplanpflicht einklagen und somit bauen wie er will. Es ist aber gelungen Nahversorgungsflächen, eine Kinderbetreuungseinrichtung, einen öffentlichen Park oder auch eine Busumkehrschleife in den Plan aufzunehmen.
     
  • Der Bebauungsplan für das Ortszentrum von St. Peter ist bereits in der Auflage wegen des geplanten Abbruchs des ehemaligen Gasthauses Pichlmaier intensiv öffentlich diskutiert worden. Im aktuellen Bebauungsplan wird nun darauf Rücksicht genommen, die kleinteilige Struktur des Ortszentrums von St. Peter zu erhalten.
     
  • Im Sommer 2021 wurde ein Entwurf zur Bebauung des Areals Josef-Huber-Gasse–Kindermanngasse–Lazarettgasse–Idlhofgasse aufgelegt. Aufgrund einer unüblich hohen Zahl an Einwendungen wird das Projekt zurück an den Start geschickt. Hier wird ein Pilotprojekt mit Bürger:innenbeteiligung starten.

Zukunft

Ziel der Stadtregierung ist es, in der örtlichen Raumplanung flächendeckende Qualitätssicherungsmaßnahmen einzuführen. Darum werden verschiedene städtebauliche Instrumente, wie etwa der Flächenwidmungsplan, das Stadtentwicklungskonzept oder die Bebaungsplanung, einer raschen Revision unterzogen.

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Veröffentlicht: 20. Mai 2022