Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Zahlreiche Schwachstellen beim Thema Wohnen

Elke Kahr nimmt zum Regierungsprogramm Stellung

Zahlreiche Schwachstellen sieht die Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr im Regierungsprogramm zum Thema Wohnen: „Mir fehlen Initiativen für den sozialen Wohnbau und für die Schaffung transparenter Mietzinsobergrenzen. Außerdem ist das Ziel, die Maklergebühren zu senken, an die Zustimmung der Makler gekoppelt, also auf den St. Nimmerleinstag verschoben“.

Neben einigen guten Ansätzen wie beispielsweise dem Plan, dass MieterInnen hinkünftig Kautionen im außerstreitigen Verfahren zurückfordern können sollen, der Aufnahme energietechnischer Maßnahmen in den Erhaltungsbegriff, den geplanten Maßnahmen, Mieterhöhungen durch Wertanpassungen seltener vorzunehmen und nicht zuletzt der geplanten Klarstellung der derzeit unklar formulierten Aufteilung von Erhaltungspflichten zwischen Vermieter und Mieter, fehlen insbesondere folgende wichtige Punkte im vorgelegten Programm der neuen Bundesregierung:

1) Primat des sozialen Wohnbaus

Trotz rasch steigender Zahl jener Menschen, die sich auf dem überteuerten freien Markt nicht mehr wohnversorgen können, fordert die neue Bundesregierung die „Förderung der Vielfalt“ im Wohnen. Das beängstigende Ansteigen der Delogierungen (auch aus Eigenheimen) und überfüllte Notschlafstellen machen jedoch eine soziale Wohnbauoffensive zum dringendsten Gebot der Stunde. Dazu gehört auch die Initiative Gemeindewohnungen auf Kasernengrund.

2) Iniativen bezüglich der zehntausenden leerstehenden Wohnungen.

Allein in Graz stehen Schätzungen zufolge zwischen 2000 und 5000 Wohnungen längerfristig leer. Die Wiedereingliederung dieser Wohnungen in das Angebot beispielsweise durch fiskalische Maßnahmen oder durch ein kommunales Einweisungsrecht ab einer bestimmten Leerstandsdauer ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf die zunehmende Verbauung städtischen Grünraums eine ernstzunehmende Option, der Wohnungsknappheit zu begegnen.

3) Ersatzlose Streichung der Vergebührung von Mietverträgen.

Die Kosten für die Vergebührung von Mietverträgen stellen für viele Menschen neben den Maklerprovisionen bereits die erste Hürde bei der Wohnraumbeschaffung dar. Der Vergebührung eines Mietvertrages steht nicht die geringste Gegenleistung des Staates gegenüber und ist daher ersatzlos zu streichen.

4) Schaffung transparenter Mietzinsobergrenzen.

Das derzeit gültige Richtwertsystem kann nach oben kaum umfassend kontrolliert werden. Viele Ausnahmen machen die Regel kaum noch nachvollziehbar. Eine Senkung der Mieten im allgemeinen, etwa in Form der Kategoriemietzinse für alle Wohnungen im Bereich des MRG im konkreten ist dringend erforderlich.

5) Entkoppelung der Verwaltungskosten von der Indexanpassung der (Kategorie)Mieten

6) Wiederabschaffung der Kostenersatzpflicht im Außerstreitverfahren

Viele MieterInnen machen ihre Rechte erst gar nicht mehr gerichtlich geltend, weil sie die Möglichkeit des Kostenersatzes bei verlorenem Verfahren abschrecken. Ein Umstand, der insbesondere unredlichen VermieterInnen sehr gelegen kommt.

26. November 2008