Elke Kahr: Ende von befristeten Mietverträgen längst überfällig

„Es ist gut, dass Arbeiterkammer und ÖGB wieder Druck machen und das längst überfällige Aus für die Befristung von Wohnungsmietverträgen fordern“, kommentiert die Grazer Bürgermeisterin und Wohnungsreferentin Elke Kahr entsprechende Medienberichte.

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Bürgermeisterin Elke Kahr: „Befristung bedeutet höhere Kosten und Unsicherheit für Mieterinnen und Mieter“.
Foto: © Julia Prassl

Bis in die 1990er-Jahre waren Mietverträge in Österreich unbefristet. Die Befristung wurde als Ausnahmeregelung eingeführt und wird seither immer öfter zur Regel. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass heute schon jeder zweite Mietvertrag befristet ist.

„Es ist gut, dass Arbeiterkammer und ÖGB wieder Druck machen und das längst überfällige Aus für die Befristung von Wohnungsmietverträgen fordern“, kommentiert die Grazer Bürgermeisterin und Wohnungsreferentin Elke Kahr entsprechende Medienberichte.

Mit Befristungen zusammenhängende Probleme für Mieter:innen sind in den Sprechstunden immer wieder Thema. Das beginnt bei der ständigen Ungewissheit, nach Ablauf der Befristung in der Wohnung bleiben zu können. Vor allem für ältere und finanziell nicht so gut gestellte Menschen ist das eine große Belastung. Auch Investitionen – beispielsweise in eine neue Küche – sind so sehr riskant, wenn der Vermieter den Vertrag nicht, oder wie bei Neubauwohnungen möglich, nur verlängert, wenn der Mieter bereit ist, eine höhere Miete zu bezahlen.

„Auch eine Begrenzung von Mieten im nicht geförderten Neubau ist mehr als dringlich, mittelfristig sollte man darüber nachdenken, diese Objekte nach einer bestimmten Zeit in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zu bringen. Dass sich Mietzinsobergrenzen negativ auf den Wohnbau auswirken würden, ist ein sattsam bekanntes Argument der Immobilienlobby. Nicht gebaut würden dann vor allem jene Anlegerwohnungen, deren Mieten so hoch sind, dass sie der Vermieter lieber leer stehen lässt anstatt die Mieten zu reduzieren. Auf solche Wohnungen könnte man gerne verzichten“, so Elke Kahr.

Darüber hinaus bereitet die zunehmend geübte und leider erlaubte Praxis, vom künftigen Mieter einen Bonitätsnachweis oder gar einen Bürgen zu fordern, immer mehr Menschen große Probleme, eine Wohnung zu finden. Nicht jeder hat das Glück, im Familien- oder Freundeskreis jemanden zu finden, der für die Bezahlung der Miete bürgt. Mieterinnen und Mieter haben auch nicht das Recht, vom Vermieter einen entsprechenden Nachweis zu fordern, ob er im Falle des Falles in der Lage ist, die Behebung von ernsten Schäden in der Wohnung finanzieren zu können. Dieses noch immer verbreitete Hausherrendenken ist nicht mehr angebracht, zumal die Rechtsordnung Vermietern genug Möglichkeiten bietet, gegen säumige Mieter vorzugehen.

 

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Veröffentlicht: 1. Februar 2024