Endlich: Graz bekommt Wahlkampfkosten-Obergrenze

Eine gesetzlich verpflichtende Wahlkampfobergrenze von 400.000 Euro – ohne Valorisierung, dafür mit unabhängiger Prüfung und Sanktionierung: das hat der Unterausschuss des steirermärkischen Landtags heute beschlossen. Diese Forderung hat der Grazer Gemeinderat schon vor Jahren an den steiermärkischen Landtag herangetragen. Auf Bundes- und auf Landesebene gibt es eine solche bereits. Es war also höchste Zeit, auch für die Grazer Gemeinderatswahlkämpfe eine gesetzliche Regelung für die höchstzulässigen Ausgaben der Parteien und Listen einzuführen. Der Schritt wird von der Grazer Koalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ begrüßt. Auf Befremden stößt jedoch die Umbenennung des Stadtrechnungshofs in „Kontrollamt“. Als „nicht nachvollziehbar und nicht notwendig“ bezeichneten die Koalitionspartner diesen Schritt, für den auch eine genauere Begründung fehlt.
„Uns ist wichtig, dass alle Rechte bestehen bleiben. Die Leitung wird als Organ unabhängig gestellt und Rechte gegenüber dem Stadtsenat werden eingeräumt“, wird in der Aussendung aber das Positive hervorgehoben.
„An allen Ecken und Enden wird der Sparstift angesetzt. Darum ist es höchste Zeit, dass eine verbindliche und unabhängig kontrollierte Wahlkampfkostenobergrenze in Graz eingeführt wird“, betont KPÖ-Klubobfrau Sahar Mohsenzada. „Dass die auch nicht valorisiert wird, war uns als KPÖ nach der Abschaffung der Valorisierung der Wohnunterstützung besonders wichtig.“
2021 hatten sich alle Parteien mit Ausnahme der ÖVP in einem Fairnessabkommen auf die Obergrenze von 400.000 Euro verständigt. Die KPÖ hatte sie schlussendlich unterschritten. Die Volkspartei unter dem damaligen Bürgermeister Siegfried Nagl ging mit einem Budget von 1 Million Euro ins Rennen.
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Veröffentlicht: 1. Oktober 2025