Parteienförderung: Grazer KPÖ verzichtet auf rückwirkende Erhöhung

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„In Bund und Land gibt es einschneidende Kürzungspakete. Auch die Stadt Graz ist gezwungen zu sparen. Gerade in diesen Zeiten darf die Politik kein Selbstbedienungsladen sein“, so die Grazer KPÖ-Geschäftsführerin Daniela Gamsjäger-Katzensteiner.
Foto: © KK

Im Jahr 2013 wurde in Graz die Parteienförderung um rund 50 Prozent angehoben – gegen die Stimmen von KPÖ, Grünen und Piraten. Kurz darauf führte das Land Steiermark eine Obergrenze von 5,45 Euro pro Wahlberechtigtem ein, worauf Graz als Ersatz die sogenannte Klubförderung einrichtete

Laut steirischem Recht muss die Förderung jährlich an den Verbraucherpreisindex 2010 angepasst werden. Genau diese Anpassung unterblieb in Graz jedoch über ein Jahrzehnt: Die Stadt zahlte konstant 5,45 Euro aus, obwohl die indexierte Mindestgrenze bereits seit 2019 über diesem Wert liegt. Daraus ergibt sich für 2014 bis 2025 ein möglicher Nachzahlungsbetrag von rund 840.000.

Für 2025 wurde die Förderung erstmals korrekt festgelegt. Die Stadt hat nun die Parteien über Optionen informiert, darunter auch einen möglichen Verzicht auf Rückforderungen.


KPÖ hat hohe Förderungen immer kritisch gesehen

„Wir haben die hohen Förderungen für Klubs und Parteien in Graz immer kritisch gesehen und geben auch einen Teil der Klubförderung an die Bevölkerung zurück. Für uns ist es nur logisch, dass wir keine rückwirkenden Ansprüche geltend machen“, hält die Grazer KPÖ-Geschäftsführerin Daniela Gamsjäger-Katzensteiner fest. Konkret geht es für die KPÖ um eine Summe von 246.382,36 Euro.

„In Bund und Land gibt es einschneidende Kürzungspakete. Auch die Stadt Graz ist gezwungen zu sparen. Gerade in diesen Zeiten darf die Politik kein Selbstbedienungsladen sein. Darum verzichten wir als KPÖ natürlich auf eine Rückforderung“, so die Kommunistin.

 

 

 

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