Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Hautmann: Befreiung ... und das Österreich von heute

Hans Hautmann

Befreiung, Staatsvertrag, Neutralität und das
Österreich von heute
Rede auf der Festveranstaltung der steirischen KPÖ in Graz, Samstag, 30. April 2005

Wenn wir heute zusammengekommen sind, um des antifaschistischen Widerstandes, der Befreiung Österreichs im Jahr 1945, des Staatsvertrages und der Neutralitätserklärung zu gedenken, dann ist die Bezeichnung „Festveranstaltung“, wie es in der Einladung heißt, sehr wohl gerechtfertigt. Gerechtfertigt vor allem für jene Menschen und politischen Kräfte in unserem Land, die diese Traditionen bewusst hochhalten. Weniger festlichen Charakter hat die Erinnerung daran für jene, die diese Fundamente der 2. Republik sukzessive aushöhlen, die zwar im heurigen Gedenkjahr ein gewaltiges Getöse machen mit Ausstellungen, Erinnerungsartikeln in den Zeitungen, Fernsehsendungen, Symposien und offiziellen Reden, die aber gerade das, was Kern der Sache ist, entweder unter den Tisch fallen lassen oder verdreht, verfälscht, auf ihre Bedürfnisse zurechtgebogen der Öffentlichkeit darbieten. Sinn und Aufgabe meines Referats ist es, die Dinge hier ins Licht der historischen Wirklichkeit zu rücken und daraus Schlussfolgerungen abzuleiten, die für die aktuellen politischen Auseinandersetzungen um den Weg, den Österreich seit einiger Zeit und gegenwärtig beschreitet, von Bedeutung sein können.

Antifaschistischer Widerstand

Der historische Sieg über den Faschismus im Jahr 1945 ist ohne Berücksichtigung einer grundlegenden Bedingung unmöglich zu verstehen. Die Besonderheit des Zweiten Weltkriegs war, dass neben dem Kampf der regulären Armeen an den Hauptfronten eine neue Kraft, ein neuer militärischer und politischer Faktor in einem Ausmaß in Erscheinung trat, wie ihn die Geschichte bis dahin nicht gekannt hatte: der antifaschistische Widerstandskampf der Völker, der in Ländern wie Jugoslawien, Griechenland, Polen, Italien, Frankreich, Tschechoslowakei, Norwegen und den besetzten Teilen der Sowjetunion in seine höchste Form, den Partisanenkrieg, überging und 1944/45 vier bis fünf Millionen Menschen erfasste.
In den genannten Ländern waren die Bedingungen, um breite Volksmassen zum aktiven Handeln gewinnen zu können und unter ihnen Verständnis für die Ziele der Widerstandsbewegung zu erwecken, günstig. Hier war der Feind in erster Linie der ausländische faschistische Okkupant, der in das Land eingefallen war und ein Terrorregime errichtet hatte. Dass der Kampf gegen den auswärtigen Aggressor mit dem Kampf gegen seine einheimischen Kollaborateure und Quislinge verbunden werden musste, ergab sich von selbst.
Ungleich schwierigere Bedingungen herrschten für die Widerstandsbewegung in Ländern, in denen der Faschismus bereits seit Jahren an der Macht war, in Ländern wie Deutschland und Österreich. Denn hier musste der Kampf auf den Sturz der eigenen Regierung und auf die Niederlage des eigenen Landes abzielen. Eine solche Einsicht musste die in breiten Kreisen der Bevölkerung vorhandene und im Zuge der Blitzkriegsiege noch verstärkte chauvinistische Verhetzung, die nationale und soziale Demagogie und die Täuschung des Volkes über die wahren Ursachen und Ziele des Krieges erst überwinden, um eine wirkliche Massenbewegung gegen Faschismus und Krieg entwickeln zu können.
Wir wissen, dass das ausblieb, dass es dem deutschen und österreichischen Volk nicht gelang, das NS-Regime aus eigener Kraft abzuschütteln. Die Hitlerdiktatur, ein aus dem Boden kapitalistisch-imperialistischen Expansionsstrebens emporgewachsenes und es ins Extreme übersteigerndes Regime des Verbrechens, Herrenmenschendünkels und Rassenwahns, erfüllt von wilder Aggressivität nach außen und schonungsloser Verfolgungs- und Vernichtungswut gegenüber jedweder inneren Opposition, konnte erst durch die vereinten Anstrengungen der großen Weltvölker, nach jahrelangen gewaltigen, blutigen Schlachten niedergezwungen werden. Die Verdienste jener Frauen und Männer in unserem Land, die, aus den verschiedensten Lagern kommend, mutvoll, unbeirrt und heroisch Widerstand leisteten, schmälert das aber nicht im geringsten, ganz im Gegenteil. Denn sie waren es, die sich dem Strom eines blind machenden Fanatismus, kollaborierenden Profitierens und Anpassertums an das Naziregime entgegenstemmten und, ihrem Gewissen folgend, die Fahne der Freiheit, Demokratie und Menschenwürde hochhielten. Und wie auch anderswo standen auch bei uns unter ihnen Kommunistinnen und Kommunisten an vorderster Stelle. Sie nahmen die größten Opfer auf sich, um jenen Beitrag zur Abschüttelung der deutschen Fremdherrschaft zu leisten, den die Moskauer Deklaration vom österreichischen Volk einforderte, die Deklaration vom Oktober 1943, in der die drei Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition Sowjetunion, USA und Großbritannien die Wiederherstellung Österreichs als unabhängiger Staat als eines ihrer Kriegsziele verkündeten. Dieser Tausenden Kommunistinnen und Kommunisten zu gedenken, die unter dem Fallbeil starben, in Konzentrationslagern zugrunde gingen, wegen Hochverrats ins Zuchthaus kamen, im Untergrund Flugblätter verbreiteten und Aufklärungsarbeit betrieben, in den Rüstungsbetrieben die Produktion sabotierten, die in Frankreich, Belgien und Jugoslawien in den Reihen der Résistance und der Partisanenverbände standen, die in den alliierten Armeen und im Exil am Kampf gegen den Faschismus teilnahmen – ihrer zu gedenken ist uns an diesem Tag ein aus vollem Herzen kommendes Bedürfnis. Wir Nachgeborenen sind ihnen für ihren opfervollen Kampf für immer zu Dank verpflichtet und müssen auch künftig alles in unserer Macht stehende tun, um ihre großen Verdienste immer wieder in Erinnerung zu rufen.

Befreiung

Die Stunde der Wiedererstehung Österreichs schlug, als Ende März 1945 die 3. Ukrainische Front die Offensive gegen Wien eröffnete und die Hauptstadt unseres Landes am 13. April nach einwöchigem schweren Kampf befreite. 18.000 Sowjetsoldaten mussten dabei ihr Leben lassen. Es war eine wirkliche Befreiung, ohne jene hämischen Anführungsstriche, unter die unsere antikommunistischen Meinungsmacher diesen Begriff noch immer zu setzen pflegen. Die Sowjetunion hielt sich in ihrer Österreich-Politik strikt an die Grundsätze der Moskauer Deklaration. Sie gestattete umgehend die Wiederbegründung der Parteien, der ÖVP, SPÖ und KPÖ, des Gewerkschaftsbundes und anderer gesellschaftlicher Organisationen, sie vertraute österreichischen Antifaschisten und Demokraten Funktionen in der Verwaltung des Landes an, um den Wiederaufbau in Gang zu bringen, die Versorgungsprobleme zu lösen und die Voraussetzungen geordneten staatlichen Leben zu schaffen. Die sowjetische Seite erwies sich hier als weit entgegenkommender und liberaler als die Westmächte in den von ihnen besetzten Teilen Österreichs. Die Einsetzung der Renner-Regierung durch den Oberbefehlshaber der 3. Ukrainischen Front, Marschall Tolbuchins, auf Anweisung Stalins war außerdem jener Schritt, der die entscheidende Grundlage für die Wiedererrichtung eines unabhängigen, selbständigen und vor allem einheitlichen österreichischen Staates schuf. Für die Sowjetunion bedeutete die Einsetzung einer österreichischen Regierung nicht nur eine Erleichterung ihrer Besatzungsaufgaben, sie war auch das weithin sichtbare Signal der de facto-Trennung Österreichs vom Deutschen Reich und dafür, dass die Sowjetunion die unter den Westmächten immer noch schwelende Diskussion über die Zukunft Österreichs – Stichwort: Plan einer Donaukonföderation mit Bayern und Ungarn – für endgültig erledigt betrachtete. Und durch das beharrliche Streben der Sowjetunion, die Anerkennung der Renner-Regierung durch die Westmächte zu erreichen, sind Umtriebe, in Westösterreich eine Gegenregierung zu etablieren mit der Gefahr der Spaltung unseres Landes hintan gehalten worden.
Um die Befreiung des Jahres 1945 richtig und historisch wahrheitsgetreu würdigen zu können, ist es notwendig, auf Ergebnisse einzugehen, die heute von den politischen und wirtschaftlichen Eliten in unserem Land nur zu gern vergessen und unter den Teppich gekehrt werden. Als sich die Niederlage des NS-Regimes und seiner Satelliten in Europa abzuzeichnen begann, also noch während des Zweiten Weltkriegs, wurde es klar, dass mit der Zerschlagung des Faschismus auch eine tiefe Krise des Kapitalismus in Europa eintreten musste, weil sich die Großbourgeoisie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den meisten anderen Ländern des europäischen Festlandes auf das engste mit den Regimen verbunden hatte. Ein beträchtlicher Teil der Bourgeoisie und ihrer Schachfiguren im Apparat der politischen Parteien und des Staates war durch die Kollaboration mit dem Faschismus diskreditiert. Die Schwächung dieser Kräfte auf faktisch allen Gebieten und die Tatsache, dass die Leiden, denen die Völker durch Faschismus und Krieg unterworfen waren, zu einer Zusammenballung großer gesellschaftsverändernder Energien führten, schufen günstige Bedingungen für das Wachstum der Arbeiterbewegung und allgemeindemokratischen Bewegung, was bekanntlich so weit ging, dass der antifaschistische und nationale Befreiungskampf in einer Reihe von Ländern Europas und Asiens in sozialistischen Umwälzungen ausmünden konnte. Aber auch anderswo trat 1945 für eine gewisse Zeit eine Situation ein, die man als Einschränkung und Verletzung der gewohnten Grundsätze kapitalistischen Wirtschaftens charakterisieren kann.
Österreich hat dazu gehört. Aus den von der Roten Armee befreiten Gebieten Österreichs hatten sich die meisten Großunternehmer nach dem Westen abgesetzt, die direkt mit dem NS-Regime verbundenen Teile der Bourgeoisie und die höhere Beamtenschaft waren aus den Betrieben und der Staatsverwaltung verschwunden. Die Arbeiter selbst übernahmen mit den demokratischen Schichten des Volkes den Aufbau und die Leitung der Betriebe sowie der Verwaltung. Verbunden mit dieser aktiven Anteilnahme am Wiederaufbau war die Forderung nach Verstaatlichung der Betriebe, einer Demokratisierung der Verwaltung und nicht zuletzt der Wunsch nach einem neuen Weg, den Österreich künftig beschreiten sollte. Diese breite Massenstimmung trug dazu bei, dass selbst der Vorsitzende der bürgerlichen Partei ÖVP, Leopold Figl, 1945 von einer revolutionären Erneuerung Österreichs sprach und sie ankündigte.
Das alles hat sowohl verfassungsrechtlich wie realpolitisch seinen Niederschlag gefunden, in der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945, dem grundlegenden staatsbildenden Dokument der 2. Republik, in der Verstaatlichung der Schlüsselindustrien und Großbanken, in der Gründung des einheitlichen Österreichischen Gewerkschaftsbundes, in der Erweiterung der Rechte der Betriebsräte, im Ausbau des Arbeits- und Sozialrechts, im NS-Verbotsgesetz und Kriegsverbrechergesetz und anderem mehr.
An dieser Stelle ist nachdrücklich daran zu erinnern, dass die österreichische Ausprägung der gewaltigen politischen Errungenschaften, die durch den Befreiungskampf der Völker im Zweiten Weltkrieg erwirkt wurden, auch in der Weiterentwicklung der formal-demokratischen Bundesverfassung der 1. Republik zu einer demokratisch-antifaschistischen Verfassungsordnung nach 1945 bestand. Neben den genannten Gesetzen des Jahres 1945 und der unmittelbaren Jahre danach gehören dazu Bestimmungen des österreichischen Staatsvertrages, die 1964 zu Verfassungsgesetzen erhoben wurden und damit Bestandteil des geltenden österreichischen Verfassungsrechts sind. Es sind das die Artikel 6 (über die Menschenrechte), 7 (über die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten), 8 (über die demokratischen Einrichtungen) und 9 (über die Auflösung nazistischer Organisationen) des Staatsvertrages. Der weit gefasste Inhalt des Artikels 9 verpflichtet Österreich, aus dem politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu tilgen, um zu gewährleisten, dass der Faschismus nicht in irgendeiner Form wiedererstehen kann. Er bringt auch die historische Erfahrung zum Ausdruck, dass der Militarismus stets der Weggefährte des Faschismus war, und verpflichtet Österreich daher, jede militaristische Tätigkeit und Propaganda zu verhindern. Auch die Rechtsprechung der Höchstgerichte trägt dieser Grenzziehung gegenüber faschistischen und antidemokratischen Bestrebungen Rechnung. Der Oberste Gerichtshof sprach z.B. in einer Entscheidung Anfang der siebziger Jahre aus, dass eine nazistische Äußerung, die unter das Verbotsgesetz fällt, nicht den Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung genießen kann.
Die österreichische Verfassungsordnung der 2. Republik ist also keinem abstrakten Pluralismus verpflichtet, sondern ist klar demokratisch-antifaschistisch strukturiert. Die darin festgeschriebenen Grundsätze stehen in einem unauflöslichen politischen Zusammenhang und lauten: staatliche Unabhängigkeit, Demokratie, Antifaschismus, Antimilitarismus und Neutralität.

Staatsvertrag

Diese Fundamente der österreichischen Staatlichkeit nach 1945 verdanken wir, schlicht und einfach gesagt, der durch die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs bewirkten Schwächung der globalen Positionen des Kapitalismus, der Existenz der Sowjetunion und der weltweiten Machtzunahme der kommunistischen Bewegung. Ohne diese epochale Kräfteverschiebung wäre Österreich niemals das geworden, was es in den Jahrzehnten nach 1945 wurde und wozu auch als untrennbarer und für die Herrschenden politisch notwendiger Bestandteil der Ausbau der Sozial- und Wohlfahrtsstaates gehörte. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Attacken gegen den Sozial- und Wohlfahrtsstaat, die vor ungefähr 15 Jahren begannen und auf seine Demolierung abzielen, immer mit Attacken verbunden waren gegen den Staatsvertrag und die Neutralität als angeblich „souveränitätseinschränkende“ und „obsolet gewordene Relikte der Vergangenheit“.
Damit komme ich zum Staatsvertrag von 1955, der ja im heurigen Gedenkjahr gezielt in den Vordergrund geschoben wird durch zwei gleichsam „staatsoffizielle“ Ausstellungen, auf der Schallaburg und im Belvedere. Unschwer wird der Besucher dort das Geschichtsbild wieder finden, das in den Köpfen der Durchschnittösterreicherinnen und –österreicher über diese Zeit dominiert und das nichts anderes als das von den Herrschenden geprägte Geschichtsbild ist: Österreich, ein kleines, friedliches Land, weltweit beliebt wegen der Schönheit seiner Landschaft und der Freundlichkeit und Gemütlichkeit seiner Bewohner, wird 1938 schuldlos und von allen europäischen Mächten im Stich gelassen zum ersten Opfer Hitlerscher Aggression; schweres Leid und furchtbare Entbehrungen für die Menschen unseres Landes im Zweiten Weltkrieg; im Jahr 1945 „befreit“, aber nicht frei; der Leidensweg Österreichs dauert durch die Viermächtebesatzung fort, insbesondere durch die Anwesenheit der sowjetischen Besatzungstruppen; schwer muss das Land zehn Jahre lang um seine Freiheit ringen und dafür wegen der Existenz der USIA-Betriebe und für die Ablöse des ehemaligen deutschen Eigentums an die Sowjetunion, einen hohen Preis bezahlen; der Staatsvertrag bringt uns endlich die Freiheit und ist deshalb schätzenswert; gleichzeitig enthält er aber Bestimmungen, die den Handlungsspielraum Österreichs beschränken und vor allem der kommunistischen Sowjetunion Handhaben bieten, um Druck auf Österreich auszuüben - siehe den Einspruch gegen den Beitritt Österreichs zur EWG Anfang der sechziger Jahre, und anderes mehr.
In Wahrheit ist Österreich mit dem Staatsvertrag durchaus glimpflich davongekommen. Stellt man in Rechnung, welche Rolle die Österreicher und konkret die ökonomischen Nutznießer und kollaborierenden Profiteure des NS-Systems bei uns im Zweiten Weltkrieg wirklich spielten, dann sind die Auflagen des Staatsvertrags sogar moderat. Mehr noch: die wichtigsten Bestimmungen sind solcher Art, dass sie von jedem mit einer ehrlichen demokratischen Gesinnung als positiv und begrüßenswert eingeschätzt werden müssen. Dazu zählen Art. 6 über die Menschenrechte, der Art. 7 über die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten, der Art. 8 über die demokratischen Einrichtungen, der Art. 9 über die Auflösung nazistischer Organisationen, und der Art. 10 über besondere Bestimmungen der Gesetzgebung, in dem, für mich besonders sympathisch, Österreich unter anderem verpflichtet wird, das Habsburgergesetz aufrechtzuerhalten. Wie schon erwähnt sind diese genannten Bestimmungen 1964 zu Verfassungsgesetzen erhoben worden und damit Bestandteil des geltenden österreichischen Verfassungsrechts.
Erinnern wir uns daran, dass gleich nach dem Ende des sozialistischen Staatensystems in Europa die österreichische Bundesregierung mehrere Artikel des Staatsvertrags, darunter die Auferlegung des Verbots für bestimmte Waffen, für obsolet erklärt hat, und im Zuge des Beitritts Österreichs zur EU im Jahr 1995 massiv auf die Obsoleterklärung des Staatsvertrags in seiner Gesamtheit hingewirkt wurde. Der heutige Nationalratspräsident Andreas Khol hat damals den Staatsvertrag als nur noch „anbetungswürdiges Tabernakel der Verehrung“ bezeichnet, das keinerlei inhaltliche Aktualität mehr besitze.
Man ist dann doch davon abgekommen, einen solchen Schritt zu setzen, wohl deshalb, weil man sich bewusst wurde, damit außenpolitisch ein falsches Signal zu geben. In Wahrheit ist der Staatsvertrag mit seinen wesentlichen Inhalten Demokratie, Antifaschismus, Verpflichtung Österreichs zur Bekämpfung aller Formen des Nationalsozialismus und Minderheitenschutz nicht obsolet, sondern harrt sogar bis heute beim Artikel 7, dem Minderheitenschutz, seiner Verwirklichung und Einlösung – siehe Kärnten und den Kärntner Heimatdienst, wo es im Artikel 7 an einer Stelle sogar ausdrücklich heißt, dass „die Tätigkeit von Organisationen zu verbieten ist, die darauf abzielen, der kroatischen und slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen“.

Neutralität

Vier Monate nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages ist es im Epochenjahr 1955 schließlich dazu gekommen, dass der österreichische Nationalrat ein Gesetz verabschiedete, das kein alltägliches Gesetz war, sondern eines von besonderem Gewicht, im Verfassungsrang, das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität. Österreich erklärte es aus „freien Stücken“, was so viel heißt wie „nicht dazu gezwungen“, „frei entscheidend“, „aus eigenem Willen“. Als Zweck dieser Willensentscheidung zum neutralen Status wurde nicht bloß die militärische Bündnislosigkeit, die Nichtteilnahme an Kriegen und die Nichtzulassung militärischer Stützpunkte auf österreichischem Territorium proklamiert. Die immerwährende Neutralität sollte vielmehr, wie es in dem Gesetz heißt, die dauernde Behauptung der Unabhängigkeit Österreichs nach außen und die Unverletzlichkeit seines Gebietes gewährleisten. Und wenn von Erhaltung der Unabhängigkeit die Rede war, dann war damit eindeutig die Unabhängigkeit von Deutschland gemeint, denn eine Bedrohung von jemand anderem hatte es vorher nicht gegeben.
Es ist immer wieder nützlich, daran zu erinnern, dass die Neutralität in den Jahren vor 1955 von der ÖVP, SPÖ und dem Vorläufer der Freiheitlichen Partei, der VdU, abgelehnt wurde. Ein Land, das sich zu „westlichen Werten“ bekenne, so wurde argumentiert, dürfe sich nicht auf die „Standpunktlosigkeit eines farblosen Neutralismus“ begeben. Nur die Kommunistische Partei Österreichs hat seit 1953 den neutralen Status gefordert und ist in dieser Sache nach einer vorübergehenden kurzen Schwankung im Jahr 1954 konsequent geblieben. Als es dann zur Vereinbarung in Moskau im April 1955 kam, die den Weg zum Staatsvertrag ebnete, gingen auch die ÖVP und SPÖ auf die Position der Neutralität über. Ihre Abgeordneten waren es, die gemeinsam mit den Mandataren der KPÖ am 26. Oktober 1955 das Neutralitätsgesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die Vorläufer der Freiheitlichen stimmten dagegen.
Die geschichtlichen Erfahrungen haben gezeigt, dass Österreich in den Jahrzehnten danach mit der Neutralität gut gefahren ist. Mehr noch: der Weg vom Anschlussgedanken des Jahres 1918 zur Neutralitätserklärung 1955 war der Weg Österreichs zu sich selbst, der Weg aus gefährlichen Abenteuern zu geradezu idealen Voraussetzungen seiner staatlichen Existenz. Die Neutralität war dem Status Österreichs als Kleinstaat einzig adäquat und wie auf den Leib geschneidert.
In dem Zusammenhang muss auf das nach wie vor vorhandene Geschichtsklischee eingegangen werden, wonach Österreich im Jahr 1955 die Neutralität von Moskau „aufgezwungen“ worden sei. Es liegt auf der Hand, dass diejenigen, die Österreich zu einem Teil des westlichen Blocksystems machen wollten, die Neutralität als etwas Aufgezwungenes empfanden, und diese Behauptung stets dazu diente, die öffentliche Meinung darauf vorzubereiten, im gegebenen opportunen Moment die Neutralität über Bord zu werfen. Die Wahrheit ist, dass die Sowjetunion eine Neutralitätspolitik als den einzig gangbaren Weg zum österreichischen Staatsvertrag aufzeigte und der österreichischen Regierung die Entscheidung darüber überließ. Die österreichische Regierung wählte diesen Weg, und die österreichische Bevölkerung hat die Neutralität gerne akzeptiert.
Die Sache hat aber noch einen Aspekt, einen noch weit gravierenderen. Wenn Österreich über Jahrzehnte mit der Neutralität gut gefahren ist, durch sie zu einem geachteten Mitglied der Staatengemeinschaft wurde, die Ära der aktiven Neutralitätspolitik die vielleicht positivste Periode unserer gesamten Geschichte war, und wenn es also dann so sein sollte, dass ein anderer Staat, noch dazu ein kommunistischer, Österreich zu diesem Glück erst zwingen musste, dann stellt das jenem Teil der herrschenden Kreise, die bei uns Gegner der Neutralität waren und blieben, ein beschämendes, geradezu vernichtendes Zeugnis aus.
Immerhin hat Österreich – und das muss der historischen Gerechtigkeit willen gesagt werden – eine Zeitlang ein durchaus eigenständiges Neutralitätsverständnis entwickelt und eine aktive Neutralitätspolitik betrieben, die die Möglichkeiten zu einem kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Brückenschlag zwischen Ost und West, zum Engagement in internationalen Friedensaufgaben nützte. Dadurch gewann Österreich in der Staatenwelt ein hohes Ansehen – etwas, von dem heute überhaupt nichts mehr zu spüren ist - , es wurde als Ort geachtet, wo Begegnung und Austausch, Vermittlung und Gespräch in Konfliktfällen der internationalen Politik stattfinden konnten. Die Anerkennung dieser Tatsache blieb nicht aus. Wien wurde neben New York und Genf zum dritten Hauptsitz der Vereinten Nationen, Österreich wirkte im UNO-Sicherheitsrat mit und spielte eine wichtige und positive Rolle im KSZE-Prozess der siebziger Jahre. All das hat die internationale Stellung Österreichs gestärkt und gegenüber der Situation in den Jahrzehnten vor der Neutralitätserklärung von 1955 unvergleichlich verbessert.
Die österreichische Bundesregierung hätte aber schon damals noch viel weiterreichende Beiträge leisten können. Es hat immer Kräfte bei uns gegeben, die die Neutralität als ausschließlich militärische ansahen und engagierte Konzepte zur Abrüstung, Entmilitarisierung und Friedenssicherung unberücksichtigt ließen. Ein Hauptstützpunkt dieser Kräfte war das Offizierskorps des Bundesheeres, das Verbindungen zur NATO knüpfte und ihr über die Radar- und Abhörstationen im Osten Österreichs geheime Nachrichten über die Länder des Warschauer Pakts zukommen ließ. Folgerichtig wurde die Bundesheergeneralität nach 1989/91 einer der vehementesten Befürworter der Aufgabe der Neutralität und des Beitritts zur NATO.
Die Neutralität hatte aber nicht nur außenpolitische Bedeutung. Sie war auch nie ein bloß völkerrechtliches Instrument. Sie hatte auch eine zutiefst politische Funktion bei der Herausbildung und Festigung der nationalen Identität der Österreicher und Österreicherinnen. Wenn im Jahr 1956 nur 49 Prozent der Österreicher bejahten, dass sie eine eigenständige Nation seien und dieser Prozentsatz mittlerweile auf weit über 80 angewachsen ist, dann ist das auch und sogar in erster Linie der Neutralitätspolitik geschuldet, weil sie ein identitätsstiftender Ausdruck für den Eigenwillen und das Eigenleben der Republik Österreich ist.
Entgegen diesem Willen und Grundgefühl der großen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung betrieben die wirtschaftlichen und politischen Eliten ab einem bestimmten Zeitpunkt die systematische Aushöhlung und Demontage der Neutralität. Begonnen hat das um das Jahr 1987 noch in der Gorbatschow-Ära, als sichtbar wurde, dass es mit der Sowjetunion und dem System des realen Sozialismus in Europa bergab ging. Nach den Ereignissen von 1989 und dem Zerfall der Sowjetunion 1991 wurde dann die Neutralität plötzlich als überholt und wertlos erklärt, als Relikt einer besonderen Situation der Kalten-Kriegs-Vergangenheit. Der Neutralitätsstatus wurde verächtlich gemacht und als Begriff negativ besetzt. Man sprach von „Trittbrettfahrerei“, von einem feig-opportunistischen Heraushalten aus dem System der europäischen Solidarität, von einer „unbrauchbaren, zutiefst unanständigen Haltung, die den konkreten Interessen Österreichs widerspricht“ und, wie es unlängst der Verfassungsrechtler Heinz Mayer in einem Interview für die „Salzburger Nachrichten“ vom 13. April 2005 ausdrückte, von „einer der großen Lügen der österreichischen Politik“.

Das Österreich von heute

Woher kommt das alles? Woher stammen die Attacken gegen die Neutralität? Wer steckt dahinter und mit welchen Motiven und Interessen? Dass sie nicht von unten, von der Basis, von der Masse der Menschen in unserem Land ausgehen, ist klar. Der Träger der Angriffe sind die wirtschaftlich Mächtigen in unserem Land, ist das österreichische Großkapital.
Um dessen Motive besser zu verstehen muss man in die Geschichte zurückzugehen, bis zum Epochenjahr 1918. In diesem Jahr des Zusammenbruchs der Habsburgermonarchie verlor die real herrschende Schicht, das deutschösterreichische Industrie- und Bankkapital, mit einem Schlag seine ökonomische Führungsposition im Rahmen einer europäischen Großmacht. Diesen Sturz von den wirtschaftlichen Kommandohöhen in Mittel- und Südosteuropa hat das österreichische Großkapital nie verwunden. Von daher stammt das Gerede von der „Lebensunfähigkeit“ Österreichs, die die gesamte Erste Republik durchzieht, stammen die diversen „Donaukonföderations“-Pläne, die Anschlusspropaganda, die „Mitteleuropa“-Idee, das Wort vom „Verhungern in der Neutralität“, und letztlich die 1994/95 erfolgreich durchgezogene Kampagne für den Vollbeitritt zur EU. In höchst anschaulicher und selten offener Weise hat das der damalige oberösterreichische Landeshauptmann Ratzenböck ausgedrückt, als er Außenminister Mock für seine Verdienste um den EU-Beitritt mit dem höchsten Orden des Landes Oberösterreich auszeichnete. Er sagte da in seiner Laudatio: „Im Jahr 1918 ist uns Österreichern der Rock zu eng geworden. Das unbequeme Sitzen, das Zwicken und Zwacken, ist jetzt, nach über siebzig Jahren, endlich vorbei.“
Damit haben wir das erste Motiv vor uns liegen: Staatsvertrag und Neutralität von 1955 haben nämlich mit ihren Bestimmungen über Unabhängigkeit, Souveränität und Anschlussverbot angeknüpft an den Friedensvertrag von Saint-Germain, indem sie den Status Österreichs als eines Kleinstaates festschrieben. Das ist es, was das heimische Großkapital, dessen ökonomische Potenzen und Interessen mittlerweile weit über diesen Rahmen hinausreichen, so stört.
Weiters soll daran erinnert werden, dass die Herrschenden in unserem Land zweimal in diesem Jahrhundert sich dem deutschen Imperialismus in die Arme geworfen haben und an seiner Seite, als dessen Unterläufel, auf Raubzüge in Europa ausgegangen sind, im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Beide Versuche haben - weniger für sie als für die Volksmassen in unserem Land - mit einer furchtbaren Katastrophe geendet. Staatsvertrag und Neutralität erinnern die dafür Verantwortlichen permanent an diese ihre Verstrickung in die verbrecherische NS-Herrschaft, und das ist ein weiteres nicht unwichtiges Motiv, um sich von ihm freimachen zu wollen.
Und wenn der so genannte „Wohlfahrtsstaat“ der sechziger und siebziger Jahre jetzt Stück für Stück in Trümmer geschlagen wird, so gehen die Angriffe gegen die sozialen Errungenschaften auch mit den Attacken gegen die Neutralität parallel. Das ist so, weil beide eine gemeinsame Wurzel haben: nämlich den - wie behauptet wird - „unnatürlichen“ Zustand zu beenden, in dem sich Österreich seit 1918 und, erneuert und international festgeschrieben, seit 1955 befand, einen Zustand, der deshalb als „unnatürlich“ und „durch die Geschichte überholt“ verleumdet wird, weil er der freien Entfaltung der tatsächlichen ökonomischen Potenzen und Verwertungsbedingungen des österreichischen Großkapitals hemmend im Wege stand und steht. Mit dem EU-Beitritt und der EU-Osterweiterung will man jetzt wieder dort anknüpfen, wo der Faden gerissen ist, an jenen Zustand vor dem Ersten Weltkrieg, als die Führungsschichten des Habsburgerreiches im imperialistischen Konkurrenzkampf erfolgreich mitmischten, expandierten, Einflusssphären hatten, Machtpositionen in Mittel- und Südosteuropa besaßen. Die damit verbundenen Gefahren möglicher Verstrickung in Konflikte, auch kriegerischer Art, kalkuliert man kaltblütig ein in der Gewissheit, als EU-Mitglied nicht nur sicherheitspolitisch Rückendeckung zu haben, sondern mehr: als Bestandteil des EU-Imperialismus auch durch Druck und Gewaltdrohung erneute, verlockende Möglichkeiten für ökonomische Expansion zu besitzen.
Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Die Bäume des Globalisierungskapitalismus werden nicht in den Himmel wachsen, auch nicht die der imperialistischen Bourgeoisie bei uns. Druck wird früher oder später Gegendruck erzeugen in einer Welt, die von tiefen Gegensätzen zerrissen ist, vom Konfliktpotenzial zwischen den imperialistischen Weltzentren und den Entwicklungsländern, vom Konfliktpotenzial des innerimperialistischen Konkurrenzkampfes, und nicht zuletzt auch vom Konfliktpotenzial, das die nach wie vor bestehende Klassengesellschaft bei uns in sich birgt.
Wir sind Marxisten und haben damit einen theoretischen Kompass zur Seite, der es uns ermöglicht, sich in dieser Welt zu orientieren, die Erscheinungen materialistisch zu analysieren, ihre Ursachen zu erklären, Manipulation und Lüge, wie sie tagtäglich von den Herrschenden der Masse der Menschen eingebläut werden, zu durchschauen, einen Kompass, auf den wir nicht verzichten dürfen. Für uns gilt weiterhin die alte Losung, dass „der Hauptfeind im eigenen Land steht“, dass die eigene imperialistische Bourgeoisie vorrangig zu bekämpfen ist. Macht man das, indem man als Kommunistin und Kommunist an konkrete Bedürfnisse, Sorgen, Wünsche der Menschen an der Basis der Gesellschaft anknüpft, kann dadurch etwas in Bewegung gebracht und deren Ohnmachtsgefühl überwunden werden. Ihr in der Steiermark demonstriert uns vor, dass es auf solche Weise geht und sich durch Hartnäckigkeit, Konsequenz und marxistische Prinzipienfestigkeit Erfolge erzielen lassen, Erfolge, zu denen ich euch am heutigen Tag, hier, in unserer Festveranstaltung gratuliere mit dem Wunsch, dass sich diese Erfolge bei der kommenden Landtagswahl erneut einstellen und weiter steigern mögen.


9. Mai 2005