Kürzen bei den Schwächsten
Bund halbiert die Fahrtkostenzuzahlung von Menschen mit Behinderung

Berufstätige Menschen mit Behinderung bekamen vom Sozialministerium im Vorjahr einen Mobilitätszuschuss von 697 Euro für den Arbeitsweg, sofern für sie die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. 2025 hätte dieser Fahrtkostenbeitrag eigentlich valorisiert und auf rund 720 Euro angehoben werden sollen. Wie sich nun herausstellt bekommen Betroffenen aber nur mehr 335 Euro. Begründet wird der Schritt mit der aktuellen Budgetsituation, in den offiziell präsentierten Sparplänen war davon bislang keine Rede.
„Es ist eine Schande, dass bei dringend benötigten Hilfen für Menschen mit Behinderung gekürzt wird, während etwa für die Rüstung Milliarden bereitstehen“, kritisiert KPÖ-Inklusionssprecher Philipp Ulrich. „Wieder einmal nimmt man denen etwas weg, die ohnehin kaum eine Lobby haben, in der Hoffnung, dass das still hingenommen wird.“
Schon fast zynisch mutet es an, dass das Sozialministerium die Kürzung mit einem unterbedeckten Fonds argumentiert, der von EU-Mitteln und der Ausgleichstaxe – diese ist von Betrieben zu zahlen, die weniger behinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben wäre – gespeist wird.
„Anstatt hier endlich zu reagieren und die Ausgleichstaxe zur erhöhen, nimmt man den Menschen mit Behinderung einfach noch mehr Geld weg“, kritisiert Ulrich, der sich zuletzt im Jänner 2025 für die Erhöhung dieser Zahlungen eingesetzt hat. (siehe hier)
Graz ist anders
Seit 1987 bietet die Stadt Graz für Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen, einen Zuschuss zu anfallenden Taxikosten in Form von Gutscheinen. Erst im Vorjahr wurde die freiwillige Leistung „Taxikostenzuschuss für mobilitätseingeschränkte Menschen“ auf Bestreben von Bürgermeisterin Elke Kahr erhöht und verbessert. (siehe hier)
Veröffentlicht: 2. Oktober 2025