Landtagssitzung 11. März 2014

Fortsetzung oder Ende der Irrfahrt in der steirischen Gesundheits- und Pflegepolitik?

Dringliche Anfrage an LR Christopher Drexler

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2014

Einl.Zahl 2577/1

eingebracht am 26.02.2014

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Fortsetzung oder Ende der Irrfahrt in der steirischen Gesundheits- und Pflegepolitik?

Begründung:

Die Entwicklung des steirischen Gesundheitswesens in den letzten Jahren war von dramatischen Fehlentscheidungen geprägt, die sich immer deutlicher als ebenso kurzsichtig wie fahrlässig herausstellen.

 

Die Ausgliederung der Krankenanstalten aus der Landesverwaltung markierte einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik, mit dem die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen und in ausreichender Dichte vorhandenen Angeboten vollkommen dem Ziel der Kostenreduktion untergeordnet wurde. Dabei bleiben die externalen Kosten, die durch die entstehende Unterversorgung entstehen, konsequent ausgeblendet.

 

Das Leistungsangebot von Krankenanstalten in der Peripherie wurde in den vergangenen Jahren radikal eingeschränkt, ganze Abteilungen aufgelassen beziehungsweise in niederrangige ambulante Einrichtungen umgewandelt. Diese Entwicklung wurde durch die im jüngst beschlossenen Regionalen Strukturplan Gesundheit vorgesehenen Einschnitte weiter verschärft. Die gescheiterten, über Monate hinweg intensiv verfolgten, Pläne der Landesregierung, mit dem LKH West eine der bedeutsamsten steirischen Krankenanstalten zu privatisieren, reiht sich in die lange Kette von gesundheitspolitischen Rückschritten der letzten Jahre ein und stimmt pessimistisch, was die Zukunft der steirischen Krankenanstalten betrifft.

 

Dabei entgleitet der Politik immer mehr die Kontrolle über das Gesundheitswesen. Berater, die selbst im privaten Krankenhauswesen wirtschaftliche Interessen verfolgen, raten zu Privatisierungen, die von den politisch Verantwortlichen eifrig vollzogen werden. Wo noch eine Zuständigkeit der öffentlichen Hand gegeben ist, wird die Versorgung zurückgefahren. Die Klagen der Bevölkerung, aber auch des medizinischen Personals, werden bagatellisiert.

 

Immer mehr Menschen in der Steiermark sind mit der stationären Krankenversorgung unzufrieden. Lange Wartezeiten auch bei lebensnotwendigen Eingriffen, unzumutbare Transport- und Anfahrtswege und vermeidbare Komplikationen, die entstehen, weil es an Personal und Zeit für die sorgfältige Behandlung der PatientInnen fehlt, sind die Folge der politischen Weichenstellungen. Diese Situation spiegelt sich in den Klagen der Beschäftigten, bei denen Stress, Burnout und Angst um den Arbeitsplatz zum ständigen Begleiter geworden sind, wider.

 

An den betroffenen Standorten Voitsberg, Hörgas-Enzenbach, Mürzzuschlag, Bruck/Mur, Stolzalpe und Wagna wurden die Schließungen gegen den teils massiven Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Warnungen auch von medizinischer Seite, dass diese Einschnitte zu riskanten und gefährlichen Situationen für PatientInnen führen können, wurden in den Wind geschlagen. Besonders erschüttert sind die Menschen in den betroffenen Regionen darüber, dass auch hier offenkundig ohne weitere Diskussion „drübergefahren“ wurde.

 

Die Einschnitte sind so massiv und der Bevölkerung so wenig erklärbar, dass es unumgänglich erscheint, zurück an den Start zu gehen, den Regionalen Strukturplan Gesundheit zurückzunehmen und grundlegend zu überdenken.

 

Es ist höchste Zeit, diesen Irrweg aufzugeben, beginnend mit der Wiedereingliederung der KAGes in die Hoheitsverwaltung. Das wäre der erste Schritt, um einseitige betriebswirtschaftliche Überlegungen und Geschäftemacherei im Gesundheitswesen sowie die daraus entspringenden destruktiven Resultate zurückzudrängen. Bei der Verwaltung der Steiermärkischen Krankenanstalten muss die Gesundheit der Bevölkerung als öffentliches Gut im Vordergrund stehen, die berechtigten Anliegen der PatientInnen und ihrer Angehörigen müssen auch politisch wieder durchsetzbar werden.

 

Der nun erfolgte personelle Wechsel im Gesundheitsressort bietet die Chance, die bisherige Politik zu überdenken und einen Kurswechsel einzuleiten. Die Steirerinnen und Steirer erwarten sich eine Antwort auf die Frage, ob auch unter der neuen Führung des Gesundheitsressorts die Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung weiterbetrieben wird oder ob nun doch neue Akzente zu erwarten sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

1. Wie ist ihre Position zur Forderung der KPÖ, raschest möglich die Auflösung der KAGes und die Wiedereingliederung der verbliebenen landeseigenen Krankenanstalten in die Landesverwaltung zu vorzubereiten?

 

2. Was werden sie unternehmen um zu verhindern, dass die hochproblematische Unterversorgung der Bevölkerung, welche die Reduktion oder ersatzlose Aufgabe wichtiger Elemente der medizinischen Versorgung  hervorgerufen hat, weitere Opfer fordert?

 

3. Sind sie bereit die Neustrukturierung des Steiermärkischen Gesundheitssystems in Form des derzeit in Umsetzung befindlichen RSG zu überdenken, und unter Einbeziehung der Betroffenen in den Regionen zu überarbeiten?

 

4.  Werden Sie die Geburtenstation am LKH Voitsberg wieder einrichten?

 

5. Bei welchen weiteren Einrichtungen die von Schließungen und Leistungsreduktionen betroffen waren, sind sie bereit, die Standortfrage aus dem Blickwinkel der PatientInnensicherheit und Versorgungsgüte erneut zu prüfen? 

 

6. Werden Sie als verantwortlicher Landesrat die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, die sich gegen Verschlechterungen im Spitalswesen einsetzen?

 

7. Was werden Sie gegen gegen die Überlastung der Rettungsorganisationen durch den Strukturabbau an den Spitälern, und die damit verbundene Gefährdung der PatientInnen durch Einsatz- und Fahrtzeitenverlängerung, unternehmen?

 

8. Wie werden Sie verhindern, dass der mit dem Bund paktierte Beitrag der Steiermark zur Kostendämpfung im Gesundheitsbereich zu weiteren Qualitätseinbußen und Versorgungslücken im steirischen Gesundheitsbereich führt?

 

9. Werden Sie Beratungsfirmen die wesentlichen Entscheidungen über die Fortentwicklung des steirischen Gesundheitssystems treffen lassen?

 

10. Sind vor dem massiven Hintergrund massiven Kostendruckes und laufendem Leistungs- und Strukturabbau die strategischen Ziele des Landes-Zielsteuerungsvertrages, nämlich

"1. Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern

 

2. Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen

 

3. Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen

 

4.  Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und routinemäßig messen" überhaupt erreichbar, und nicht vielmehr eine Farce, die der Beruhigung der durch die Verschlechterung der Versorgung massiv verunsicherten PatientInnen dient?

 

11. Welche Schritte werden Sie zur überfälligen Abschaffung des Pflegeregresses setzen?

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Regionaler Strukturplan Gesundheit

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2577/3

Entschließungsantrag

zu: TOP D2

 

LTAbg.: Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Regionaler Strukturplan Gesundheit

Begründung:

Die erste in der laufenden  Gesetzgebungs vorgelegte Revision des Regionalen Strukturplanes Gesundheit (RSG ), brachte bereits drastische Einschnitte im Leistungsumfang der Krankenanstalten abseits des Ballungsraumes Graz, die Abwicklung ganzer Standorte eingeschlossen, und das entlang einer Mindest-Quote abzubauender Spitalsbetten.

 

Diese Weichenstellung in Richtung substantieller "Kostendämpfung" erfolgte, wie sich bereits 2011, als der derzeit in Umsetzung befindliche Regionale Strukturplan Gesundheit 2020 im Beisein von LH Mag. Franz Voves sowie LH-Stv. Hermann Schützenhöfer durch Gesundheitslandesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder präsentiert wurde, deutlich zeigte, auf Kosten der PatientInnen durch Verschlechterung der Versorgung.

 

Den damals bereits evidenten Versorgungslücken zum Trotz, wurde der Abbau der stationären Versorgungsstrukturen im steiermärksichen Gesundheitswesen weiter vorangetrieben, und durch flankierende Instrumente wie dem die KAKuG Novelle 2011, sowie der Art 15a B-VG Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit noch verschärft. Zu beachten ist dabei, dass gerade die Art 15a B-VG Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit für die Bundes- und Landes- Zielsteuerungsverträge verbindliche Finanzrahmenverträge als Bestandteil vorgeben. Hiermit wird angestrebt, dass sich mittels vereinbarter Ausgabenobergrenzen die die Entwicklung der öffentlichen Gesundheitsausgaben von den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Bevölkerung entkoppelt um sie nominellen an das Wirtschaftswachstum zu binden. Damit soll -so die Reformpartner SPÖ und ÖVP einhellig in der vom Landtag hierzu beschlossenen Vorlage- ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Österreichischen Stabilitätspaktes geleistet werden, der die Bundesländer unter haushaltspolitisch vollkommen dem Regime der Kriterien des Maastricht-Vertrages unterwirft.

 

Unterdessen ist die Bevölkerung mit einer Kette von zunehmend besorgniserregenderen Medienberichten über unzumutbare Wegzeiten für Notfalleinsätze, überlastete Rettungsorganisationen, Fehlbehandlungen bei AkutbpatientInnen, schwerwiegende Komplikationen nach verfrühten Entlassungen, abenteuerliche Odysseen bei erst durch die Schließúngen notwendig gewordenen Krankentransporten, Dispute zwischen Land, Sozialversicherungen und Rotem Kreuz bezüglich der Kosten für Transporte abseits der Notfallversorgung, und Konflikten um die Organisation des Notarztwesen, konfrontiert, die alle letztendlich auf den vor wenigen Jahren begonnenen Kahlschlag in der Gesundheitsversorgungsstruktur ausgelöst wurden.

 

Die Maßnahmen, die der aktuelle RSG vorsieht, verunsichert die Bevölkerung, ist Ursache für eine steigende Anzahl bedauerlicher Vorkommnisse bei denen Menschen zu Schaden kommen, und wurden überdies, wie das Beispiel Geburtenstation Voitsberg zeigt gegen massiven Protest und einem eindeutigen Plebiszit nach dem Volksrechtegesetz durchgesetzt.

 

Die Einschnitte sind so massiv, ihre Auswirkungen immer deutlicher, und der Bevölkerung so wenig erklärbar, dass es unumgänglich erscheint, noch mal zurück an den Start zu gehen, den Regionalen Strukturplan Gesundheit zurückzunehmen und neu zu überdenken.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die geplante Neustrukturierung des Steiermärkischen Gesundheitssystems in Form des vorgelegten RSG zurückzunehmen und unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung der betroffenen Regionen und unter Berücksichtung ihrer unmittelbaren Interessen zu überarbeiten.

 

 

Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh.

Fortsetzung oder Ende der Irrfahrt in der steirischen Gesundheits- und Pflegepolitik?

Dringliche Anfrage an LR Christopher Drexler

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2014

Einl.Zahl 2577/1

eingebracht am 26.02.2014

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Fortsetzung oder Ende der Irrfahrt in der steirischen Gesundheits- und Pflegepolitik?

Begründung:

Die Entwicklung des steirischen Gesundheitswesens in den letzten Jahren war von dramatischen Fehlentscheidungen geprägt, die sich immer deutlicher als ebenso kurzsichtig wie fahrlässig herausstellen.

 

Die Ausgliederung der Krankenanstalten aus der Landesverwaltung markierte einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik, mit dem die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen und in ausreichender Dichte vorhandenen Angeboten vollkommen dem Ziel der Kostenreduktion untergeordnet wurde. Dabei bleiben die externalen Kosten, die durch die entstehende Unterversorgung entstehen, konsequent ausgeblendet.

 

Das Leistungsangebot von Krankenanstalten in der Peripherie wurde in den vergangenen Jahren radikal eingeschränkt, ganze Abteilungen aufgelassen beziehungsweise in niederrangige ambulante Einrichtungen umgewandelt. Diese Entwicklung wurde durch die im jüngst beschlossenen Regionalen Strukturplan Gesundheit vorgesehenen Einschnitte weiter verschärft. Die gescheiterten, über Monate hinweg intensiv verfolgten, Pläne der Landesregierung, mit dem LKH West eine der bedeutsamsten steirischen Krankenanstalten zu privatisieren, reiht sich in die lange Kette von gesundheitspolitischen Rückschritten der letzten Jahre ein und stimmt pessimistisch, was die Zukunft der steirischen Krankenanstalten betrifft.

 

Dabei entgleitet der Politik immer mehr die Kontrolle über das Gesundheitswesen. Berater, die selbst im privaten Krankenhauswesen wirtschaftliche Interessen verfolgen, raten zu Privatisierungen, die von den politisch Verantwortlichen eifrig vollzogen werden. Wo noch eine Zuständigkeit der öffentlichen Hand gegeben ist, wird die Versorgung zurückgefahren. Die Klagen der Bevölkerung, aber auch des medizinischen Personals, werden bagatellisiert.

 

Immer mehr Menschen in der Steiermark sind mit der stationären Krankenversorgung unzufrieden. Lange Wartezeiten auch bei lebensnotwendigen Eingriffen, unzumutbare Transport- und Anfahrtswege und vermeidbare Komplikationen, die entstehen, weil es an Personal und Zeit für die sorgfältige Behandlung der PatientInnen fehlt, sind die Folge der politischen Weichenstellungen. Diese Situation spiegelt sich in den Klagen der Beschäftigten, bei denen Stress, Burnout und Angst um den Arbeitsplatz zum ständigen Begleiter geworden sind, wider.

 

An den betroffenen Standorten Voitsberg, Hörgas-Enzenbach, Mürzzuschlag, Bruck/Mur, Stolzalpe und Wagna wurden die Schließungen gegen den teils massiven Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Warnungen auch von medizinischer Seite, dass diese Einschnitte zu riskanten und gefährlichen Situationen für PatientInnen führen können, wurden in den Wind geschlagen. Besonders erschüttert sind die Menschen in den betroffenen Regionen darüber, dass auch hier offenkundig ohne weitere Diskussion „drübergefahren“ wurde.

 

Die Einschnitte sind so massiv und der Bevölkerung so wenig erklärbar, dass es unumgänglich erscheint, zurück an den Start zu gehen, den Regionalen Strukturplan Gesundheit zurückzunehmen und grundlegend zu überdenken.

 

Es ist höchste Zeit, diesen Irrweg aufzugeben, beginnend mit der Wiedereingliederung der KAGes in die Hoheitsverwaltung. Das wäre der erste Schritt, um einseitige betriebswirtschaftliche Überlegungen und Geschäftemacherei im Gesundheitswesen sowie die daraus entspringenden destruktiven Resultate zurückzudrängen. Bei der Verwaltung der Steiermärkischen Krankenanstalten muss die Gesundheit der Bevölkerung als öffentliches Gut im Vordergrund stehen, die berechtigten Anliegen der PatientInnen und ihrer Angehörigen müssen auch politisch wieder durchsetzbar werden.

 

Der nun erfolgte personelle Wechsel im Gesundheitsressort bietet die Chance, die bisherige Politik zu überdenken und einen Kurswechsel einzuleiten. Die Steirerinnen und Steirer erwarten sich eine Antwort auf die Frage, ob auch unter der neuen Führung des Gesundheitsressorts die Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung weiterbetrieben wird oder ob nun doch neue Akzente zu erwarten sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

1. Wie ist ihre Position zur Forderung der KPÖ, raschest möglich die Auflösung der KAGes und die Wiedereingliederung der verbliebenen landeseigenen Krankenanstalten in die Landesverwaltung zu vorzubereiten?

 

2. Was werden sie unternehmen um zu verhindern, dass die hochproblematische Unterversorgung der Bevölkerung, welche die Reduktion oder ersatzlose Aufgabe wichtiger Elemente der medizinischen Versorgung  hervorgerufen hat, weitere Opfer fordert?

 

3. Sind sie bereit die Neustrukturierung des Steiermärkischen Gesundheitssystems in Form des derzeit in Umsetzung befindlichen RSG zu überdenken, und unter Einbeziehung der Betroffenen in den Regionen zu überarbeiten?

 

4.  Werden Sie die Geburtenstation am LKH Voitsberg wieder einrichten?

 

5. Bei welchen weiteren Einrichtungen die von Schließungen und Leistungsreduktionen betroffen waren, sind sie bereit, die Standortfrage aus dem Blickwinkel der PatientInnensicherheit und Versorgungsgüte erneut zu prüfen? 

 

6. Werden Sie als verantwortlicher Landesrat die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, die sich gegen Verschlechterungen im Spitalswesen einsetzen?

 

7. Was werden Sie gegen gegen die Überlastung der Rettungsorganisationen durch den Strukturabbau an den Spitälern, und die damit verbundene Gefährdung der PatientInnen durch Einsatz- und Fahrtzeitenverlängerung, unternehmen?

 

8. Wie werden Sie verhindern, dass der mit dem Bund paktierte Beitrag der Steiermark zur Kostendämpfung im Gesundheitsbereich zu weiteren Qualitätseinbußen und Versorgungslücken im steirischen Gesundheitsbereich führt?

 

9. Werden Sie Beratungsfirmen die wesentlichen Entscheidungen über die Fortentwicklung des steirischen Gesundheitssystems treffen lassen?

 

10. Sind vor dem massiven Hintergrund massiven Kostendruckes und laufendem Leistungs- und Strukturabbau die strategischen Ziele des Landes-Zielsteuerungsvertrages, nämlich

"1. Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern

 

2. Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen

 

3. Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen

 

4.  Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und routinemäßig messen" überhaupt erreichbar, und nicht vielmehr eine Farce, die der Beruhigung der durch die Verschlechterung der Versorgung massiv verunsicherten PatientInnen dient?

 

11. Welche Schritte werden Sie zur überfälligen Abschaffung des Pflegeregresses setzen?

 

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Wiedererrichtung der Geburtenstation Voitsberg

Entschließungsantrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2577/4

Entschließungsantrag

zu: TOP D2

 

LTAbg.: Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Wiedererrichtung der Geburtenstation Voitsberg

Begründung:

 

Die bereits im Vorfeld von Vielen bezweifelte, und durch die lokale Bevölkerung vehement bekämpfte, Umwandlung der Gebärstation in Voitsberg in eine gynäkologische Tagesklinik, hat sich im Laufe der Zeit immer deutlicher als schwere Fehlentscheidung herauskristallisiert. Die etwa 450 im Bezirk anfallenden Geburten, die im Landeskrankenhaus Voitsberg nicht mehr begleitet werden dürfen, bedeuten für die Gebärenden, wie sich nun zeigt, Anfahrtszeiten zum letztlich aufnehmenden Krankenhaus von bis zu einer Stunde oder länger, also außerordentlich lange Transporte, die in mehreren Einzelfällen bereits zu gefährlichen Situationen für Mutter und Kind gerieten. Das letztes Glied in dieser Kette von Vorfällen war eben jene tragische Fehlgeburt, mit der die Diskussion über diese Strukturmaßnahme neu entfacht wurde.

 

Das von den AktivistInnen aus Voitsberg, die mehr als 30.000 Unterschriften sammelten, und den BürgerInnen, die sich bei der diesbezüglichen Bezirksinitiative eindeutig für den Weiterbestand der Gynäkologie und Geburtshilfe des Landeskrankenhauses Voitsberg entschieden, befürchtete Szenario ist eingetreten. Die Versorgung der weiblichen Bevölkerung im Bezirk hat sich verschlechtert, Gebärende die im Bezirk wohnhaft sind, gewärtigen ein höheres Risiko als vor dem Abbau dieses tragenden Säule der lokalen Gesundheitsinfrastruktur.

 

Das Gebot der Stunde kann also nur lauten, diese Fehlentscheidung im Sinne der Patientinnen und ihrer Angehörigen zu revidieren.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die jüngst erfolgte Umwandlung der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe des Landeskrankenhauses Voitsberg in eine dislozierte gynäkologische Tagesklinik im Rahmen der Umsetzung des Regionalen Strukturplanes Gesundheit rückgängig zu machen, die geburtshilfliche Begleitung der über 450 Gebärenden aus dem Bezirk einschließlich des Geburtsvorganges wieder zu ermöglichen. bzw. Kapazitäten für die rasche medizinische Versorgung jener Patientinnen aufzubauen, die im Bezirk Voitsberg gynäkologischer-geburtshilflicher Notfallversorgung bedürfen, und dem Landtag über den Fortschritt seiner dahingehenden Bemühungen laufend zu berichten.

 

Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh.

Förderung von Frauen und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der Wirtschaftsförderung

Selbstständiger Antrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2577/4

Entschließungsantrag

zu: TOP D2

 

LTAbg.: Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Wiedererrichtung der Geburtenstation Voitsberg

Begründung:

 

Die bereits im Vorfeld von Vielen bezweifelte, und durch die lokale Bevölkerung vehement bekämpfte, Umwandlung der Gebärstation in Voitsberg in eine gynäkologische Tagesklinik, hat sich im Laufe der Zeit immer deutlicher als schwere Fehlentscheidung herauskristallisiert. Die etwa 450 im Bezirk anfallenden Geburten, die im Landeskrankenhaus Voitsberg nicht mehr begleitet werden dürfen, bedeuten für die Gebärenden, wie sich nun zeigt, Anfahrtszeiten zum letztlich aufnehmenden Krankenhaus von bis zu einer Stunde oder länger, also außerordentlich lange Transporte, die in mehreren Einzelfällen bereits zu gefährlichen Situationen für Mutter und Kind gerieten. Das letztes Glied in dieser Kette von Vorfällen war eben jene tragische Fehlgeburt, mit der die Diskussion über diese Strukturmaßnahme neu entfacht wurde.

 

Das von den AktivistInnen aus Voitsberg, die mehr als 30.000 Unterschriften sammelten, und den BürgerInnen, die sich bei der diesbezüglichen Bezirksinitiative eindeutig für den Weiterbestand der Gynäkologie und Geburtshilfe des Landeskrankenhauses Voitsberg entschieden, befürchtete Szenario ist eingetreten. Die Versorgung der weiblichen Bevölkerung im Bezirk hat sich verschlechtert, Gebärende die im Bezirk wohnhaft sind, gewärtigen ein höheres Risiko als vor dem Abbau dieses tragenden Säule der lokalen Gesundheitsinfrastruktur.

 

Das Gebot der Stunde kann also nur lauten, diese Fehlentscheidung im Sinne der Patientinnen und ihrer Angehörigen zu revidieren.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die jüngst erfolgte Umwandlung der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe des Landeskrankenhauses Voitsberg in eine dislozierte gynäkologische Tagesklinik im Rahmen der Umsetzung des Regionalen Strukturplanes Gesundheit rückgängig zu machen, die geburtshilfliche Begleitung der über 450 Gebärenden aus dem Bezirk einschließlich des Geburtsvorganges wieder zu ermöglichen. bzw. Kapazitäten für die rasche medizinische Versorgung jener Patientinnen aufzubauen, die im Bezirk Voitsberg gynäkologischer-geburtshilflicher Notfallversorgung bedürfen, und dem Landtag über den Fortschritt seiner dahingehenden Bemühungen laufend zu berichten.

 

Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh.

Zumutbarkeit von Kinderlärm gesetzlich verankern

Selbstständiger Antrag der KPÖ

 
LANDTAG
STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2011
 
Einl.Zahl 771/1
eingebracht am 29.09.2011
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann, LR Mag. Michael Schickhofer
Betreff:
Zumutbarkeit von Kinderlärm gesetzlich verankern
Begründung:
Kindergarten oder Kinderspielplatz in einem Wohngebiet? Natürlich, denkt man – wo denn sonst, wenn nicht dort, wo man wohnt und sie braucht. Die große Mehrheit der ÖsterreicherInnen denkt so und hat kein Verständnis für AnwohnerInnen, die vor Gericht ziehen und gegen Kindergärten und Spielplätze prozessieren. Dennoch haben solche NachbarInnen immer wieder Erfolg: Kindergärten bekommen Holzwände vorgesetzt, gerichtliche Ballspielverbote auf Kinderspielplätzen werden verhängt, geplante Kindergärten werden aufgrund von Anrainerprotesten doch nicht errichtet.
 
Lärmeinwirkungen fallen gesetzlich unter den Begriff der Immissionen im Sinne des § 364 Abs. 2 ABGB. Demnach darf eine Lärmeinwirkung das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Objekts (z.B. Wohnung) nicht wesentlich beeinträchtigen. Generell muss "ortsüblicher Lärm" geduldet werden - das bedeutet, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Geräuschkulisse der Kinder zumutbar ist.
 
Die neuere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes tendiert zwar dazu, dass Kinderlärm geduldet werden muss und hat einige Male prinzipiell zugunsten der Kinder entschieden und dem Spielbedürfnis der Kinder gegenüber dem Bedürfnis nach Ruhe der Erwachsenen den Vorrang eingeräumt.  Doch das Gesetz selbst behandelt jeden Lärm gleich, egal ob er von einem Rasenmäher oder von einem Kind stammt.
 
Es braucht daher ein klares Signal, dass Lärm von Kindern und Jugendlichen nicht gleichzusetzen ist mit anderen Lärmarten. Das betrifft selbstverständlich nicht nur spielende Kinder im Freien, sondern auch in Wohnhäusern: Kinder in einem gewissen Alter müssen einfach alterstypischen „Lärm“ machen dürfen, sei es im Spiel oder auch beim Lernen von Musikinstrumenten.
 
In Deutschland wurde kürzlich durch Änderung der Immissionsschutzgesetze in Bund und Ländern klargestellt, dass störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar sind.
 
Auch in Österreich ist die Einfügung einer ähnlichen Gesetzespassage wie in Deutschland sinnvoll. Es braucht ein klares Signal, dass Lärm von Kindern und Jugendlichen nicht gleichzusetzen ist mit anderen Lärmarten und dass Kinder in die Mitte der Gesellschaft gehören und nicht hinter Lärmschutzwände!
 
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
I. an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die sicherstellt, dass in Österreich in Hinkunft
  1. störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und zumutbar sind und
  2. grundsätzlich keine wesentliche oder ortsunübliche Beeinträchtigung für NachbarInnen darstellen können,
 
II. eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die klarstellt, dass Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat sind und keine ungebührliche Lärmerregung im Sinne des § 1 Landes-Sicherheitsgesetz darstellen können.
 
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Veröffentlicht: 11. März 2014