Landtagssitzung 21. Jänner 2014

Kooperationsverbot zwischen steirischen Musik- und Pflichtschulen

Entschließungsantrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2229/6

Entschließungsantrag

zu: TOP 11

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Michael Schickhofer

Betreff:

Kooperationsverbot zwischen steirischen Musik- und Pflichtschulen

Begründung:

Das in den vergangenen Jahren in Sonntagsreden, Presseaussendungen und den Vorworten der Jahresberichte durch die ressortverantwortlichen PolitikerInnen stets als Erfolgsmodell gelobte steiermärkische Musikschulwesen sieht sich einem immer rauer werdenden Klima ausgesetzt: Die veröffentlichten Förderrichtlinien werden immer restriktiver, Planungssicherheit über die laufende Förderperiode hinaus ist für die Gemeinden nicht mehr möglich, und zuletzt unterband das Land als Fördergeber die zahlreichen, teils seit Jahren bestehenden fruchtbaren Kooperationen zwischen Musikschulen und Pflichtschulen bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen umliegender Gemeinden.

 

Dazu kamen in den vergangenen Jahren aufeinanderfolgende Steigerungen bei den Unterrichtsbeiträgen, die mit dazu beitrugen die zuvor, entgegen der allgemeinen demografischen Entwicklung, stets steigenden SchülerInnenzahlen deutlich zu verringern.

Gleichzeitig enthielt der jüngst durch den Landtag behandelte Landesrechnungshofbericht über das Musikschulwesen einen Ausblick auf ein Projekt der Landesregierung, dass unter anderem die Überführung der steiermärkischen Musikschulen in neue Rechts- und Organisationsformen geprüft haben soll. Trotz mehrfacher Ankündigung am Rande von Pressegesprächen unterblieb eine Bekanntgabe dieser Pläne.

 

Unterdessen erschweren zahlreiche neu aufgerichtete bürokratische Hindernisse den steirischen MusikpädagogInnen zusehends die Erfüllung ihrer Aufgaben. Zuletzt etwa wurde sogar die Proben- und Konzerttätigkeit für die Adventkonzerte im ausklingenden Jahr zu einer seitens des Landes nicht förderbaren Leistung erklärt. Viele im Musikschulleben der Steiermark verankerte Betroffene, die der Entwicklung mit zunehmender Ratlosigkeit gegenüberstehen, wandten sich mit ähnlichen Schilderungen an uns bzw. die MandataraInnen anderer Oppositionsparteien, die ebenfalls Initiativen wie die hier zur Debatte stehende mit der Einl.Zahl 2229/1 deren ursprünglicher Text im Zuge der Ausschußberatungen durch eine gänzlich unzureichende Stellungnahme der Landesregierung ersetzt wurde, welche die oben erwähnten bedenklichen Auswirkungen der Entwicklungen im Musikschulbereich im Grunde genommen vollkommen negiert.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

 

das jüngst durch Einfügungen der Bestimmungen 1.2.2, 1.2.5. sowie 1.2.7. mit der aktuellen Fassung der Allgemeinen Richtlinie für ein Musikschulförderung für das Schuljahr 2012/13 neu eingeführte Kooperationsverbot zwischen Musikschulen und Pflichtschulen spätestens mit der kommenden Förderperiode wieder abzuschaffen,

 

im Gegenteil Sorge dafür zu tragen, dass Kooperationsmodelle zwischen Musikschulen und Pflichtschulen bzw. elementarpädagogischen Einrichtungen, so wie es andere Bundesländer vorbildlich zu leben versuchen, gestärkt und ausgebaut werden,

 

und weder bürokratische Schikanen noch finanzielle Hürden in Zukunft ein echtes Hindernis für steirische Eltern werden, die ihren Kindern eine erschwingliche und gut erreichbare musikalische Ausbildung ermöglichen wollen.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh.

Abschaffung des steirischen Unikums "Kinder-Pflegeregress"

Entschließungsantrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Einl.Zahl 2469/3

Entschließungsantrag

zu: TOP D1

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Abschaffung des steirischen Unikums "Kinder-Pflegeregress"

Begründung:

Die Steiermark ist das letzte Bundesland, das den Pflegeregress für Kinder von pflegebedürftigen Menschen noch aufrecht erhält. Die steirische „Reformpartnerschaft“ aus SPÖ und ÖVP beharrt unverdrossen auf dieser unsozialen Maßnahme - dem Willen der Bevölkerung zum Trotz, unter Verletzung einschlägiger Vereinbarungen gem Art. 15a B-VG mit dem Bund, sowie unter Missachtung aller Warnsignale die überdeutlich machen, welch eine sozialpolitische Fahrlässigkeit dies ist, deren finanzieller Ertrag für das Land die finanzielle wie seelische Belastung für die betroffenen Menschen nicht aufwiegt. Die vorliegende Dringliche Anfrage bietet erneut die Gelegenheit beim Thema Pflegeregress neue Weichenstellungen vorzunehmen.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Steiermark einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes vorzulegen, mit dem die nur in der Steiermark geltende Kostenbeteiligungspflicht bzw. der Regress für Kinder von PflegeheimbewohnerInnen abgeschafft wird, sowie in Folge die damit verbundenen Durchführungsverordnung entsprechend zu ändern.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh.

Sanierung der L 134 - Kerpelystraße

Selbstständiger Antrag der KPÖ

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 2173/1

eingebracht am 28.08.2013

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Dr. Werner Murgg, Claudia Klimt-Weithaler

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Umwelt

Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann

Betreff:

Sanierung der L 134 - Kerpelystraße

Begründung:

Die Kerpelystraße in Leoben (L 134) ist seit rund einem Jahrzehnt in einem extrem schlechten Erhaltungszustand. Lediglich der Abschnitt im Bereich der Europa-Hauptschule wurde vor Jahren saniert. Eine Gesamtinstandsetzung ist bisher nicht in Angriff genommen worden, obwohl der Landtag Steiermark bereits im Sommer 2010 einstimmig (!) den Beschluß gefaßt hat, die Sanierung der L 134 umgehend zu beginnen und die Arbeiten bis spätestens Herbst 2011 abzuschließen.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtagsbeschluß Nr. 2069 aus der XV. Gesetzgebungsperiode wird neuerlich bestätigt und soll die Generalsanierung der L 134 bis Herbst 2014 abgeschlossen werden.  

 

Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

Veröffentlicht: 21. Januar 2014