Grazer Stadtentwicklungskonzept kann im Juli in den Gemeinderat

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Akzente für mehr Bauqualität, Maßnahmen gegen Bodenversiegelungen und verbindliche Bauvorschriften zum Klimaschutz sind die Kerninhalte des überarbeiteten Stadtentwicklungskonzept (STEK) der Stadt Graz. Es kann nun endlich dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.

Die Überarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK), mit dem die Stadt Graz den Klimaschutz verbindlich in ihren Bauvorschriften verankert, deutliche Akzente für mehr Bauqualität setzt und wirksam der Bodenversiegelungen entgegenwirkt, wird dem Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung zum Beschluss der Auflage vorgelegt. Nach mehreren Verhandlungsrunden und unter Berücksichtigung vieler Einwände der Opposition ist damit ein wichtiges Vorhaben der Grazer Koalition auf Schiene, zeigen sich Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ), Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) und SPÖ-Klubobmann Michael Ehmann erleichtert.

Vizebürgermeisterin Schwentner: „Ich bin sehr froh, dass es doch noch gelungen ist, einen guten und breit getragenen Konsens zu erzielen. Wir brauchen das neue Stadtentwicklungskonzept dringend als zentrales Steuerungsinstrument, um Klimaschutz und Nachhaltigkeit in unserer Stadt voranzubringen.“
 

ÖVP BLOCKIERT Bausperre

Ein Wermutstropfen ist, dass die ÖVP nicht bereit war, schon im Juli einer Bausperre zuzustimmen, sondern erst im Herbst, wenn ein größeres Änderungspaket zum Flächenwidmungsplan zur Beschlussfassung ansteht. „Die Bausperre wäre wichtig um zu verhindern, dass Bauansuchen genehmigt werden können, die den Zielsetzungen und Bestimmungen des neuen STEK zuwiderlaufen“, gibt Bürgermeisterin Kahr zu bedenken.


GrüNflächenfaktor wird festgelegt

Ein wichtiger Beschluss für mehr Grün und gegen Bodenversiegelung wird aber noch vor dem Sommer gefasst. Im Stadtsenat wird eine Verordnung zur Festlegung eines Grünflächenfaktors beschlossen. Damit hat die Stadt ein Instrument in der Hand, um bei jedem Bauprojekt einen verpflichtenden Anteil an Grünfläche und unversiegelter Bodenfläche vorzugeben.

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Veröffentlicht: 23. Juni 2023