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Auf Sand gebaut!

Umgestaltung des Andreas Hofer Platzes könnte wegen EuGH-Urteil platzen

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) prüft derzeit kommunale Immobiliengeschäfte, ob beim Verkauf der Grundstücke an Bauinvestoren das Vergaberecht korrekt beachtet wird. „Genau geht es darum, dass Kommunen den Bauinvestoren städtebauliche Vorgaben machen. Meistens wird ein konkretes Bauvorhaben für das Grundstück vereinbart und die Stadt verspricht im Gegenzug den entsprechenden Bebauungsplan. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bereits Mitte 2007 entschieden, dass solche Verträge der öffentlichen Hand ohne Ausschreibung nichtig sind, da es nicht nur um den Verkauf der Immobilie gehe“, erklärt KPÖ – Gemeinderat Herbert Wippel.

Wie weit sich das jetzt auf die Situation in Graz auswirken wird, lässt sich noch nicht ganz abschätzen. Herbert Wippel: „Aber die Gestaltungspläne rund um den Andreas-Hofer-Platz durch die Vergabe des Baurechts an die Fa. Acoton scheinen auf Grund dieser Entscheidung auf Sand gebaut. Schon die Entscheidung des EuGH beim Umbau der Thalia – auch mit der Fa. Acoton - hat damals gezeigt, dass ein salopper Umgang mit dem Vergaberecht der Stadt peinliche und kostspielige Verfahren bescheren kann.“

Veröffentlicht: 7. Oktober 2008

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