Wie Airbnb Grazer Mieten in die Höhe treibt

Foto: © Pixabay, Peggy
Airbnb-Vermietungen sind umstritten, weil in vielen Fällen rechtliche Regeln umgangen werden. Lange Zeit wusste man nicht, wie viele Grazer Wohnungen auf der Vermietungsplattform Airbnb angeboten werden. Stadtrat Manfred Eber (KPÖ) ist heuer über Abteilung für Gemeindeabgaben aber ein Durchbruch gelungen: Seit März liefert Airbnb monatlich Daten zu den Airbnb-Unterkunftgebern an die Stadt.
Konkurrenz zur Hotellerie
Aktuell werden rund 900 Wohnungen in Graz zur Kurzzeitmiete angeboten – 155 davon waren noch nicht zur Nächtigungsabgabe gemeldet. Kein Kavaliersdelikt, denn immerhin stehen diese Vermieter:innen somit in unfairer Konkurrenz zur Grazer Hotellerie und den Gewerbebetrieben. Nach postalischer Aufforderung, dies nachzuholen, haben sich rund 50 Personen sofort gemeldet, der Rest wurde unter Strafandrohung (250 Euro bei Erstvergehen bis hin zu 5.000 Euro) noch einmal zur Anmeldung aufgefordert.
Wohnungen stehen den Grazer:innen nicht zur Verfügung
Problematisch ist, dass es auf Landes- und Bundesebene kaum einheitliche Regelungen für das Anbieten von Airbnb-Wohnungen gibt. Der Grazer Bevölkerung entgeht durch diese Vermietungsform wertvoller Wohnraum, daher setzt sich Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) für eine klare Gesetzgebung ein: „Ursprünglich sollte mit der Kurzzeitvermietung Student:innen ermöglich werden, ihre Wohnungen z.B. über die Sommerferien zu behalten, wenn sie nicht in Graz sind. Mittlerweile wird dieses System aber für kommerzielle Zwecke genutzt, daher braucht es dringend eine gesetzliche Regelung.“
Was Wien besser macht
Die Stadt Wien hat in ihrer Bauordnung verankert, dass es eine Beschränkung der Vermietdauer auf maximal 90 Tage im Jahr gibt und eine Wohnung nur vom Hauptmieter weitervermietet werden kann, damit wird dem Grundgedanken der Kurzzeitvermietung Rechnung getragen. Alle anderen Kurzzeitvermietungen bedürfen einer befristeten Ausnahmebewilligung.
Auch bei Strafen ist die Stadt Wien rigoros: Schon das Anbieten einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung über einen Zeitraum von 90 Tagen pro Kalenderjahr ohne Ausnahmebewilligung wird mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro bestraft. Um den dringend notwendigen Wohnraum auch in der Innenstadt zu erhalten, braucht es gesetzliche Maßnahmen durch die Landesregierung.
Veröffentlicht: 27. August 2025