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Aktion gegen Wucherzinsen

KPÖ fordert gesetzliche Begrenzung - Antrag im Gemeinderat einstimmig angenommen

Für die gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen auf Girokonten tritt die Grazer KPÖ in einem Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat ein, der einstimmig angenommen wurde.
Gemeinderat Christian Sikora: „Die steirische AK hat vor wenigen Tagen eine Studie vorgestellt, in der überhöhte Zinsen und Gebühren für überzogene Girokonten aufgedeckt werden. Die Konsumentenschützer kritisieren auch die mangelnde Transparenz dieser „versteckten“ Gebühren. Ich zitiere: „Den wenigsten KonsumentInnen ist bewusst, welche Kostenlawine eine Überziehung nach sich ziehen kann.“
Manche Banken verlangen bis zu 18 % an Überziehungszinsen, Rücklastschriftspesen und Bearbeitungsgebühren. Dazu kommen noch Mahnkosten bis zu 77 Euro.
Die steirische AK hat mit dieser Studie wertvolle Unterlagen geliefert. Im Interesse der Betroffenen kommt es aber darauf an, gegen die Wucherzinsen bei Kontoüberziehungen vorzugehen. Die Banken werden mit Milliarden aus Steuergeldern gestützt, der Leitzinssatz der Zentralbank beträgt 1 Prozent. Die Banken bekommen praktisch gratis Geld vom Staat.
Trotzdem sind weiterhin Überziehungszinsen bei Gehaltskonten von mehr als 10 Prozent die Regel. Dazu kommen noch exorbitant hohe Gebühren. Die Menschen, denen es nicht gerade gut geht, müssen auf diese Weise dafür zahlen, dass die Bankmanager weiterhin saftige Sonderzahlungen kassieren können.
Hier müsste der Gesetzgeber regulierend eingreifen. Wir treten daher für eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen von Girokonten ein. Diese sollten nur um fünf Prozent über dem Zentralbanksatz liegen dürfen. Das wären zurzeit sechs Prozent. Außerdem müssten die Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen gesetzlich begrenzt werden.

Veröffentlicht: 17. Februar 2011

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