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Aktion "Taxifahrten" für Behinderte

Sozialamts-Schreiben stiftet Verwirrung

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Stadträtin Elke Kahr: "Die Unterlagen müssen nicht persönlich vorgelegt werden."
 Ab 1. 3. soll die Anspruchsberechtigung für das Behindertentaxi „sozial gestaffelt“ werden. Aus diesem Anlass schickte das Sozialamt dieser Tage ein Schreiben an rund 2.500 körperlich Beeinträchtigte in Graz aus, um die Anspruchsberechtigung zu prüfen.

Im Brief steht zwar, dass als untere Einkommensgrenze für den Anspruch auf 6 Taxifahrten pro Monat 878,07 Euro gilt und die Obergrenze, bis zu welcher zumindest 4 Fahrten genehmigt werden, 1.500,- Euro beträgt. Nicht mitgeteilt wird allerdings, ob es sich dabei um den Brutto- oder Nettobezug handelt. Auch wird im Schreiben nicht darauf eingegangen, ob die Mieten anzurechnen sind oder nicht. Diese unklare Formulierung veranlasste zahlreiche Personen, under anderem den Sohn einer Betroffenen dazu, im Seniorinnenreferat anzurufen, um nähere Informationen einzuholen.

Dort waren jedoch die Leitungen total überlastet. Erst nach 20 Minuten in der Warteschleife geriet der Mann an eine ebenfalls total überlastete Dame, die die gewünschten Auskünfte erteilen konnte.

Auch im Büro von Stadträtin Kahr gingen zahlreiche Anrufe ein. „Gerade bei dieser Personengruppe ist eine sensible und klar verständliche Ausdrucksweise wichtig,“, betont Stadträtin Elke Kahr. „Viele der Betroffenen sind außerdem körperlich gar nicht in der Lage, sich stundenlang um eine telefonische Auskunft zu bemühen“

Persönliche Vorlage nicht notwendig

Im Schreiben werden die Adressaten aufgefordert, ihre Einkommens- und Mietennachweise bis spätestens 22. Februar 2010 im SeniorInnenreferat „während der Amtsstunden (Mo-Fr von 8.00 bis 12.30 Uhr) vorzulegen.“ „Dass man die Belege auch faxen oder schicken kann, wird nicht erwähnt. Hier ist in der Kommunikation offenbar einiges schiefgelaufen“, stellt Kahr fest.

Soziale Staffelung nicht gerecht

Die KPÖ hat im Jänner im Gemeinderat gegen die Einführung einer sozialen Staffelung beim Behindertentaxi gestimmt. Dass diese nicht gerecht ist, lässt sich an einem konkreten Beispiel leicht nachvollziehen: Die Frau, um deren Ansprüche es hier geht, bezieht Pension und Pflegegeld der Stufe 5, zusammen macht das 2.092,43 Euro. Allein für die 24-Stunden-Pflege, die in ihrem Fall unvermeidlich ist, müssen 1.800,- Euro pro Monat aufgewendet werden. Hinzu kommen Miet-, Heiz- und Stromkosten sowie die Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel, Kleidung und dgl. 

„Um all diese Ausgaben überhaupt bestreiten zu können, ist die Frau  auf die Unterstützung der Angehörigen angewiesen. Trotzdem wird sie künftig nur mehr 4 Taxifahrten im Monat vergütet bekommen“,  macht Kahr die Situation deutlich.

 

Rückfragehinweis: Stadträtin Elke Kahr, Tel.: 0664/1209700

Veröffentlicht: 11. Februar 2010

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