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Altstadtanwalt ist ein Muss!

Andreas Fabisch gegen Attacken von Wirtschaft und VP

KPÖ-Fabisch: Altstadtanwalt ist ein Muss“

In der heute erscheinenden Ausgabe der KPÖ-Zeitung „Grazer Stadtblatt“ nimmt Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch zu den Bestrebungen Stellung, den Entwurf des Grazer Altstadterhaltungsgesetzesgesetzes vereinbar mit den Interessen von Immobilienunternehmern mit Kapitalverwertungsinteressen in der Altstadt zu machen. Diese Haltung wird durch Anwürfe von VP-Stadtrat Miedl und der Wirtschaftskammer gegen den Gesetzesentwurf des Landes aktualisiert.
„Wir fordern einen weisungsfreien Altstadt-Anwalt”, bekräftigt Andreas Fabisch das Kernelement des Altstadtgesetzes.
Der weisungsfreie „Anwalt” soll in Bauverfahren in der Altstadtschutzzone eingreifen können, wenn ein Bauprojekt entgegen dem Gutachten der Altstadtkommission abgewickelt wird. Dann könnte er ein Verfahren bis zum Höchstgericht betreiben, um den Schutz der Altstadtgebäude zu gewährleisten. Der Anwalt soll vom Land bestellt werden.
Der KPÖ-Mandatar: „Jetzt muss man darauf achten, dass bei den Beratungen im Land keine Verzögerungstaktik angewendet wird. Ich erinnere daran, dass der jetzige KPÖ-Klubobmann Ernest Kaltenegger als Konsequenz aus dem Abriss der Kommod-Hauses als erster diese Neufassung des Altstadterhaltungsgesetzes verlangt hatte.“

Veröffentlicht: 21. November 2007

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