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Altstadtanwalt: Nicht genügend Transparenz gegeben

Stellungnahme von Elke Kahr zum Vorschlag des Stadtsenates

Kritik an der Vorgangsweise bei der Nominierung des Kandidaten für das Amt des künftigen Grazer Altstadtanwaltes übte KPÖ-Stadträtin Elke Kahr.
Die KPÖ-Politikerin merkte an, dass man in der Sitzung des Stadtsenates am Freitag nur mehr Ja oder Nein zum Personalvorschlag sagen konnte: „Es hat keine Vorinformation aller Stadtsenatsfraktionen über verschiedene Kandidaten gegeben. Das ist kein besonders transparentes Verhalten.

Gegen diese Vorgangsweise musste ich stimmen. Das bedeutet nicht, dass ich die Qualifikation von Hofrat Dr. Ruprecht für diese wichtige Funktion nicht anerkenne, der vor seiner Pension als Umweltkoordinator des Landes Steiermark tätig war.

Laut Altstadterhaltungsgesetz, das mit 1. Dezember 2008 in Kraft getreten ist, wird der Altstadtanwalt auf Vorschlag der Stadt Graz und nach Anhörung der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) von der Landesregierung bestellt. Der unabhängige Altstadtanwalt ist in seiner Kompetenz in den ersten Jahren räumlich leider nur auf die Zonen I und II sowie auf einen Teil Eggenbergs eingeschränkt.
Das bedeutet die Möglichkeit, noch rasch einige Bausünden außerhalb dieser Zonen zu begehen.

5. Dezember 2008