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Altstadterhaltungsgesetz - Kein Grund für Verzögerung

Stadträtin Elke Kahr drängt auf Umsetzung

"Der Entwurf des neuen Altstadterhaltungsgesetzes wurde ausführlich diskutiert, so dass die Stadt Graz umgehend eine Stellungnahme abgeben kann", kommentiert Stadträtin Elke Kahr die widersprüchlichen Aussagen der anderen Rathausfraktionen.

"Von unserer Seite möchten wir nochmals festhalten, dass der §5 im vorliegenden Entwurf ein Schlupfloch darstellt, das geschlossen werden muss, wenn man in Zukunft eien Abriss wie im Fall Kommod-Haus verhinder will, da ein 'abrisswilliger Spekulant' durch einen zwischenzeitlichen Verkauf an einen eingeweihten Dritten, der das Objekt dann verfallen lassen kann, der Erhaltungspflicht entgehen könnte", sagt die KPÖ-Stadträtin.

"Und gerade in Bezug auf das Kommod-Haus gilt das Argument, ein Altstadt-Anwalt würde Bauvorhaben in die Länge ziehen, überhaupt nicht. Nach drei Jahren schreit noch immer ein leerer Platz zum Himmel, wo ein schönes Biedermeier-Haus stehen könnte", meinte Stadträtin Elke Kahr abschließend.

30. Mai 2009