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Bedarfsprüfung für Gemeindemieter

Elke Kahr: Zynische Haltung einer privatisierten Wohnungsgesellschaft

Über diesen Brief staunte man im Rathaus nicht schlecht: „Die Zuweisung muss aufgrund fehlender Bonität leider abgelehnt werden“, ließ die ESG Wohnungsgesellschaft das städtische Wohnungsamt wissen. Dieses wollte einer Alleinerzieherin mit drei Kindern eine Gemeindewohnung zuweisen, die von der ESG im Übertragungswohnbau verwaltet wird.
Die ESG war im Zug der skandalumwitterten Privatisierung der Bundeswohnungen verkauft worden.

„Das hat es überhaupt noch nie gegeben“, sagt KPÖ-Wohnungsstadträtin Elke Kahr. „Die Menschen, die auf eine Gemeindewohnung angewiesen sind, kommen ja deswegen zu uns, weil sie am normalen Mietmarkt keine Chance haben. Da eine Bonitätsprüfung durchzuführen, ist einfach nur zynisch.“ Und: „Wir prüfen zuvor ja selber, welche Wohnung für welchen Mieter leistbar und passend ist.“

Aus Sicht der Stadt ist die Sache bei Übertragungswohnungen vertraglich klar geregelt: Der Stadt gehört der Grund, auf dem eine Wohnungsgenossenschaft gefördert baut, dafür kann die Stadt Mieter dort zuweisen. Nach einer bestimmten Anzahl an Jahren fällt das Gebäude an die Stadt zurück. Aktuell gibt es 6300 solcher Übertragungswohnungen, rund 4200 Wohnungen gehören der Gemeinde selber.

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Letzten Endes ist die Sache mit der Alleinerzieherin gut ausgegangen. Nach Intervention seitens der Stadt bekam sie die Wohnung doch.

Quelle: Kleine Zeitung, Region Graz, 21.1. 2012

Veröffentlicht: 21. Januar 2012

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