Befreiung vom Spitalsselbstbehalt auch für Angehörige!
Elke Kahr:
Befreiung vom Spitalsselbstbehalt auch für Angehörige!
PatientInnen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen für
sich selbst keinen Selbstbehalt beim Spitalsaufenthalt zahlen, sehr
wohl aber für ihre Mitversicherten Angehörigen. Auf diesen
Widersinn macht die Grazer KPÖ-Klubobfrau Elke Kahr in einem
Dringlichkeitsantrag für die heutige Gemeinderatssitzung
aufmerksam.
Die KPÖ-Politikerin: „Für viele Menschen mit nicht sehr hohem
Einkommen haben die Erhöhungen im Gesundheitsbereich zu erheblichen
finanziellen Problemen geführt. Allein Ende letzten Jahres wurden
die Kosten für die Rezeptgebühr, der Spitalskostenbeitrag und die
Krankenversicherungsbeiträge erhöht und auch die Selbstbehalte bei
Brillen und Kontaktlinsen sind teurer geworden.
In diesem Zusammenhang ist auf einen Umstand hinzuweisen, der aus
unserer Sicht eine Ungerechtigkeit darstellt.
Versicherte, die aufgrund ihres kleinen monatlichen Nettoeinkommens
von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen keinen Kostenbeitrag für
einen Spitalsaufenthalt zahlen. Diese zumindest für den
Versicherten positive Regelung gilt aber nicht für die
mitversicherten Angehörigen. Es kommt für diesen zu einer
finanziellen Mehrbelastung, wenn der mitversicherte Partner oder
das mitversicherte Kind bei einem Spitalsaufenthalt erst wieder zur
Kasse gebeten werden.
Wer z.B. bei der steiermärkischen GKK versichert und von der
Rezeptgebühr befreit ist, zahlt keinen Spitalskostenbeitrag –
die mitversicherte Partnerin (viele Frauen davon betroffen) zahlt
jedoch 13,10 Euro pro Tag. Bei einem 10 tägigen Spitalsaufenthalt
sind das 131,- Euro.
Dazu kommt, dass das Einkommen des Ehepaares nicht mehr als 1.030
Euro überschreiten darf.“
Deshalb soll die Stadt Graz an den Bundesgesetzgeber mit dem
Ersuchen herantreten, die Befreiung vom Spitalkostenbeitrag nicht
nur für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sondern
auch für deren mitversicherten Angehörige vorzusehen.
Rückfragehinweis: Tel.: 0316 872 2151