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Behindertengesetz: KPÖ-Antrag einstimmig angenommen


Neues Behindertengesetz:

KPÖ-Dringlichkeitsantrag für Kostenteilung vom Gemeinderat einstimmig angenommen

Im neuen Steiermärkischen Behindertengesetz regelt der Paragraph 40 die Kostentragung für den Bereich der gestützten Arbeit. Während vor der Änderung der Aufteilungsschlüssel 60:40 war (60 Prozent Deckung vom Land, 40 Prozent von der Stadt), müssen nach der Neuregelung die Kosten für gestützte Arbeitsplätze vollständig von den Gemeinden bzw. Städten mit eigenem Statut getragen werden.
Die KPÖ hält dies für eine „Ungleichbehandlung“. „Wenn die Zuzahlungen des Landes für diese Arbeitsbereiche weiterhin so geregelt bleiben, bedeutet das auf der einen Seite eine Kostenexplosion für die Stadt Graz und auf der anderen Seite in der Behindertenarbeit einen gewaltigen Einschnitt in der Angebotskette“, betonte KP-Gemeinderätin Kirsten Felbinger. Viele Betriebe könnten es sich so nicht mehr leisten, Beschäftigungsinitiativen für Menschen mit Behinderung zu setzen.
Deshalb brachte sie in den Gemeinderat den Dringlichen Antrag ein, man möge mit einer Petition an den Steiermärkischen Landtag herantreten, den Paragraph 40 im Behindertengesetz einer Prüfung zu unterziehen. Es gelte, eine gerechte Kostenaufteilung zu finden, die für die Gemeinden und Städte mit eigenem Statut finanzierbar sei. Dem konnte sich SPÖ-Gemeinderat Wilhelm Kolar nur anschließen. Schließlich beschäftige die Stadt über 170 Schwerstbehinderte und rund 400 Menschen mit Teilbehinderung - ein Grund, weshalb der Gemeinderat dem Antrag, sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt - einstimmig zustimmte.

(nach Graz online)

Veröffentlicht: 7. Juli 2005

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