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Behördenfehler: Stadt Graz will Betroffenen helfen

Fabisch-Antrag im Gemeinderat einstimmig angenommen

„Warum sollen BürgerInnen bezahlen, wenn das zuständige Amt in einem Berufungsverfahren einen Fehler macht (z. B. Zustellung eines Schriftstücks an eine falsche Adresse)", fragte KPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch in seinem Dringlichen Antragam Donnerstag. So etwas käme nicht selten vor, und das Amt berufe sich dabei auf das Prinzip der Selbsttragung im Verwaltungsverfahren. Im Sinne der BürgerInnen solle dieser Umstand geändert werden, fordert Fabisch. Der Gemeinderat möge dementsprechend eine Petition an den Bundesgesetzgeber verabschieden. Inzwischen sollen zuständige Stellen prüfen, ob die Stadt Graz solchen „unschuldig zur Kasse Gebetenen" die Kosten ersetzen könne.
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Andreas Fabisch: „Ich freue mich, dass alle Fraktionen in diesem Fall die Sachlage genauso sehen wie die KPÖ“

Veröffentlicht: 7. Juli 2011

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