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Bezirksversammlungen

KP fordert Einladung in Form von Amtlicher Mitteilung

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Klubobfrau Ina Bergmann: Im vergangenen Jahr kam es zu besonders vielen Beschwerden über die mangelhafte Zustellung der Einladungen.

In allen Grazer Stadtbezirken muss von den Bezirksräten einmal jährlich eine öffentliche Bezirksversammlung einberufen werden. Diese ist lt. Statut der Stadt Graz mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf vorgeschrieben.

Seit einigen Jahren erfolgt die Benachrichtigung der Bürger und Bürgerinnen über bevorstehende Bezirksversammlungen mittels Informationsblatt und wird von einer Werbemittelfirma in den Bezirken verteilt. Laut Auskunft der für diese Aussendungen zuständigen Magistratsdirektion ist dies die kostengünstigste Variante.

„Doch ist aus allen Bezirken zu vernehmen, dass oft sehr viele Haushalte dieses Informationsblatt nicht zu sehen bekommen, da es meist in Körben für nicht benötigtes Werbematerial verschwindet oder gar nicht ausgeteilt wird", macht Klubobfrau Bergmann auf einen bereits hinlänglich bekannten Missstand aufmerksam. Im vergangenen Jahr kam es zu besonders vielen Beschwerden über die mangelhafte Zustellung.

„Bezirksversammlungen sind wichtige Instrumente der demokratischen Bürgerbeteiligung. Wenn in Zukunft Geld für Bürgerbefragungen im Namen von mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung vorhanden sein soll, so sollte es auch die Mittel für eine ordnungsgemäße Benachrichtigung der Bürger und Bürgerinnen zu bevorstehenden Bezirksversammlungen geben.", so Bergmann.

Die Klubobfrau wird daher in der morgigen Gemeinderatsstizung den Antrag auf Verständigung der BürgerInnen über Bezirksversammlungen mittels Amtlicher Mitteilung per Post stellen.

 

Rückfragehinweis: KPÖ-Gemeinderätin Ina Bergmann, Tel.: 0664 60 87 22 150

Veröffentlicht: 19. Januar 2011

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