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Brauchbarmachung von Gemeindewohnungen

Fragestunde: Elke Kahr stellt Falschmeldungen richtig

Aus der Anfragebeantwortung von Elke Kahr:

Zuerst ist festzuhalten, dass der die Fragen auslösende Artikel in der Wochenzeitschrift „Der Grazer“, Ausgabe 8 vom 24.2.2013, schwerwiegende Anschuldigungen gegen das Amt für Wohnungsangelegenheiten erhebt, obwohl in gravierender Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht vor der Veröffentlichung weder dem betroffenen Wohnungsamt noch mir als zuständiger Stadtsenatsreferentin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Eine Nachfrage im Amt für Wohnungsangelegenheiten hätte nämlich ergeben, dass die vom Grazer dargestellten Verschwendungsvorwürfe jeglicher Grundlage entbehren.
Tatsache ist, dass es nicht um die Sanierung städtischer Wohnungen geht, sondern um Brauchbarmachungen frei gewordener Wohnungen für die Neuvergabe. Unrichtig ist die Behauptung, dass nur ein einziger Generalunternehmer alle Verträge abräumt. 2012 wurden von 327 nur 126 Wohnungen vom Generalunternehmer renoviert, das sind 38,5 Prozent. Mit der Durchführung von fast zwei Dritteln der Brauchbarmachungen wurde also NICHT der Generalunternehmer betraut. Die angegebenen 1,5 Millionen Euro, die die Stadt Graz jedes Jahr angeblich zuviel zahlt, entbehren jeder Grundlage.

5.400 Euro betrug 2012 der durchschnittliche Preis für eine Brauchbarmachung. Von den vom Generalunternehmer 2012 durchgeführten Brauchbarmachungen haben mehr als ein Viertel weniger als diese 5.400 Euro gekostet. Es ist unseriös, lediglich die reinen Baukosten zum Vergleich heranzuziehen. Durch raschere Abwicklung und geringere Personalkosten wird es günstiger. Die Kosten für die Brauchbarmachung einer Wohnung hängen stark von Alter, Zustand und Größe ab - was bei einem seriösen Kostenvergleich zu berücksichtigen ist.

Die Generalunternehmer-Leistungen wurden nach einer Ausschreibung an den Bestbieter vergeben. Eine Teil-Beauftragung wurde wegen des ständig steigenden Arbeitsanfalls notwendig. Das Wohnungsamt wollte die Arbeiten beschleunigen und das ist auch gelungen. 2011 wurden 225 Wohnungen brauchbar gemacht; 2012 waren es schon 327 Wohnungen, das ist eine Steigerung von fast 50 Prozent. So können die Wohnungen schneller vergeben und den Wohnungssuchenden angeboten werden.

Ein weiterer ganz wesentlicher Vorteil liegt darin, dass dadurch die Zahl der zur Vergabe zur Verfügung stehenden Wohnungen für die über 1.800 vorgemerkten Wohnungssuchenden ganz erheblich erhöht werden konnte.

Es ist auch unrichtig, dass die Grenze für den Generalunternehmer ursprünglich bei 5.000 Euro lag. Richtig ist, dass schon lange und unabhängig vom Generalunternehmer jede Brauchbarmachung mit Kosten von mehr als 5.000 Euro der Amtsleitung vorgelegt werden muss.

Das Wohnungsamt schreibt natürlich nach den gesetzlichen Richtlinien aus. Die Art des Verfahrens hängt von der Höhe des Auftrages ab. Da es sich ausnahmslos um Beträge bis zu 25.000 Euro handelt, ist auf jeden Fall eine Direktvergabe zulässig. Das Wohnungsamt führt aber ab 22.000 Euro eine Ausschreibung im nichtoffenen Verfahren im unterschwelligen Bereich durch, obwohl diese erst ab 100.000 Euro notwendig wäre. Im November 2011 war die Ausschreibung für 2012; zehn Firmen waren geladen.

Ich möchte noch einmal unterstreichen: Der Generalunternehmer ist nur mit der Durchführung von Brauchbarmachungen beauftragt, und zwar nur für etwa ein Viertel der freiwerdenden Wohnungen, wo dies aufgrund des Arbeitsaufwandes sinnvoll und zweckmäßig erscheint.

Die Notwendigkeit, einen Generalunternehmer zu beauftragen, ist wegen eines Rückstaus aufgrund des chronischen Personalmangels im Wohnungsamt gegeben. Unsere Techniker sind der Arbeit nicht mehr nachgekommen. Nun ist der Rückstand aufgeholt. Ob der Weg gleich weitergegangen wird, wird man sehen.

Die Ausschreibung mit dem Bestbieterprinzip hat sich bewährt und dient den BewohnerInnen und der Stadt Graz. Die Sanierungsoffensive des Wohnungsamtes ist eine einzige Erfolgsgeschichte.

Veröffentlicht: 28. Februar 2013

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