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Energiekostenzuschuss: Antrag ab 1. März möglich!

Stadträtin Elke Kahr: „Auch wenn es für sie jetzt umständlicher ist, sollen SozialCard-Inhaber sich nicht beirren lassen und den Antrag stellen.“

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SozialCard-InhaberInnen können den Energiekostenzuschuss von 1. bis 15. März online beantragen. Wer keinen Internetzugang hat, kann den Antrag auch persönlich in den Servicestellen der Stadt Graz stellen.

Ab 1. März läuft die zweiwöchige Frist für die Antragstellung des Energiekostenzuschusses von 65 Euro für SozialCard-InhaberInnen. Sie endet am 15. März. Online kann er hier beantragt werden.

ÖVP und FPÖ haben es Schritt für Schritt komplizierter gemacht, diesen Zuschuss zu bekommen. Erst haben sie beschlossen, dass man ihn wieder extra beantragen muss, dann wurde die Frist von vier auf zwei Wochen halbiert. „Auch, wenn es für die Betroffenen jetzt umständlicher ist, zu den Leistungen zu kommen, sollen sie sich nicht davon abhalten lassen, den Antrag zu stellen. Die Leistung steht ihnen ja zu“, betont KPÖ-Stadträtin Elke Kahr.
 

Irrtümer bei zugesendeten Briefen

Offenbar durch einen Irrtum ist es dazu gekommen, dass InhaberInnen einer befristeten SozialCard zuerst einen Brief bekommen mit unkorrekten Informationen bekommen haben. Erst in einem zweiten Brief ist die Zustellung des „Leitfadens für die Onlinebeantragung des Energiekostenzuschusses“ erfolgt.

„Wir gehen davon aus, dass dieser Irrtum eine Folge der Überlastung der Beschäftigten im Sozialamt ist und sicher kein Vorsatz. SozialCard-Besitzer sollten sich aber weder dadurch noch durch die Online-Antragspflicht beirren lassen“, so Kahr.
 

Antrag kann auch im Sozialamt gestellt werden

„Wer kein Internet hat, kann auch in die Servicestellen oder ins Amtshaus kommen und um Unterstützung bei der Online-Beantragung ersuchen. Die Leute vor Ort helfen dann“, weiß die Grazer KPÖ-Chefin.

Das Referat SozialCard ist im Amtshaus in der Schmiedgasse 26, im 1. Stock, Zimmer 157.
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 14 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr

„Achtung: Die Frist darf man auf keinen Fall versäumen“, warnt Kahr.

Veröffentlicht: 1. März 2019

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